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Paukenschlag zur PPWR: EU stellt sich im Verpackungsstreit hinter Online-Händler

Veröffentlicht: 04.08.2026
imgAktualisierung: 04.08.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 3 Min.
04.08.2026
img 04.08.2026
ca. 3 Min.
Kartons vor EU-Flagge
Erstellt mit KI
In einem FAQ bestätigt die EU-Kommission nun, dass die Nutzung eines Versandlabels keine Erzeugereigenschaft begründet.


Vor einigen Wochen hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister mit ihrer Auslegung zur Erzeugereigenschaft für großes Unverständnis unter Online-Händler:innen gesorgt. Nach Auffassung der ZSVR sollte ein Versandlabel schon ausreichen, damit Online-Händler:innen als Erzeuger der Verpackungen gelten, inklusive aller Pflichten. Nachdem der Händlerbund und der Bundesverband Onlinehandel sich deutlich gegen diese Auffassung positioniert haben, hat sich nun die EU-Kommission in einem FAQ geäußert.

Kein Erzeuger durch Versandetikett

Im FAQ der EU-Kommission heißt es hierzu:

„Ein Karton hat seine endgültige Form erreicht, selbst wenn er flach ist und noch gefaltet werden muss. Trägt der Karton einen Namen oder eine Marke, gilt das Unternehmen, das den Namen trägt oder die Marke besitzt, als „Erzeuger“. Bei unmarkierten, standardisierten Kartons ist das Unternehmen, das die Kartons physisch herstellt, der „Erzeuger“. Bringt ein Unternehmen lediglich einen Aufkleber zu Versandzwecken auf dem Karton an, gilt dies nicht als Markierung, und dieses Unternehmen gilt nicht als „Erzeuger“.

Sprich, werden neutrale Standard-Kartons verwendet und diese aus Deutschland bezogen, ist der Kartonlieferant der Erzeuger. Daran ändert auch das Nutzen eines Versandetiketts nichts.

Anders sieht es aus, wenn gebrandete Verpackungen genutzt werden, also wenn die Verpackungen unter eigenem Namen oder eigener Marke verkauft werden. Dann gilt der Online-Händler als Erzeuger, wenn nicht die Kleinstunternehmer-Ausnahme in Betracht kommt.

Auch stellt das FAQ klar, dass mit Nutzung von Füllmaterial und Klebeband keine „neue“ Verpackung entsteht. Dazu heißt es:

„Die gemeinsame Verwendung mehrerer Verpackungsteile (Klebeband, Folie, Kartons, Paletten usw.) bedeutet nicht, dass jedes einzelne Teil nicht bereits seine endgültige Form hat. Tatsächlich kann eine Sendung verpackter Produkte Verpackungen von mehreren Erzeugern enthalten, und jeder Erzeuger muss beim Inverkehrbringen der Verpackung die notwendigen technischen Unterlagen und Informationen bereitstellen, um die Konformität mit den geltenden Anforderungen für die EU-Konformitätserklärung nachzuweisen.“

Händler:innen, die Füllmaterial, Klebeband und andere Materialien verwenden, werden also nicht zum Erzeuger einer „neuen“ Verpackung, wenn sie diese Materialien miteinander kombinieren.

Registrierungs- und Lizenzierungspflichten

Die Registrierungs- und Lizenzierungspflichten für Verpackungen hängen nicht unmittelbar mit der Erzeugereigenschaft zusammen. Hier kommt es auf den Hersteller an. Hersteller ist die Person, die die Verpackung zum ersten Mal in Verkehr bringt, in vielen Fällen fallen Hersteller und Erzeuger zusammen.

Die EU-Kommission gibt folgende Beispiele zur Einordnung der Herstellerrolle:

  • Unternehmen A ist Erzeuger unmarkierter, standardisierter Kartons und verkauft diese an Unternehmen B im selben Mitgliedstaat. In diesem Fall ist üblicherweise Unternehmen A der Hersteller. Dies gilt auch, wenn die Kartons flach verkauft werden und noch gefaltet werden müssen.
  • Verkauft Unternehmen A die Kartons an Unternehmen C in einem anderen Mitgliedstaat und befüllt Unternehmen C die Kartons zum Transport verpackter Produkte, ist üblicherweise Unternehmen C der Hersteller in diesem Mitgliedstaat.
  • Befüllt Unternehmen A die Kartons und verkauft sie an einen Endnutzer in einem anderen Mitgliedstaat, ist üblicherweise Unternehmen A der Hersteller in diesem anderen Mitgliedstaat.
  • Stellt Unternehmen A Kartons unter dem Namen oder der Marke von Unternehmen B her, wird üblicherweise Unternehmen B zum Erzeuger und Hersteller der Kartons in diesem Mitgliedstaat. Ist Unternehmen B jedoch ein Kleinstunternehmen, ist Unternehmen A Erzeuger und Hersteller in diesem Mitgliedstaat.

