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PPWR: EPAL stellt Konformitätserklärung für Europaletten bereit

Veröffentlicht: 18.08.2026
imgAktualisierung: 18.08.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
18.08.2026
img 18.08.2026
ca. 2 Min.
Europaletten
.shock / Depositphotos.com
Die European Pallet Association e.V. (EPAL) hat eine Konformitätserklärung für Paletten bereitgestellt.


Seit dem 12. August gilt die neue Verpackungsverordnung (PPWR) für Händler:innen. Von der Verordnung sind nicht nur Versandkartons betroffen, auch andere Materialien, wie Paletten, Füllmaterial und Umreifungsfolie. Die European Pallet Association e.V. (EPAL) stellt nun eine Konformitätserklärung für Europaletten bereit, wie transport-online berichtete.

Pflicht für Erzeuger von Verpackungen

Unternehmen, die als Erzeuger von Verpackungen gelten, müssen künftig eine Konformitätserklärung bereitstellen. Aus dieser Erklärung muss sich ergeben, dass die Verpackung den Anforderungen der PPWR entspricht. Gerade Unternehmen, die als Erzeuger gelten, die Verpackung allerdings nicht selbst herstellen, sind darauf angewiesen, dass die Erklärung zur Verfügung gestellt wird. Paletten zählen als Transportverpackung und sind daher ebenfalls von der Pflicht erfasst.

Die Konformitätserklärung steht allen Unternehmen zur Verfügung, die EPAL-Paletten nutzen. Sie wurde im digitalen Produktpass der Ware integriert. Dieser kann mit einem QR-Code weitergegeben werden und so gegenüber Empfängern und Ladungsträgern weitergegeben werden.

Konformitätsprüfung und Wiederverwendbarkeit im EPAL-Palettenpool

EPAL hat die Konformitätsbewertung durchgeführt und in Konformitätserklärungen dokumentiert, gestützt auf Daten der eigenen Qualitätssicherung. Da die Prüfung kein einmaliger Vorgang ist, soll sie auch künftig laufend die Einhaltung der PPWR-Anforderungen belegen, insbesondere bei der Wiederverwendbarkeit der Paletten.

Bestätigt wird deren Relevanz durch die EU-Kommission: In der zweiten Fassung ihrer PPWR-FAQ vom 3. August 2026 nennt sie den EPAL-Palettenpool erneut als Beispiel für ein offenes Wiederverwendungssystem – wichtig mit Blick auf die ab 2030 geltenden Wiederverwendungsziele. Der offene Pool ermöglicht Unternehmen verschiedener Branchen die gemeinsame Nutzung der Ladungsträger ohne Bindung an ein geschlossenes System. EPAL will künftig weitere Palettentypen integrieren; für alle neun Typen der EPAL-CP-Paletten liegen bereits Konformitätserklärungen vor.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 18.08.2026
img Letzte Aktualisierung: 18.08.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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WR
20.08.2026

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Ist das ein lächerlicher Mist
Sjaak
19.08.2026

Antworten

Ganz ehrlich: Die Leute, die täglich Paletten schieben – ob LKW-Fahrer oder Lagermitarbeiter –, interessiert nur eine Frage: Ist die Palette in Ordnung und tauschbar, oder ist sie Schrott? Welches Dokument im Hintergrund abgelegt ist, spielt keine Rolle. Mit den Europaletten funktioniert das seit 1961, und dieses Dokument wird daran nichts ändern – es wird keine einzige Europalette eingespart oder weniger produziert. Stattdessen darf sich künftig jedes Jahr jemand damit befassen, ob die Europalette noch PPWR-konform ist. Das ist der größte Schwachsinn, den ich je gehört und gelesen habe.