„Rechnungskauf in Gefahr“: Gemischte Reaktionen auf Gesetzesentwurf

Veröffentlicht: 11.09.2025
imgAktualisierung: 11.09.2025
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 3 Min.
11.09.2025
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ca. 3 Min.
Frau tippt auf Laptop
VitalikRadko / Depositphotos.com
Wird der Kauf auf Rechnung bald wie ein Kredit behandelt? Die geplanten Änderungen sorgen für Kritik – und Verständnis.


Bis November muss die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht übersetzt werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf wird nun im Bundestag diskutiert und sorgt für Kritik. Der Begriff „Verbraucherkredit“ ist im Gesetzestext bislang unklar formuliert und könnte im Ernstfall auch den Rechnungskauf betreffen.

Die Kritik entbrennt an der Diskussion rund um den Begriff „Dritte“, denn die Richtlinie greift nicht, wenn keine dritte Partei, also etwa ein Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Klarna, involviert ist. Unklar ist aber, wie es mit unternehmenseigenen Payment-Angeboten wie Zalando Payments und Otto Payments aussieht. Die Konzerne Zalando und Otto sind dementsprechend wenig begeistert vom Entwurf, genau wie viele andere in der E-Commerce-Branche.

„Praxisfern und schädlich für den Handel“

Tim Arlt, CEO vom Händlerbund, hält den Gesetzentwurf für „praxisfern und schädlich für den Handel“. Ohne eine Klarstellung drohe eine Lösung, „die den informierten Verbraucher unnötig bevormundet, während die organisatorischen und finanziellen Folgen vor allem kleine und mittlere Händler treffen“. Für Arlt sei dies ein „weiteres Beispiel für Überregulierung ohne erkennbaren Zusatznutzen“.

Das sehen auch viele Händler:innen so. In den Kommentarspalten und Foren wird das Thema heiß diskutiert. „Die Händler schütteln nur noch den Kopf, während die Kunden nicht verstehen, was da eigentlich diskutiert wird. Tolle Idee“, kommentiert etwa der OHN-Leser cf. In einem Thread im Sellerforum, der mit „EU Irrsinn: Rechnungkauf in Gefahr“ benannt ist, sind die Reaktionen teils noch deutlicher. Der User daytrader schreibt: „Ein weiterer Versuch, den Bürger vor sich selbst zu schützen. Ein neues Kapitel der regulativen Übergriffigkeit. Man möchte den Rechnungskauf künftig wie einen Kredit behandeln...klingt erstmal vernünftig, wenn man drei Sekunden drüber nachdenkt und dann direkt aufhört. Das würde (mal wieder) mehr Bürokratie, mehr Informationspflichten, mehr Hürden bedeuten. Also weniger Händler, die es überhaupt anbieten wollen. Und am Ende wird wieder Amazon übrig bleiben.“

Schutz vor Überschuldung wird durchaus begrüßt

Es gibt allerdings auch solche, die den Schritt durchaus begrüßen und vor allem den Schutz vor Überschuldung in den Vordergrund rücken. Denn eines der Hauptanliegen der Verbraucherkreditrichtlinie ist es, Verbraucher:innen vor zu vielen Kleinkrediten zu schützen, die in großer Zahl zu hohen Schulden führen können. OHN-Leser dirk kommentiert: „Es ist doch nicht der Kredit fürs Auto oder Hypotheken u.ä., was Verbraucher in die Verschuldung treibt, sondern all diese vermeintlichen Kleinbeträge, die Hose hier, die neuen Schuhe dort, das neue Handy... immer nur 50€, 80€, vielleicht ein paar Hundert Euro, die sich in die Zukunft verschieben. Da verlieren viele schnell den Überblick. Und plötzlich hast du mehrere tausend Euro Schulden. Gerade wer für das Schnäppchen-Kleid für 80€ im Moment eigentlich kein Geld hat, sollte nicht dazu verführt werden. Und wer es selbst nicht schnallt, muss halt geschützt werden.“