Bei der Nutzung von neutralen Standard-Kartons ist üblicherweise der Erzeuger auch für die Registrierung und Lizenzierung zuständig.

Bei der Verwendung von individuell gestalteten Kartons ist in der Regel der Online-Händler für die Registrierung und Lizenzierung zuständig, es sei denn es handelt sich um ein Kleinstunternehmen.

Fazit

Die Klarstellung der EU-Kommission stärkt die Position des Händlerbundes und vieler betroffener Online-Händler deutlich. Nach der Auslegung der Kommission begründet ein Versandlabel allein keine Erzeugereigenschaft. Damit steht die bisherige, von vielen als praxisfern kritisierte Auffassung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) weitgehend isoliert da.

Auch bei dem FAQ der EU-Kommission handelt es sich lediglich um eine Orientierungshilfe zur Auslegung der Vorschriften, eine endgültige Rechtssicherheit wird es letztlich nur mit einem Gerichtsurteil geben.

Wir haben die Zentrale Stelle Verpackungsregister erneut um ein schriftliches Statement gebeten, bisher jedoch keine Antwort erhalten. Sobald uns eine Antwort vorliegt, werden wir diese an dieser Stelle veröffentlichen.

Veröffentlicht: 04.08.2026
img Letzte Aktualisierung: 04.08.2026
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
44 Kommentare
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ms
08.08.2026

Antworten

- Als Kleinunternehmen mit unter 10 Mitarbeitern und 2 Mio. EUR Umsatz müssen wir uns dann für Verpackungen, die in Deutschland an deutsche Endkunden gehen, nicht mehr bei Lizenzero jedes Jahr anmelden und Mengen registrieren? (Bei der Nutzung von neutralen Standard-Kartons ist üblicherweise der Erzeuger auch für die Registrierung und Lizenzierung zuständig.) - Ist es richtig, dass wir für die Länder Belgien, Niederlande, Tschechien und Irland keinen Bevollmächtigten benötigen, wenn wir unter den Bagatellgrenzen bleiben? - Müssen wir Kartons dann weiterhin mit einem QR-Code versehen (in Deutschland)? Wie sieht es Versand die die verbleibenden 4 Länder aus?
Johannes
08.08.2026

Antworten

Danke für den Beitrag! Es wäre schön, wenn ihr bzgl. der Lizenzierungspflicht noch unterscheiden würdet, dass diese bei neutralen Versandkartons laut ZSVR nur dann beim Lieferanten liegt, wenn sie einsatzbereit sind, z.B. mit Klebestreifen, und nicht erst durch separates Klebeband geschossen werden müssen. Zudem haben die von mir angefragten Kartonlieferanten zwar die Konformität ihrer Produkte bestätigt, aber keiner sieht sich aktuell in der Pflicht, Systembeteiligung / lucid zu übernehmen.
Redaktion
10.08.2026
Hallo Johannes, das stimmt, diese Unterscheidung hat die ZSVR gemacht, allerdings wäre diese Unterscheidung ohnehin irrelevant, wenn man davon ausgeht, dass man durch das Label zum Erzeuger wird. Gerade, weil es durch die Auslegung zu so viel
Siegfried
08.08.2026

Antworten

Was für ein Schwachsinn?, ständig spricht man von Bürokratieabbau, aber das Gegenteil tritt immer wieder ein! Zu viele Stunden muss man mit deisem Büroschimmel verbreinegn, langsam werde ich den Gedanken nicht los, dann man in Deutschland dei ganze Industrie vernichten will im Sinne der grünen Politik, danmit die Umweltbelastung aus Deutschalnd weg ist. Nur leider bringt das nichts!! Aber dei spannende Frage ist nur von was wollen dei Deutschen leben? Wir jedenfalls werden keine Lieferungen an unsere Nachbarländer lieferen, der Grund ist einfach nur das schwachsinnige Gesetz wo nicht zu bewältigen bzw. zu bezahlen ist!!
Michael Graen
08.08.2026

