OS-Link: Händler:innen müssen jetzt tätig werden

Veröffentlicht: 18.07.2025
imgAktualisierung: 18.07.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
18.07.2025
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Kalender und Sanduhr
BrianAJackson / Depositphotos.com
Der OS-Link ist Geschichte. Händler:innen müssen jetzt tätig werden, um Abmahnungen zu vermeiden.


Am 20. Juli 2025 wird die Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU abgeschaltet. Für Händler:innen besteht dann nicht mehr die Pflicht, den OS-Link im Shop anzugeben. Grund für die Regeländerung ist die Tatsache, dass die Plattform kaum genutzt wurde: Jährlich wurden europaweit weniger als 200 Fälle eingereicht. 

Das müssen Händler:innen jetzt tun

Um nicht gleich in eine neue Abmahnfalle zu tappen, müssen Händler:innen den Link nun aus dem Shop entfernen. Sowohl im Impressum als auch in den AGB sollte der Link am 20. Juli nicht mehr zu finden sein. Findet sich der Link dennoch im Shop, kann das als Verbrauchertäuschung gewertet werden, da auf eine Möglichkeit der Streitbeilegung hingewiesen wird, die so nicht existiert. 

Aber Achtung: Händler:innen sollten den Link nicht voreilig entfernen. Bis zum Stichtag, dem 20. Juli, ist der Link noch verpflichtend, vorher sollte er nicht aus dem Shop entfernt werden. 

Für Händlerbund-Mitglieder stehen die neuen Rechtstexte bereit. Alle Informationen zur Anpassung der Rechtstexte wurden bereits in einem Sondernewsletter mitgeteilt. 

Was passiert mit Unterlassungserklärungen?

Wer bereits eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat, die sich auf den OS-Link bezogen hat, sollte diese in jedem Fall von Expert:innen prüfen lassen. Manche Erklärungen enthalten eine Klausel, mit der die Erklärung bei einer Rechtsänderung gegenstandslos wird. Einige Erklärungen müssen allerdings gekündigt werden, damit die Pflicht nicht weiterhin besteht. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 18.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 18.07.2025
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
11 Kommentare
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cf
21.07.2025

Antworten

Und schon können wir uns auf die nächste Abmahnwelle freuen, wenn jemand irgendwo übersehen hat diesen Link zu entfernen.... Erst Abmahnungen wegen "fehlt" und jetzt nochmal wegen "ist noch da". So macht das doch richtig Spaß (zumindest den Anwälten).
Michael Bracke
20.07.2025

Antworten

Wie sieht es damit aus?: Gemäß §37 VSBG müssen Unternehmer Verbraucher über die Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung informieren.
Redaktion
21.07.2025
Hallo Michael,
da hast du natürlich Recht!
Weitere Informationen zu dieser Fragestellung findest du hier: OS-Link Ende: Dieser Hinweis ist weiterhin Pflicht
Gruß, die Redaktion
Sigi
20.07.2025

Antworten

hatte jetzt spasseshalber nachgeschaut, wie es am 20.07 mit der Linkentfernung bei den "Großen" aussieht. als Beispiel Bauhaus, Hornbach, Media Markt / Saturn. selbstverständlich schiebt dort keiner den Dienst am Sonntag, 20.07 und keiner kümmert sich um die Entfernung des unsäglichen odr-links heute. dauert s halt bei den Konzernen aber ja ich habs entfernt. Der brave kleine Händler muss es lt Händlerbund tun. da gibt es keine Sonntage, keine Urlaube, keine Krankheitstage. denn im zweifel findet der kleine Händler immer die Vertretung. ich denke, dass der Sonntag von EU-Funktionären nicht aus Dummheit, sondern bewusst als Schalttag gewählt wurde, damit man am nächsten Werkstag erledigen kann und Sonntag als so eine Art Brückentag dafür gilt. OK, meine Interpretation - ich glaube an das Gute bei der EU :o) aber es beschleicht sich irgendwie das Gefühl, dass Händlerbund mit der Empfehlung, genau heute am Sonntag - am besten noch gegen Mitternacht - den Link zu entfernen, Entschuldigung - einfach übertreibt. "wir empfehlen" ist schön und gut aber warum nicht bei EU in solchen Fällen zu dem angedachten Ablauf - insbesondere warum gerade am Sonntag - durch Händlerbund nachfragen und die Antwort veröffentlichen?
Thomas R.
20.07.2025

Antworten

Heute(Sonntag 20.07.25) beim Händlerbund die Daten neu runtergeladen und bei Hood und Facebook neu eingefügt. Und....bei Hood wird der Link immer noch nach Änderung angezeigt! Deren Kundendienst angeschrieben....mal schauen, ob die das Problem in den Griff bekommen.
Redaktion
21.07.2025
Hallo Thomas, vielen Dank für deinen Hinweis, wir haben bei Hood.de einmal nachgefragt. Tatsächlich gab es zunächst ein technisches Problem, welches nun aber behoben sein sollte. Viele Grüße die Redaktion
B. Hermann
19.07.2025

Antworten

Da sieht man mal wieder, dass von der EU nur Bockmist kommt. Jetzt muss ich wegen diesem Bullshit auch noch Sonntags arbeiten!
MiRa
18.07.2025

Antworten

Da wurden ja wieder toll Steuergelder verschwendet und Abmahnfallen geschaffen. Ich bin mal gespannt was das unnötigerweise ersetzen wird...
Marc H.
18.07.2025

Antworten

Was gilt, wenn der 20.07. zufällig ein Sonntag ist? ;-) Ist es wie bei der Steuer, dass dann der nächste Werktag gilt?
Redaktion
18.07.2025
Hallo Marc, wir würden empfehlen, den Link bereits am Sonntag zu entfernen. Viele Grüße die Redaktion
Robert
20.07.2025
Genau das ist ein typisches Problem vieler Unternehmen, die ihre Websites von Agenturen betreuen lassen – diese arbeiten nun mal nicht am Sonntag. Gesetzlich spielt es jedoch keine Rolle, auf welchen Tag ein Stichtag fällt, selbst wenn es ein Feiertag ist. Natürlich hätte man den Termin im Vorfeld im Kalender berücksichtigen können, aber das möchte ich hier nicht weiter kommentieren. Fakt ist: Der Link muss am 19.07.2025 noch sichtbar sein und am 20.07.2025 entfernt werden. Das bedeutet jedoch nicht exakt um Mitternacht, sondern im Laufe des Tages. Ich weiß, dass das zeitlich sehr knapp bemessen ist, aber so ist es festgelegt. Wenn am 21.07.2025 der Link zur ODR-Seite noch vorhanden ist, kann eine Abmahnung ausgesprochen werden. Gesetze sind in ihrer Auslegung leider oft ebenso dehnbar wie Kunst.