Im Sellerforum argumentiert der User koshop: „Dass grundsätzlich die Verbraucherkredite mal neu geregelt wurden war eigentlich schon überfällig, die letzte Richtlinie stammt aus 2008. Mit der neuen Richtlinie wird auch einiges vereinfacht, man kann Kredite vollständig ohne Medienbrüche online ohne Unterschrift abschließen und bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung ist die Widerrufsfrist zukünftig nicht unbegrenzt sondern verlängert sich auf maximal 12 Monate. Und dass auch bei kleinen Krediten die Kosten transparent dargestellt werden müssen, ist jetzt auch nix weltbewegendes.“

Ob das Payment-Anbieter und Marktplätze ebenso sehen, darf wohl bezweifelt werden, die Diskussion zeigt aber: Es gibt immer zwei Seiten einer Medaille.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 11.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

KOMMENTARE
9 Kommentare
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Ralph
17.09.2025

Antworten

Gerade mit Klarna trifft es auf jeden Fall die Richtigen. Ich halte das für eine unseriöse Betrügerfirma, die dringend reguliert werden muss. Ich habe es schon mehrfach erlebt, dass Leute über irgendwelche Onlineshops auf Rechnung bestellen konnten, über Klarna. Obwohl der Bonitätscheck hätte hergeben müssen, dass mehrere Inkassoverfahren offen sind. Oder selbst Kinder können mit Klarna bestellen, ohne Prüfung. Ich habe schon versucht den Leuten zu helfen, Schreiben an Klarna verfasst, dass für bestimmte Personen die Rechnungszahlung gesperrt werden muss. Nicht nur, dass keine Reaktion kam, es ging weiterhin. Grundsätzlich halte ich Rechnungszahlung allerdings für in Ordnung, finde aber auch, dass es eine Art Kredit ist, wenn Zahlungsdienstleister involviert sind.
Maudcorinna
17.09.2025

Antworten

Ganz toll, liebe EU-Bürokraten! Hier jagt eine neue Regelung die nächste, und sowas nennt sich dann Ent-Bürokratisierung? Da KANN keine Bundesregierung gegenan "Entbürokratisieren" ! Aus meiner Sicht ist das purer Aktionismus und führt nur zu weiterem Frust auf allen Seiten. Keiner der angeblich schlauen Erfinder in Brüssel hat jemals einen Shop betrieben oder auch nur eine Ahnung von kaufmännischem Alltag. Die denken sich irgendwas neues aus und merken nicht, dass sie dabei nur einer von vielen sind - und der ganze gesammelte Quatsch landet dann hier unten bei uns Händlern und erstickt uns. Ich bin sowas von sauer !
nils
17.09.2025

Antworten

Und wenn es 30, 60 oder 180 Tage Zahlungsziel sind, dann ist das schon nicht verkehrt. Da wird doch dem Käufer immer weider versucht was zu verkaufen, was er sich eigentlich nicht leisten kann und das mit sehr aggresiven und subtilen Methoden.
Nils
17.09.2025

Antworten

Ich habe das so gelesen, kein Kredit ist es „wenn die Zahlungsfrist maximal 14 Tage beträgt und außerdem kein Dritter den Zahlungsanspruch gegen den Verbraucher erwirbt.“ Wenn man also als kleiner Onlinehändler Kauf auf Rechnung selber anbietet, sollte alles kein Problem sein. PayPal und Klarna werden das wohl richtig umsetzten können
Marcel
12.09.2025