Antworten

Die Kennzeichnung auf den Kartons ist sehr wichtig für die Arbeiter-/m/w/d in der Recyclingindustrie, so können sie die einzelnen Kartons sortieren und unterschiedlichen Verwendungszwecken zuführen. Wichtig wäre auch noch diese Hinweise in allen europäischen Sprachen darauf zu drucken. Etiketten und Klebebänder sollten ablösbar sein, damit die Arbeiter nicht zu viel Zeit benötigen für die korrekte Trennung der unterschiedlichen Müllfraktionen. Da haben sich die Beamten und Abgeordneten in der nicht richtig informiert und mit dem Thema beschäftigt, besser wäre es gewesen wenn diese Leute mal für ein paar Wochen in der Recyclingbranche gearbeitet hätten.
Markus
07.08.2026

Antworten

Es gibt eine Petition gegen dieses Kleinunternehmen-zerstörende-Gesetz unserer geistreichen EU-Kommission: "Stoppt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zum Schutz von Online-Händlern" - einfach mal online suchen und bitte ALLE unterschreiben, damit sich hier hoffentlich noch etwas zum Positiven bewegt... DANKE!!!
Robert P.
06.08.2026

Antworten

Leider kommen wir und auch unsere Lieferanten jetzt teilweise völlig durcheinander, also nachdem bestätigt wurde, dass nun doch nicht die Händler*innen durch den Versand zu Erzeugern werden. Es geht hier um die eigentliche Dokumentation und Nachweispflicht der verschiedenen Produkte, sowie wer welche Dokumente "uns" übergeben muss (Nachweispflicht). Wir selber haben keine eigenen Markenprodukte und es sind überwiegend unbedruckte Versand-Produkt-Kartons und die Fragen beziehen sich nur auf unseren Firmensitz und Versand in Deutschland - ab 12.08. kein EU-Versand mehr. Alleine schon teilweise die Begrifflichkeit korrekt zuzuordnen, wer nun wer ist (Erzeuger, Importeur, Lieferant, Vertreiber, Hersteller) ist schon eine Philosophie für sich. 1. Wir beziehen unsere "Versandkartons" von Herstellern/Unternehmen hier in Deutschland. Nach aktueller Erklärung - auch seitens der EU - werden wir ja - nun keine Erzeuger mehr (Versandlabel). Welche Dokumente benötigen wir nun von den Herstellern und wer trägt die Kosten für die Entsorgung (Versand innerhalb Deutschland)? 2. Ähnlich ist das auch bei den "Produktkartons", die wir von Herstellern, Großhändlern und EU-Importeuren in "Deutschland" beziehen. Welche Dokumente benötigen wir von den Betroffenen und wer trägt hier die Kosten für die Entsorgung (Versand innerhalb Deutschland)? 3. Wie ist das bei den "Produktkartons", die wir von Herstellern, Großhändlern und EU-Importeuren aus der "EU" beziehen. Welche Dokumente benötigen wir in diesen Fällen von den Betroffenen und wer trägt hier die Kosten für die Entsorgung (EU der Lieferant und wir in Deutschland, also doppelt)? 4. Zusätzlich habe ich noch keine Angabe gefunden, welche Produkte ab wann betroffen sind. Es um eigene Lagerware die zum 12.08.2026 vorhanden ist und für Lagerware unserer Zulieferer. An dieser Stelle gibt aktuell einige Streitigkeiten da die Zulieferer meinen, dass sie die Dokumentationspflicht nur für - ab dem 12.08.2026 - neu gelieferten Waren einhalten müssen, auch uns gegenüber. 5. Wer kann, bzw. darf überhaupt von uns irgendwelche Dokumente, Nachweise, Konformitätserklärungen usw. anfordern? Und macht es evtl. Sinn eine Inventur zum Stichtag vorzunehmen, damit klar zwischen neu und alt getrennt werden kann? Wie gesagt, alleine durch die Klarstellung der EU hat sich einiges für die verschiedenen Betroffenen geändert und der Startzeitraum hätte eigentlich verschoben werden müssen (zu viele Unklarheiten).
cf
06.08.2026

