Neue Gesetze bringen oft Schwarzmalerei mit sich. Am Ende erweist sich jedoch so mancher Papiertiger als zähmbar. Bei der EU-Verpackungsverordnung PPWR ist das anders: Seit dem 12. August 2026 ziehen sich zahlreiche Online-Händlerinnen und -Händler aus dem EU-Ausland zurück, öffentlich sichtbar auf Facebook, Instagram und in den eigenen Shops per Pressemitteilung.
Diesmal bleibt es nicht bei der Ankündigung
Wer schon länger im E-Commerce unterwegs ist, hat einige dieser Wellen kommen und wieder abebben sehen, auch ungemütliche. Die DSGVO sollte mit ihren astronomischen Bußgeldern angeblich das Ende kleiner Online-Shops bedeuten, am Ende haben sich die meisten eingearbeitet und weitergemacht. Auch die unzähligen Änderungen im Widerrufsrecht oder bei anderen Informationspflichten (z. B. zuletzt dem Widerrufsbutton) wirkten im Vorfeld wie ein bürokratisches Monster, wurden dann doch von den meisten Shops umgesetzt. Diesmal ist etwas anders: Zahlreiche kleine Shops geben öffentlich auf Instagram und Facebook bekannt, dass sie den Versand in andere EU-Länder einstellen. Wer selbst gerade überlegt, wie es weitergehen soll, ist damit nicht allein.
„Bis auf weiteres stellen wir den Versand in die EU ein, bis es rechtliche Klarheit gibt. Wir bitten um Verständnis – Danke!“ So knapp und direkt hat der Berliner Stoffhändler Tumultstoffe seiner Community die Entscheidung mitgeteilt. Die Reaktionen darunter erzählen mehr als jede Statistik: „Absolut verständlich. Geht uns genauso“, wird da kommentiert. „So ein Wahnsinn“, schreibt ein Dritter. Es ist dieses leise Kopfnicken untereinander, das gerade durch viele Kommentarspalten geht.
Hinter den Ankündigungen stehen Menschen, die ihre Betriebe seit Jahren mit viel Herzblut aufgebaut haben. Martina Wächter aus dem niederösterreichischen Großweikersdorf stellt mit ihrer Firma „Stofftiger“ Teddybären mit Namen und Geburtsdatum her, Holzspielzeug, Erinnerungsboxen. Bis zu 15.000 Pakete jährlich gehen normalerweise in halb Europa raus. Jetzt liefert sie nur noch nach Deutschland und in die Schweiz, wie sie gegenüber dem Magazon Krone.at erzählt hat. „Wir müssten uns für jedes der 27 Länder lizenzieren und einen Bevollmächtigten beauftragen, ohne zu wissen, wie viele Bestellungen dann kommen“, erklärt die Unternehmerin. Rund 300 Euro an bürokratischem Aufwand koste sie jedes weitere Land. „Wir haben zeitlich und finanziell einfach nicht die Ressourcen dafür.“ Für jede ihrer 16 verschiedenen Verpackungen muss sie zudem eine Konformitätserklärung beim Lieferanten einholen, „das dauert auch wieder einen halben Tag. So verdient man kein Geld. Wir müssen arbeiten!“
Ähnlich klingt es bei der niedersächsischen Honigmanufaktur Eggers, die ihren Versand in andere EU-Staaten ebenfalls vorerst eingestellt hat. Ein hochgerechnet vierstelliger Betrag gehe dem kleinen Familienunternehmen dadurch verloren, klagt das Unternehmen bei Bild.de. Auch der Kurzwarenshop Knopftruhe hat seiner Kundschaft in einem persönlich gehaltenen Schreiben erklärt: Die Sendungsmengen ins Ausland erreichten schlicht nicht das Volumen, um die jährlichen Kosten für Bevollmächtigte in jedem einzelnen Land wirtschaftlich zu tragen.
Was auffällt: Es trifft nicht nur die ganz Kleinen. Beim steirischen Online-Händler Niceshops, der mit 88 Prozent Exportquote und einem Auslandsumsatz von 160 Millionen Euro in ganz anderen Dimensionen unterwegs ist, sind aktuell zwei Mitarbeitende ausschließlich damit beschäftigt, das neue System aufzubauen und zu verstehen. „Der Hauptaufwand ist das Dokumentieren“, sagt Geschäftsführer Christoph Schreiner. Die Liste lässt sich noch beliebig fortsetzen.
Politik sucht nach einer Lösung
Dass die Bevollmächtigtenpflicht gerade für kleinere Unternehmen zum Problem werden kann, ist inzwischen auch auf politischer Ebene angekommen. Auch die EU-Kommission drängt auf Änderungen. Bis zu einer politischen Einigung sollen die zuständigen nationalen Behörden nach dem Willen der Kommission zunächst zurückhaltend mit Sanktionen umgehen, was für sich genommen zwar wünschenswert ist, aber ihrerseits zu Hohn und Spott führt.
Für Händler bedeutet das trotzdem: Die geltenden Vorgaben bleiben bestehen, solange keine verbindliche Änderung beschlossen wurde.
EU-Versand einstellen?
Für zweifelnde Unternehmen stellt sich weiterhin die Frage, ob sich der Versand in andere EU-Länder unter den aktuellen Bedingungen noch rechnet. Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht. Entscheidend sind unter anderem das Versandvolumen, die Zahl der belieferten Länder und der Umsatz, der dort tatsächlich erzielt wird.
Gerade für kleinere Shops kann es sinnvoll sein, zunächst genauer hinzusehen: In welchen Ländern gibt es regelmäßig Bestellungen? Wo stehen die zusätzlichen Kosten noch in einem angemessenen Verhältnis zum Umsatz? Und lassen sich mehrere Länder über Dienstleister oder Komplettlösungen wirtschaftlich abdecken?
Statt den EU-Versand vollständig einzustellen, kann daher auch eine Konzentration auf einzelne wichtige Absatzmärkte eine Option sein.
Die Debatte ist noch nicht vorbei. Es bewegt sich gerade etwas. Bis dahin bleibt zu hoffen, dass es schon bald heißt: „Versand in die gesamte EU ab sofort wieder möglich.“
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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