Auch Anforderungen für Händler und Dienstleister
Es verpflichtet Unternehmen zu umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen. Für Händler bedeutet dies neue Regularien, die unter anderem eine regelmäßige Risikoanalyse und ein effizientes Risikomanagement erfordern. Besondere Aufmerksamkeit liegt auf der Absicherung von Lieferketten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt, Dienstleister vertraglich an Sicherheitsstandards zu binden und Lieferantenaudits durchzuführen.
Zudem schreibt das Gesetz Meldepflichten für IT-Sicherheitsvorfälle vor: Eine Erstmeldung muss binnen 24 Stunden erfolgen, eine Folgemeldung innerhalb von 72 Stunden, und die abschließende Meldung sollte spätestens nach einem Monat vorliegen.
Übergangsfristen gibt es nicht, weshalb betroffene Unternehmen – darunter auch Online-Händler – dringend handeln sollten.
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