Antworten

Die Lösung wäre so einfach: Man hätte das Problem viel wirtschaftsfreundlicher rückwärts lösen können und die blauen und gelben Tonnen kostenpflichtig machen können (so wie es Restmüll ja auch ist). So hat jeder einzelne daran Interesse zu sparen indem er nur eine kleine Tonne braucht oder die mit Nachbarn teilt. Und ob die Kosten von uns Händlern gezahlt und in den Produkten eingepreist sind, oder ob jeder für seine Tonne zahlt und die Produkte dafür ein paar Cent günstiger werden, macht unter dem Strich keinen Unterschied. So gäbe es auch nicht das Problem mit länderübergreifendem Versand, etc., da ja jede Tonne lokal finanziert ist.
Markus
06.08.2026
Es gibt eine Petition auf change punkt org: "Stoppt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zum Schutz von Online-Händlern" - Hier der Link: https://c.org/DttD2XgsdP Unterschreibt dort bitte alle, die das lesen und teilt es, damit dieser Wahnsinn vielleicht noch aufhaltbar ist. Nur wenn wir uns wehren, ändert sich etwas... wenn wir alles mit uns machen lassen, dann folgen in den nächsten Jahren noch weitere solcher Schwachsinns Gesetze dieser Europäischen Kommission. Ihr könnt auch alle z. B. auf Facebook mal an den zuständigen Kommisar für Umwelt richten und ihn fragen, was er sich hier (nicht) gedacht hat, als dieses Gesetz entwickelt wurde: Virginijus Sinkevicius (Die Grünen/EFA) aus Litauen
Holger
08.08.2026
Also bei uns in Nordhessen ist das bezüglich der blauen Tonne auch so, für die wird eine pauschale Müllgebühr fällig. Insofern habe ich diese ganze Lizensierung nie verstanden, bzw. es war klar, dass es sich um eine Lizenz zum Geld drucken handeln sollte. Und die schmälert meinen Gewinn. Träumen sie weiter von der Mär, sie würden hier Kosten in ihre Kalkulation einfliesen lassen können. Der Markt, oder der größte Anbieter, gibt den Preis für die allermeisten Produkte mehr oder weniger vor. Glauben sie wirklich sie könnten z.B. bei einer LEGO-Schachtel noch zwei Cent Entsorgungspauschale draufschlagen? Die EU und die untergeordneten Stellen (ZVR usw.) ziehen ihnen IHR Geld aus der Tasche, und sonst nix.
Bob
05.08.2026

Antworten

Was für ein Irrsinn, wieviele Stunden man mit unausgegorenen und völlig schwachsinnigen Gesetzen auseinandersetzen muss. Das ist eine absolute Frechheit, wir KMUs kämpfen täglich mit 1mio. Dingen die nichts mit unserer ursprünglichen Arbeit zu tun hat. Dieses Gesetz ist der perfekte Beweis das man die KMUs aus dem Onlinegeschäft drängen will. Welcher KMUs kann es sich leisten dür alle EU Länder die Oper reg und Bevollmächtigten Geschichte abzudrücken? Also wieder nur national, und der Gedanke von freiem Warenverkehr innerhalb der EU ist somit gestorben ab dem 12.08.26. Prima ! Danke an alle EU Lobbyisten. Ich frage mich nur gilt die PPR auch für Temu und Shein und die anderen Chinesen?
Thomas
05.08.2026

