Der Online-Handel steht vor einer weitreichenden Änderung im Gewährleistungsrecht. Mit der für Donnerstag, den 25. Juni 2026, angesetzten Verabschiedung des Gesetzes über das „Recht auf Reparatur“ im Bundestag verschieben sich die Pflichten nach dem Kauf in Richtung Nachhaltigkeit. Händlerinnen und Händler sowie Hersteller müssen sich auf längere Haftungsfristen und neue Prozesse einstellen.
Zwölf Monate Verlängerung als neuer Anreiz
Die gesetzliche Neuregelung steht nach der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung durch den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz vor dem Abschluss im Bundestag. Im Rahmen der zweiten und dritten Lesung wird über die finale Fassung des Gesetzes entschieden. Nach der Verabschiedung im Parlament muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren und vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, bevor die neuen Vorschriften offiziell in Kraft treten und im Handelsalltag angewendet werden müssen. Stichtag hierfür ist der 31. Juli 2026, die Zeit drängt also.
Die Neuregelung setzt gezielt darauf, den schnellen Austausch defekter Ware durch eine Reparatur zu ersetzen. Wie aus der zugrundeliegenden Richtlinie hervorgeht, wird die gesetzliche Gewährleistungsfrist um ein ganzes Jahr verlängert, wenn sich Kundinnen und Kunden für die Instandsetzung statt für ein Ersatzprodukt entscheiden. Das Bürgerliche Gesetzbuch erhält zudem einen neuen Punkt: Hersteller werden verpflichtet, bestimmte Waren auch außerhalb der Gewährleistung zu reparieren oder Ersatzteile vorrätig zu halten. Pluspunkt: Die Regeln gelten künftig einheitlich im gesamten EU-Binnenmarkt.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben