Seit dem 12. August gilt die neue Verpackungsverordnung (PPWR) für Händler:innen. Von der Verordnung sind nicht nur Versandkartons betroffen, auch andere Materialien, wie Paletten, Füllmaterial und Umreifungsfolie. Die European Pallet Association e.V. (EPAL) stellt nun eine Konformitätserklärung für Europaletten bereit, wie transport-online berichtete.
Pflicht für Erzeuger von Verpackungen
Unternehmen, die als Erzeuger von Verpackungen gelten, müssen künftig eine Konformitätserklärung bereitstellen. Aus dieser Erklärung muss sich ergeben, dass die Verpackung den Anforderungen der PPWR entspricht. Gerade Unternehmen, die als Erzeuger gelten, die Verpackung allerdings nicht selbst herstellen, sind darauf angewiesen, dass die Erklärung zur Verfügung gestellt wird. Paletten zählen als Transportverpackung und sind daher ebenfalls von der Pflicht erfasst.
Die Konformitätserklärung steht allen Unternehmen zur Verfügung, die EPAL-Paletten nutzen. Sie wurde im digitalen Produktpass der Ware integriert. Dieser kann mit einem QR-Code weitergegeben werden und so gegenüber Empfängern und Ladungsträgern weitergegeben werden.
Konformitätsprüfung und Wiederverwendbarkeit im EPAL-Palettenpool
EPAL hat die Konformitätsbewertung durchgeführt und in Konformitätserklärungen dokumentiert, gestützt auf Daten der eigenen Qualitätssicherung. Da die Prüfung kein einmaliger Vorgang ist, soll sie auch künftig laufend die Einhaltung der PPWR-Anforderungen belegen, insbesondere bei der Wiederverwendbarkeit der Paletten.
Bestätigt wird deren Relevanz durch die EU-Kommission: In der zweiten Fassung ihrer PPWR-FAQ vom 3. August 2026 nennt sie den EPAL-Palettenpool erneut als Beispiel für ein offenes Wiederverwendungssystem – wichtig mit Blick auf die ab 2030 geltenden Wiederverwendungsziele. Der offene Pool ermöglicht Unternehmen verschiedener Branchen die gemeinsame Nutzung der Ladungsträger ohne Bindung an ein geschlossenes System. EPAL will künftig weitere Palettentypen integrieren; für alle neun Typen der EPAL-CP-Paletten liegen bereits Konformitätserklärungen vor.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
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