Antworten

Eine Kleinigkeit wurde noch nicht beantwortet zu "neutrale Standard-Kartons": Wenn ein Versandkartonhersteller die Größe des Kartons auf Wunsch anpasst aber ansonsten keine Personalisierung erfolgt. Also ein "stinknormaler" Karton bleibt. Wer ist dann Erzeuger?
Gerold
06.08.2026
Den Fall haben wir gerade bei Holzpaletten. Nach Ansichten des Bundesverband Holzpackmittel Paletten . Exportverpackung ist der Auftraggeber von nicht standardisierten Verpackungen gem. PPWR immer Erzeuger. Wann eine Verpackung Standard ist oder nicht, wird dann eine weitere offene Rechtsfrage, wenn dies gilt. Ein Ausschnitt aus der Mitgliederinformation vom 06.07.2026: "Wer Größe, Abmessungen, Belastbarkeit, Werkstoff, Konstruktion oder sonstige technische Eigenschaften der Verpackung vorgibt oder deren Entwicklung beauftragt, übt den maßgeblichen Einfluss auf die Verpackung aus. Der physische Hersteller setzt diese Vorgaben anschließend im Rahmen eines Werk- oder Liefervertrages um. Gerade bei individuell entwickelten Transportverpackungen, Exportverpackungen, Paletten, Kisten oder Kabeltrommeln werden die wesentlichen Anforderungen regelmäßig durch den Auftraggeber vorgegeben. Dies betrifft beispielsweise Lastannahmen, Abmessungen, Stapelbarkeit, Anforderungen des Transportweges, Schnittstellen zu Produktionsanlagen oder besondere Anforderungen des Packgutes. In diesen Fällen wird die Verpackung nach den Vorgaben des Auftraggebers entwickelt oder hergestellt. Die PPWR ordnet die Erzeugerrolle deshalb grundsätzlich dem Auftraggeber zu. Jener, der die Verpackung physisch produziert, hätte ohne den Auftraggeber weder Anreiz noch ausreichend Informationen, eine solche Verpackung zu produzieren oder gar diese individuelle Lösung frei am Markt anzubieten. Damit wird der Auftragnehmer zum Lieferanten des auftraggebenden Erzeugers im Sinne der PPWR."
Heinrich Derksen
05.08.2026

Antworten

bei mir lohnen sich die zusätzlichen Ausgaben durch die Forderung nach einem lokalen Bevollmächtigten nur noch in Italien und Frankreich. Dem Fiskus entgeht die Vorsteuer von ca. 5500€ Umsatz. Warum werden wir (die Gewerblichen) ab dem ersten Karton zur Kasse gebeten und die Privaten kommen davon?
Hans
05.08.2026

Antworten

Was für eine Zeitverschwendung für Europa mit diesem Unsinn! Es ist lächerlich, womit sie ihre Zeit verbringen.
Dirk
05.08.2026

Antworten

Der ZSVR hat massiv an Glaubwürdigkeit verloren. Man sieht, dass der ZSVR nur monitäre Interessen hat.
John
05.08.2026

Antworten

Wie sieht das aber bei Plastik Druckerverschlussbeuteln aus? Wenn ich da für meinen Online Shop die Waren in einzelne Beutel packe, um sie vor Schäden beim Transport zu schützen und damit der Käufer die Teile nicht aussortieren muss, bin ich dann der Erzeuger der Plastik Beutel bzw. dem ganzen Packet?
RF
05.08.2026

Antworten

Hallo, ich hätte die selbe Frage bzw. Problem, welches AVDB nachgefragt hat. Diesbezüglich und ob wir als Kleinstunternehmer, der fast immer neutrale Kartons einsetzt, weiterhin lizensieren und melden muss, egal ob neutrale Kartons oder indiv. Kartons? Vielen Dank im Voraus für eine kurze Rückmeldung!
cf
05.08.2026

Antworten

Ernsthaft wichtige Frage: Wenn ich als Kleinunternehmer von einem Produzenten im Inland einfache weiße Standardkartons als Produktverpackung für Artikel kaufe, für welche ich Hersteller bin, muss der Kartonproduzent ja als Hersteller auf dem Karton angegeben werden. Führt dieses nicht zu einer Verbrauchertäuschung, da ich ja der Hersteller des Produktes in dem Karton bin? Oder wie muss ich dieses dann auf dem Karton angeben?
cf
05.08.2026

Antworten

Ist ein Kleinunternehmer Hersteller eines Produkts und kauft individuelle Kartons mit seinem Logo bei einem erzeugenden Hersteller im Inland, bleibt der herstellende Erzeuger der Erzeuger und wird durch die Kleinunternehmerschaft auch zum Hersteller des Kartons für welches der Kleinunternehmer Hersteller ist.
Frohnbachtaler Edelbrände
08.08.2026
Dieser spitzenmäßig verschachtelte Sätz ist nobellpreisverdächtig! Wer ihn verstanden hat: bitte melden. Danke.
Dagmar
04.08.2026

Antworten

"Bei der Verwendung von individuell gestalteten Kartons ist in der Regel der Online-Händler für die Registrierung und Lizenzierung zuständig, es sei denn es handelt sich um ein Kleinstunternehmen." Ich hatte das bisher so verstanden, dass die Kleinstunternehmerregelung die Erzeugereigenschaft betrifft? Bei individuell gestalteten Kartons ist der Online-Händler doch auch als Kleinstunternehmer für die Registrierung und Lizenzierung verantwortlich?
Matte
04.08.2026

