Bis November muss die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht übersetzt werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf wird nun im Bundestag diskutiert und sorgt für Kritik. Der Begriff „Verbraucherkredit“ ist im Gesetzestext bislang unklar formuliert und könnte im Ernstfall auch den Rechnungskauf betreffen.

Die Kritik entbrennt an der Diskussion rund um den Begriff „Dritte“, denn die Richtlinie greift nicht, wenn keine dritte Partei, also etwa ein Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Klarna, involviert ist. Unklar ist aber, wie es mit unternehmenseigenen Payment-Angeboten wie Zalando Payments und Otto Payments aussieht. Die Konzerne Zalando und Otto sind dementsprechend wenig begeistert vom Entwurf, genau wie viele andere in der E-Commerce-Branche.

„Praxisfern und schädlich für den Handel“

Tim Arlt, CEO vom Händlerbund, hält den Gesetzentwurf für „praxisfern und schädlich für den Handel“. Ohne eine Klarstellung drohe eine Lösung, „die den informierten Verbraucher unnötig bevormundet, während die organisatorischen und finanziellen Folgen vor allem kleine und mittlere Händler treffen“. Für Arlt sei dies ein „weiteres Beispiel für Überregulierung ohne erkennbaren Zusatznutzen“.

Das sehen auch viele Händler:innen so. In den Kommentarspalten und Foren wird das Thema heiß diskutiert. „Die Händler schütteln nur noch den Kopf, während die Kunden nicht verstehen, was da eigentlich diskutiert wird. Tolle Idee“, kommentiert etwa der OHN-Leser cf. In einem Thread im Sellerforum, der mit „EU Irrsinn: Rechnungkauf in Gefahr“ benannt ist, sind die Reaktionen teils noch deutlicher. Der User daytrader schreibt: „Ein weiterer Versuch, den Bürger vor sich selbst zu schützen. Ein neues Kapitel der regulativen Übergriffigkeit. Man möchte den Rechnungskauf künftig wie einen Kredit behandeln...klingt erstmal vernünftig, wenn man drei Sekunden drüber nachdenkt und dann direkt aufhört. Das würde (mal wieder) mehr Bürokratie, mehr Informationspflichten, mehr Hürden bedeuten. Also weniger Händler, die es überhaupt anbieten wollen. Und am Ende wird wieder Amazon übrig bleiben.“

Schutz vor Überschuldung wird durchaus begrüßt

Es gibt allerdings auch solche, die den Schritt durchaus begrüßen und vor allem den Schutz vor Überschuldung in den Vordergrund rücken. Denn eines der Hauptanliegen der Verbraucherkreditrichtlinie ist es, Verbraucher:innen vor zu vielen Kleinkrediten zu schützen, die in großer Zahl zu hohen Schulden führen können. OHN-Leser dirk kommentiert: „Es ist doch nicht der Kredit fürs Auto oder Hypotheken u.ä., was Verbraucher in die Verschuldung treibt, sondern all diese vermeintlichen Kleinbeträge, die Hose hier, die neuen Schuhe dort, das neue Handy... immer nur 50€, 80€, vielleicht ein paar Hundert Euro, die sich in die Zukunft verschieben. Da verlieren viele schnell den Überblick. Und plötzlich hast du mehrere tausend Euro Schulden. Gerade wer für das Schnäppchen-Kleid für 80€ im Moment eigentlich kein Geld hat, sollte nicht dazu verführt werden. Und wer es selbst nicht schnallt, muss halt geschützt werden.“

Im Sellerforum argumentiert der User koshop: „Dass grundsätzlich die Verbraucherkredite mal neu geregelt wurden war eigentlich schon überfällig, die letzte Richtlinie stammt aus 2008. Mit der neuen Richtlinie wird auch einiges vereinfacht, man kann Kredite vollständig ohne Medienbrüche online ohne Unterschrift abschließen und bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung ist die Widerrufsfrist zukünftig nicht unbegrenzt sondern verlängert sich auf maximal 12 Monate. Und dass auch bei kleinen Krediten die Kosten transparent dargestellt werden müssen, ist jetzt auch nix weltbewegendes.“

Ob das Payment-Anbieter und Marktplätze ebenso sehen, darf wohl bezweifelt werden, die Diskussion zeigt aber: Es gibt immer zwei Seiten einer Medaille.

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