Kaum Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr
Besonders ernüchternd ist, dass es kaum Verbesserungen im Vergleich zu den Vorjahren gibt. Die Untersuchung wurde bereits 2023 und 2024 durchgeführt, auch hier gab es bereits unbefriedigende Ergebnisse: Lediglich 25 Prozent der getesteten Shops erfüllten die Basiskriterien für Barrierefreiheit.
„Die Zeit der Ausreden ist vorbei – in wenigen Tagen müssen digitale Angebote barrierefrei sein. Doch unsere Ergebnisse sind alarmierend: Zu viele Unternehmen nehmen mögliche Bußgelder in Kauf und schließen noch immer Menschen mit Behinderung und damit potenzielle Kund*innen aus. Dabei liegt es auch in ihrem eigenen Interesse, das zu ändern – denn von einem barrierefreien, komfortablen Zugang zu Webseiten profitieren letztlich alle”, äußerte sich Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch zu den Ergebnissen.
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Für die meisten Abmahnanwält:innen dürfte es dabei gar nicht so einfach sein, bei jedem Unternehmen nachzuvollziehen, ob sie nicht unter eine der Ausnahmeregelungen fallen.
Gruß, die Redaktion