Antworten

Bestätigt wie so häufig das Firmensitz Deutschland die schlechteste Idee ist wenn man sich auf sein Geschäft konzentrieren will.
K.F.
04.08.2026

Antworten

Vielen Dank, ich bin sehr erleichtert, besonders für die Ausnahme der Kleinstunternehmen. Hoffentlich gibt es eine endgültige Lösung bis zum Stichtag!
AVDB
04.08.2026

Antworten

Hallo, uns interessiert vor allem das was EE fragte: "[...]unbedruckten Versandkartons beim Hersteller kaufen [...] und an unsere Endkunden verschicken, dann ist der Hersteller für die Lizenzierung verantwortlich? Bisher mussten wir als Händler für die gekaufte Kartonage Lizenzgebühr bezahlen[...]" Wir sind Kleinunternehmen <2Mio Umsatz, <10 Mitarbeiter Sofern wir auch nach Österreich senden, muss ich also demnach dort weiter lizenzieren aber zukünftig nicht mehr in Deutschland? Wir beziehen/beauftragen in Deutschland bei den üblichen (Bähr, KartonEU etc.) Für unsere Eigenmarke, mit eigenem Druck, gilt die selbe Frage in Bezug auf AT/DE Lizenzierung auf Grund des "Kleinunternehmens". Über eine Info würden wir uns freuen. 8 Tage bis zur PPWR und so ein reines Chaos und absolutes Un- und Halbwissen. Unglaublich. Wie soll man so arbeiten. Viele Grüße
Lars
04.08.2026

Antworten

also wir überlegen wegen diesem Unsinn uns Geschäft im Ausland einzustellen und nur noch DE, und da sind wir eine EU und haben eine Währung. Es fällt definitiv aus das wir uns wegen 13 Euro Umsatz im Jahr in gewissen EU Ländern registrieren. Entweder wir sind eine EU-Gemeinschaft oder nicht. Eine Regel abgeschaft (Bürokratieabbau) aber drei neue eingeführt. Uns ko... das hier nur noch an, zum arbeiten kommt man nicht mehr. Geschäft einstellen ist wahrscheinlich die gesündeste Aktion.
Markus
05.08.2026
Meine Rede... Es ist der größte Skandal seit Gründung des EU-Binnenmarktes!!! Kleine und mittelere Unternehmen sollen systematisch durch dieses hirnlose Gesetz vom Binnenmarkt vertrieben oder besser ausgeschlossen werden, da sie (un)freiwillig dazu gezwungen werden, denn kein kleines Unternehmen kann diese Vorgaben A bezahlen und B umsetzen oder C dies überhaupt dauerhaft einhalten... Wer das IMMERNOCH NICHT kapiert hat, der hat es nicht verstanden oder verschließt weiter seine Augen! Dieses Gesetz dient EINZIG UND ALLEIN den großen Konzernen, für welche das Peanuts sind und welche eindeutig und unmittelbar vom verschwinden Hunderttausender in- und ausländischer EU Firmen, Onlineshops und Landwirten vom europäischen Binnenmarkt profitieren. Denn es betrifft sie ALLE! Lobbyismus made in Brüssel nennt man das... Kurze Erklärung: Lobbyismus bezeichnet die Einflussnahme von Interessengruppen (z. B. Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften oder NGOs) auf politische Entscheidungen. Ziel ist es, die (eigenen) Interessen der jeweiligen Gruppe gegenüber Politik und Verwaltung zu vertreten. Aber ja, jeder von Euch kann bei den nächsten Wahlen sein Kreuz anders setzen -> hoffentlich endlich richtig setzen, damit diese gekauften Politiker endlich verschwinden und sich die EU-Gründungsväter nicht weiter für diesen ganzen EU-zerstörenden Schwachsinn schämen müssen...
Frank
04.08.2026

Antworten

Das ist ja erstmal ein Schritt in die richtige Richtung. Aber wir kennen doch alle die deutschen Behörden, Planerfüllung 200% über der EU Norm um sich gut zu fühlen. Deshalb glaube ich erst daran wenn es entsprechend offizell bestätigt wird. Unklar ist bisher, wie schon öfters angesprochen, das Thema gebrauchte Kartons. Ich nutze z.B. 80% gebrauchte Kartons oft bedruckt mit Logo von Produktherstellern ( zB. aus Bereich Pharma oder "Schraubenkönig" ). Da sollte man nochmal genauer nachhaken.
Werner S.
04.08.2026

