Seit Juli dieses Jahres ist die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung abgeschaltet. Allerdings bestehen für einige Händler:innen immer noch Pflichten, über andere Plattformen zur alternativen Streitbeilegung aufzuklären. Diese Pflichten ergeben sich aus der Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung (ADR-Richtlinie). Der Rat der Europäischen Union hat nun eine Richtlinie gebilligt, die den Rahmen für alternative Streitbeilegung verändert. Das könnte auch Auswirkungen auf Händler:innen haben.
Was ist die alternative Streitbeilegung?
Mit der alternativen Streitbeilegung sollen Konflikte zwischen Verbraucher:innen und Unternehmen außerhalb der Gerichte gelöst werden. Mit Streitschlichtungsstellen soll so eine Lösung gefunden werden, die schneller und kostengünstiger ist als ein Gerichtsprozess. So sollen Kosten und Ressourcen gespart werden.
Die Plattform zur Online-Streitschlichtung der EU wurde dabei so selten genutzt, dass sie eingestellt wurde, allerdings existieren noch andere Plattformen zur Streitbeilegung. Die Hinweispflichten dazu regeln die ADR-Richtlinie.
Diese Änderungen sind geplant
- 20-Tage-Frist, um auf Anfragen zu reagieren
Zukünftig sollen Händler:innen verpflichtet sein, innerhalb von 20 Tagen auf eine Anfrage einer AS-Stelle zu reagieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Antwort, gilt es als Verweigerung der Anfrage. - Branchen sollen gezielt angehalten werden, die alternative Streitbeilegung zu nutzen
Mitgliedsstaaten sollen gezielt Branchen ansprechen, in denen die alternative Streitbeilegung wenig genutzt wird. Die Beteiligung von Unternehmen soll durch die Mitgliedstaaten gezielt gefördert werden. - Auch bei Streitigkeiten mit Unternehmen aus Drittstaaten ist eine alternative Streitbeilegung möglich
Unter bestimmten Bedingungen soll es künftig auch möglich sein, dass Verbraucher:innen aus der EU die Streitbeilegung mit Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern nutzen. - Mehrsprachiges, benutzerfreundliches IT-Tool
Die Kommission plant ein benutzerfreundliches, mehrsprachiges IT-Tool zu entwickeln, um die Nutzung der alternativen Streitbeilegung bei grenzüberschreitenden Verbraucherstreitigkeiten zu erleichtern.
Weitere Schritte notwendig
Bis die Änderungen wirklich umgesetzt werden, wird es vermutlich noch eine ganze Weile dauern, zunächst muss die Richtlinie vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Dann haben die Mitgliedsstaaten 26 Monate Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
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