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Nach OS-Link: Kommen jetzt neue Vorschriften zur Streitbeilegung?

Veröffentlicht: 18.11.2025
imgAktualisierung: 18.11.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
18.11.2025
img 18.11.2025
ca. 2 Min.
EU-Flaggen
NewAfrica / Depositphotos.com
Der Rat der Europäischen Union plant eine neue Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung. Das wird jetzt wichtig.


Seit Juli dieses Jahres ist die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung abgeschaltet. Allerdings bestehen für einige Händler:innen immer noch Pflichten, über andere Plattformen zur alternativen Streitbeilegung aufzuklären. Diese Pflichten ergeben sich aus der Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung (ADR-Richtlinie). Der Rat der Europäischen Union hat nun eine Richtlinie gebilligt, die den Rahmen für alternative Streitbeilegung verändert. Das könnte auch Auswirkungen auf Händler:innen haben.

Was ist die alternative Streitbeilegung?

Mit der alternativen Streitbeilegung sollen Konflikte zwischen Verbraucher:innen und Unternehmen außerhalb der Gerichte gelöst werden. Mit Streitschlichtungsstellen soll so eine Lösung gefunden werden, die schneller und kostengünstiger ist als ein Gerichtsprozess. So sollen Kosten und Ressourcen gespart werden. 
Die Plattform zur Online-Streitschlichtung der EU wurde dabei so selten genutzt, dass sie eingestellt wurde, allerdings existieren noch andere Plattformen zur Streitbeilegung. Die Hinweispflichten dazu regeln die ADR-Richtlinie. 

Diese Änderungen sind geplant

  • 20-Tage-Frist, um auf Anfragen zu reagieren
    Zukünftig sollen Händler:innen verpflichtet sein, innerhalb von 20 Tagen auf eine Anfrage einer AS-Stelle zu reagieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Antwort, gilt es als Verweigerung der Anfrage.
  • Branchen sollen gezielt angehalten werden, die alternative Streitbeilegung zu nutzen
    Mitgliedsstaaten sollen gezielt Branchen ansprechen, in denen die alternative Streitbeilegung wenig genutzt wird. Die Beteiligung von Unternehmen soll durch die Mitgliedstaaten gezielt gefördert werden.
  • Auch bei Streitigkeiten mit Unternehmen aus Drittstaaten ist eine alternative Streitbeilegung möglich
    Unter bestimmten Bedingungen soll es künftig auch möglich sein, dass Verbraucher:innen aus der EU die Streitbeilegung mit Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern nutzen.
  • Mehrsprachiges, benutzerfreundliches IT-Tool
    Die Kommission plant ein benutzerfreundliches, mehrsprachiges IT-Tool zu entwickeln, um die Nutzung der alternativen Streitbeilegung bei grenzüberschreitenden Verbraucherstreitigkeiten zu erleichtern.

Weitere Schritte notwendig

Bis die Änderungen wirklich umgesetzt werden, wird es vermutlich noch eine ganze Weile dauern, zunächst muss die Richtlinie vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Dann haben die Mitgliedsstaaten 26 Monate Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 18.11.2025
img Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
6 Kommentare
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MTS
21.11.2025

Antworten

Man kann gar nicht so viel essen, wie man kotzen möchte. Das ist also Büroratieabbau. Nach GPSR, DSGVO, Barrierefreiheitsdings, Batterieverordnungsdongs, E-Rechnungspflicht, WEEE Nummern, VerpackG, Datenschutzbeauftragtem und Beauftragtem für langsam keine Lust mehr
Tom
20.11.2025

Antworten

Alle: "Das Pferd ist tot!" Die EU: "Dann lass uns Salami daraus machen und die reiten!"
Swen
20.11.2025

Antworten

Wie die Vorredner schon schreiben und bestimmt alle denken die hier mitlesen: Grmpf WTF !? Hat nicht Jemand Lust einen Bürgerentscheid ins Leben zu rufen: Anstatt sinnlose Gesetze zu verabschieden bekommen die EU-Abgeordneten/innen eine Kelle in die Hand gedrückt und sollen Sozial-Wohnungen bauen ... DAS brauchen wir !
Claudia Schlör
20.11.2025

Antworten

Die EU ist ein Laden von überbezahlten Gehirn Amputierten Bürokraten. Der EU weite Handel ist schon lange zu einem Existenzrisiko geworden. Den Laden Dicht machen und Bürgergeld beantragen.
cf
19.11.2025

Antworten

Auf EU-Ebene ein Rohrkreppierer, daher versuchen wir es doch einfach mit einzelstaatlichen Plattformen - das wir sicher VIEL besser und plötzlich werden alle Konflikte darüber abgewickelt.... Ja nee, is klar... Schnell ein Käffchen und ein Stück dunkle Schokolade für das Gemüt (sorry Entwaldungsverordnung: also Tee und Haferflockenkeks) bevor der Kopfschmerz einsetzt.
K.I
20.11.2025
Meinung: überbezahlte Gehirn Amputierten Bürokraten unter denen wir alle zu leiden haben! Einfach nur noch schlecht!