Antworten

Die Aussage „bei neutralen Standardkartons ist der Kartonlieferant der Erzeuger“ ist so schlicht falsch bzw. mindestens missverständlich formuliert. Wenn ein Verpackungsgroßhändler neutrale Kartons beim Hersteller einkauft und unverändert an einen Onlinehändler weiterverkauft, wird er dadurch nicht zum Erzeuger. Er bleibt Händler. Erzeuger ist weiterhin das Unternehmen, das die Kartons tatsächlich hergestellt hat. Genau das ergibt sich im Übrigen auch aus dem später im Artikel genannten Beispiel: Unternehmen A stellt die Kartons her und verkauft sie an Unternehmen B im selben Mitgliedstaat. Dann ist Unternehmen A üblicherweise Erzeuger und Hersteller – nicht Unterneher. Richtig ist lediglich: Das Versandetikett des Onlinehändlers macht diesen nicht zum Erzeuger. Die Formulierung „Kartonlieferant“ wirft hier Hersteller und Händler unnötig in einen Topf.
Ralf
04.08.2026

Antworten

Genau das, was EE schreibt, wurde noch nie abgehandelt, nämlich die Frage nach gebrauchten Kartons, die wiederverwendet werden. Wir verwenden fast ausschließlich Kartons, die wir von Apotheken und Nachbarn bekommen.
Redaktion
05.08.2026
Tatsächlich wird das Thema schon seit Jahren diskutiert. Das Problem bei gebrauchten Kartons ist weniger ihre Wiederverwendung als der Nachweis: Wer gebrauchte Kartons einsetzt, muss im Zweifel belegen können, dass diese bereits ordnungsgemäß lizenziert wurden. Genau dieser Nachweis dürfte bei Kartons von Apotheken, Nachbarn oder anderen Dritten in der Praxis kaum zu führen sein.
Markus
05.08.2026
Hier beißt sich doch die Katze in den eigenen Schwanz :-D Wer soll das alles noch nachprüfen? Denkt doch einmal logisch über diesen Schwachsinn nach - dieser Wahnsinn wird spätestens bei den nächsten Wahlen gekippt, weil es der größte Skandal seit Gründung des EU-Binnenmarktes ist. Kleine und mittlere Unternehmen der ganzen EU, werden mit diesem Gesetz vom EU-Binnenmarkt verbannt! Wer das immernoch nicht kapiert und bei den nächsten Wahlen sein Kreuz endlich richtig setzt, wird bald keinen Job/keine Firma mehr haben...
Bruddenbooks
04.08.2026

Antworten

Wenn ich also Verpackungsmittel kaufe, die in Österreich hergestellt wurden, und diese als deutscher Händler an österreichische Kunden als Versandverpackung benutze, brauche ich keine EPR Mittelsmänner und Anmeldungen in Österreich. So lese ich das. Schwierig wird es wohl mit luxemburgischen Versandmaterial Herstellern, mal googlen....
Redaktion
05.08.2026
Den Bevollmächtigten brauchst du trotzdem. Die Bevollmächtigtenpflicht und die eigentlichen EPR-Pflichten sind zwei unterschiedliche Themen. Auch wenn für die Verpackung selbst keine zusätzliche Lizenzierung erforderlich sein sollte, bleibt die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten grundsätzlich bestehen.
Verpackungen
04.08.2026

Antworten

Spannender Beitrag! Mich würde interessieren, ob diese Auslegung auch für andere ungebrandete Standardverpackungen wie unbedruckte PE-Beutel, Druckverschlussbeutel oder Tragetaschen gilt. Ist auch dort grundsätzlich der physische Hersteller der Erzeuger oder ist bei Serviceverpackungen nochmals anders zu unterscheiden?
EE
04.08.2026