Antworten

Der Rechnungskauf ist seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil des deutschen Handels. Er ist transparent, sicher und von Verbrauchern geschätzt. Ihn nun über den Umweg einer EU-Richtlinie wie einen Verbraucherkredit behandeln zu wollen, ist nichts anderes als Bevormundung. Überschuldung ist zweifellos ein Problem – aber nicht, weil jemand eine Hose für 80 Euro auf Rechnung kauft. Wer seine Finanzen nicht im Griff hat, wird auch durch zusätzliche Belehrungen oder Formulare nicht geschützt. Statt Eigenverantwortung zu stärken, nimmt man den mündigen Verbraucher an die Hand und behandelt ihn wie jemanden, der keine eigenen Entscheidungen treffen kann. Die Konsequenz liegt auf der Hand: mehr Bürokratie, höhere Kosten, weniger Händler, die überhaupt noch Rechnungskauf anbieten. Am Ende bleiben die großen Plattformen wie Amazon übrig, die Regulierung spielend umsetzen – während kleinere Händler zurückgedrängt werden und Kunden Auswahl verlieren. Ein weiteres Beispiel dafür, wie Regulierung nicht schützt, sondern entmündigt.
Ernest
12.09.2025

Antworten

Beste Lösung: Online den Kauf auf Rechnung komplett verbieten, auch für Firmen wie Amazon. So kann sich der Konsument nicht mehr überschulden und Händler haben kein Problem mit Zahlungsausfälle.
Susanne
12.09.2025
Exakt. Es wäre endlich wieder mehr Chancengleichheit zwischen kleinen Händlern und den großen Playern, die früher die Kunden weggeschnappt haben, weil sie mit Zahlungsausfällen und aufwendigen Inkassomaßnahmen kalkulieren konnten, während kleine Händler weder Zahlungsausfälle noch treue Mahnverfahren haben riskieren können. Wenn endlich wieder die Welt sich dahin entwickelte, daß sich Konsumgüter nur dann angeschafft werden, wenn man auch das Geld hat, wäre es eine große Verbesserung. Also Zahlung auf Rechnung im B2B Verkehr ist Verhandlungssache, aber bei B2C wäre ich sofort dafür jeglichen Kauf auf Rechnung abzuschaffen.
ralf
12.09.2025

Antworten

Dann bedeutet es ja auch das Aus für Kreditkarten bzw. betrifft es diese ja besonders, wenn ich so die Begründung der Befürworter so lese. Aber ist ein Rechnungskauf unbedingt ein Kredit? Eigentlich nur, wenn die Zahlungskondition nicht "Zahlbar sofort" lautet. Ich weiß auch nicht ob man das als "Verbraucher schützen" nennen kann. Für mich wäre das ein Eingriff in die persönliche Entscheidungsfreiheit, denn das Prinzip kann ich auf viele anderen Bereiche anwenden, wenn ich den mündigen Bürger nur vor falschen eigenen Entscheidungen schützen will. Wir könnten ja auch Alkohol und Zigaretten einfach verbieten, damit schützen wir ja auch. Oder noch besser, wir schützen den Bürger vor ungesunder Ernährung, wenn wir einen Scanner an Einkaufswagen anbringen, der die Produkte scannt und wenn zu viele ungesunde Zutaten wie z. B. zu viele zuckerhaltige Produkte im Einkaufswagen sind, er dann an der Kasse abgewiesen wird und den Einkaufswagen so füllen muss, wie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung es empfiehlt. Kurz gesagt, wenn wir sowas zulassen, wird es in Zukunft immer mehr abstrude Regelungen geben, die aus heutiger Sicht wie Satire klingen mögen, aber sie werden kommen.
cf
12.09.2025

Antworten

Na ja, eigentlich ist das ja alles nicht komplett falsch - nur aus falschen Ansätzen entstanden. Die EU glaubt die Verbraucher schützen zu müssen, die Verbraucher kaufen aber extra auf Rechnung und zahlen dann nicht pünktlich, wodurch sie quasi auf Kosten der Händler Kredite in Anspruch nehmen, die sie bei den Banken vielleicht nicht mehr bekommen würden. So wird ein Schuh draus (zumindest aus meiner Praxiserfahrung mit "Kauf auf Rechnung"). Da könnte die EU ihre Umfrage einfach mal auf B2C erweitern - ich habe die "sonstiges" Felder dazu mal in der Umfrage genutzt: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/politik-gesetze/gefahr-kmu-zahlungsverzug-neu-geregelt-meinung-haendlern