Schutz vor Überschuldung wird durchaus begrüßt
Es gibt allerdings auch solche, die den Schritt durchaus begrüßen und vor allem den Schutz vor Überschuldung in den Vordergrund rücken. Denn eines der Hauptanliegen der Verbraucherkreditrichtlinie ist es, Verbraucher:innen vor zu vielen Kleinkrediten zu schützen, die in großer Zahl zu hohen Schulden führen können. OHN-Leser dirk kommentiert: „Es ist doch nicht der Kredit fürs Auto oder Hypotheken u.ä., was Verbraucher in die Verschuldung treibt, sondern all diese vermeintlichen Kleinbeträge, die Hose hier, die neuen Schuhe dort, das neue Handy... immer nur 50€, 80€, vielleicht ein paar Hundert Euro, die sich in die Zukunft verschieben. Da verlieren viele schnell den Überblick. Und plötzlich hast du mehrere tausend Euro Schulden. Gerade wer für das Schnäppchen-Kleid für 80€ im Moment eigentlich kein Geld hat, sollte nicht dazu verführt werden. Und wer es selbst nicht schnallt, muss halt geschützt werden.“
Im Sellerforum argumentiert der User koshop: „Dass grundsätzlich die Verbraucherkredite mal neu geregelt wurden war eigentlich schon überfällig, die letzte Richtlinie stammt aus 2008. Mit der neuen Richtlinie wird auch einiges vereinfacht, man kann Kredite vollständig ohne Medienbrüche online ohne Unterschrift abschließen und bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung ist die Widerrufsfrist zukünftig nicht unbegrenzt sondern verlängert sich auf maximal 12 Monate. Und dass auch bei kleinen Krediten die Kosten transparent dargestellt werden müssen, ist jetzt auch nix weltbewegendes.“
Ob das Payment-Anbieter und Marktplätze ebenso sehen, darf wohl bezweifelt werden, die Diskussion zeigt aber: Es gibt immer zwei Seiten einer Medaille.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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