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Recht auf Reparatur kommt: Bundestag entscheidet über neues Gewährleistungsrecht

Veröffentlicht: 25.06.2026
imgAktualisierung: 25.06.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 1 Min.
25.06.2026
img 25.06.2026
ca. 1 Min.
Deutscher Bundestag
Frank-Peters / Depositphotos.com
Die Umsetzung des Rechts auf Reparatur erreicht den Bundestag. Für den E-Commerce bedeutet das längere Gewährleistungsfristen.


Der Online-Handel steht vor einer weitreichenden Änderung im Gewährleistungsrecht. Mit der für Donnerstag, den 25. Juni 2026, angesetzten Verabschiedung des Gesetzes über das „Recht auf Reparatur“ im Bundestag verschieben sich die Pflichten nach dem Kauf in Richtung Nachhaltigkeit. Händlerinnen und Händler sowie Hersteller müssen sich auf längere Haftungsfristen und neue Prozesse einstellen.

Zwölf Monate Verlängerung als neuer Anreiz

Die gesetzliche Neuregelung steht nach der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung durch den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz vor dem Abschluss im Bundestag. Im Rahmen der zweiten und dritten Lesung wird über die finale Fassung des Gesetzes entschieden. Nach der Verabschiedung im Parlament muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren und vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, bevor die neuen Vorschriften offiziell in Kraft treten und im Handelsalltag angewendet werden müssen. Stichtag hierfür ist der 31. Juli 2026, die Zeit drängt also.

Die Neuregelung setzt gezielt darauf, den schnellen Austausch defekter Ware durch eine Reparatur zu ersetzen. Wie aus der zugrundeliegenden Richtlinie hervorgeht, wird die gesetzliche Gewährleistungsfrist um ein ganzes Jahr verlängert, wenn sich Kundinnen und Kunden für die Instandsetzung statt für ein Ersatzprodukt entscheiden. Das Bürgerliche Gesetzbuch erhält zudem einen neuen Punkt: Hersteller werden verpflichtet, bestimmte Waren auch außerhalb der Gewährleistung zu reparieren oder Ersatzteile vorrätig zu halten. Pluspunkt: Die Regeln gelten künftig einheitlich im gesamten EU-Binnenmarkt.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 25.06.2026
img Letzte Aktualisierung: 25.06.2026
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
8 Kommentare
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Bernd Becker
01.07.2026

Antworten

Aber diese Änderung betrifft doch nur Produkte, die nach dem Inkraftreten des Gesetzes verkauft werden! Oder ?
cf
30.06.2026

Antworten

Ich sehe schon die nächste Abmahnwelle anrollen, wenn Onlineshops dann selber Reparaturen anbieten bzw. durchführen, ohne dass sie korrekt in der Handwerksrolle eingetragen sind.... Insbesondere bei Textilien greift man schnell mal zu Nadel und Faden und gut - und schon sitzt man in der Falle, denn auch dafür ist eine Eintragung notwendig... Es hängt wieder mehr dran, als in der ersten Aussage erkenntlich ist.
Redaktion
30.06.2026
Die Reparaturen müssen die Shops nicht selbst durchführen. Letzten Endes geht es um die Nachbesserung im Wege der Nacherfüllung. Etwas, was Shops jetzt schon aufgrund des Wahlrechts des Käufers beim Sachmangel leisten müssen.
Andre
26.06.2026

Antworten

Das gilt aber soweit ich weiss nicht für Ersatzteile selbst oder?
Redaktion
29.06.2026
Die Verlängerung der Gewährleistung betrifft das ganze Produkt, ja.
Andreas
26.06.2026

Antworten

Wie verhält sich das denn bei Produkten, die nicht repariert werden können, wie z.B. Lichterketten mit verlöteten und verschweißten LEDs? Der größte Problemfaktor hier sind Kabelbrüche oder defekte einzelne LEDs, welche nicht getauscht werden können - vor allem, da diese Artikel überwiegend in Asien hergestellt werden?
Redaktion
29.06.2026
Wenn bei einem Sachmangel keine Nachbesserung möglich ist, bleibt nur die Neulieferung.
Jay
26.06.2026

Antworten

Freue mich schon auf die deutlich erhöhten Preise um diesen Quatsch mitzumachen. Muss man sich mal reinziehen - die Zahl der ersetzten Geräte wird nicht so ein großes Chaos hinterlassen und nicht so hart umweltschädlich sein, als diese neuen Quatschregeln um irgendwelche Teile vorzuhalten Blabla. Richtig schlecht mal wieder.