Antworten

Hallo, also bedeutet das, wenn wir die unbedruckten Versandkartons beim Hersteller kaufen und auch unbedruckt für den Versand an unsere Endkunden verschicken, dann ist der Hersteller für die Lizenzierung verantwortlich? Bisher mussten wir als Händler für die gekaufte Kartonage Lizenzgebühr bezahlen. Der Versand ist hier nur im deutschen Raum gedacht. Punkt 2. Mir fehlt noch die Info über gebrauchte, wiederverwendete Kartonage. Danke
Toni
04.08.2026
Ein warer Irrsinn, der hier auf den Weg gebracht wird. Und es bringt rein gar nichts. Außer Aufwand und Unmut. Wir versenden ausschließlich in gebrauchten Kartons. Lizenzgebühren haben wir bisher auch immer gezahlt, da wir den Aufwand einfach nicht betreiben wollen, und für jeden Karton noch eine Lizenzbescheinigung beim Lieferanten einzuholen. So wird es dann auch weiter laufen. Die Kleinen werden zur Kasse gebeten und bei den Großen schaut man weg.
DaNu
04.08.2026
@EE ja, so würde ich es auch interpretieren, damit müsste man sich nur noch bei grenzüberschreitendem Versand im entsprechenden Land registrieren. Das würde der bisherigen Auslegung komplett widersprechen.
Markus
04.08.2026

Antworten

Kann bitte Derjenige der sich das ausgedacht hat, das bitte einmal auswendig vortragen - glaube er gibt nach dem 1. Fallbeispiel schon auf... WARUM liebe EU ist nicht GENERELL der Verpackungshersteller für Registrierung und Lizensierung verantwortlich? Nur der tatsächliche Hersteller, weiss doch exakt für wen und wieviel er tatsächlich herstellt und verkauft... Ein WAHNSINN wird hier getrieben und dann soll sich noch jedes Unternehmen, auch Landwirte und sonstige Geschäfte in JEDEM beschissenen EU-Land selbst registieren und jedes Jahr Meldungen betreiben und Gebühren abführen - Ihr habt doch den Schlag schon lange nicht mehr gehört, wie steil bergab es in dieser EU wirtschaftlich geht? Ich rede nicht von den Börsen, ich rede vom Mittelstand und den kleinen Unternehmen... Aber was juckt es Euch auch - ihr bekommt ja Euer Geld auch für solchen rein bürokratischen SCHWACHSINN... Aber es sind bald wieder Wahlen.... Wartet nur ab... da knallt es nämlich bald gewaltig... Eure Stühle sind nicht mehr sicher...
Verpackungen
04.08.2026
Das klingt auf den ersten Blick logisch. Aber wie soll das bei mehrstufigen Lieferketten funktionieren? Ein Hersteller verkauft häufig an Großhändler oder Zwischenhändler und weiß zum Zeitpunkt des Verkaufs oft gar nicht, ob die Verpackung später als Serviceverpackung genutzt, weiterverkauft, unter einer Eigenmarke vertrieben oder sogar exportiert wird. Genau diese fehlende Kenntnis über den späteren Einsatzzweck scheint derzeit eines der größten Praxisprobleme der PPWR zu sein.
GB
05.08.2026
Und ich dachte schon, ich bin der einzige der so denkt.
Markus
06.08.2026
Es gibt eine Petition auf change punkt org: "Stoppt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zum Schutz von Online-Händlern" - Hier der Link: https://c.org/DttD2XgsdP Unterschreibt dort bitte alle, die das lesen und teilt es, damit dieser Wahnsinn vielleicht noch aufhaltbar ist. Nur wenn wir uns wehren, ändert sich etwas... wenn wir alles mit uns machen lassen, dann folgen in den nächsten Jahren noch weitere solcher Schwachsinns Gesetze dieser Europäischen Kommission. Ihr könnt auch alle z. B. auf Facebook mal an den zuständigen Kommisar für Umwelt richten und ihn fragen, was er sich hier (nicht) gedacht hat, als dieses Gesetz entwickelt wurde: Virginijus Sinkevicius (Die Grünen/EFA) aus Litauen
Holger
08.08.2026
Warum muss immer der Hersteller für was auch immer verantwortlich sein. Der KUNDE hat bestellt, der KUNDE will es geliefert bekommen, also soll der KUNDE das auch bezahlen, in diesem Fall über seine Müllgebühren. Es ist alles der Schwachsinn des GREEN-DEALS der EU mit links-grüner Politik. Und an alle Händler die "so wie immer" gewählt haben, egal bei welchen Wahlen, nicht meckern, genießt eure Entscheidung einfach und tragt die Last mit Würde....
Marina
04.08.2026

Antworten

Danke für eure Updates und dass ihr an dem Thema drangeblieben seid!