Der Online-Handel steht vor der nächsten Frist: Ab dem 18. August 2026 gelten neue Kennzeichnungspflichten für alle in Verkehr gebrachten Batterien und batteriebetriebenen Geräte, die samt Batterien vertrieben werden. Während die Produktion in der Verantwortung der Hersteller liegt, trifft den Handel eine veränderte Prüfpflicht.
Was das neue Etikett verraten muss
Die Anforderungen an die Informationen direkt auf der Batterie oder deren Verpackung steigen. Erzeuger müssen künftig weit mehr liefern als nur Typenbezeichnung und Spannung. Neben Herstellungsort und exaktem Herstellungsdatum rücken Inhaltsstoffe und Sicherheitsaspekte in den Fokus.
Hersteller sind verpflichtet, neben Gewicht, Kapazität und chemischer Zusammensetzung auch kritische Rohstoffe auszuweisen, sofern deren Konzentration einen Wert von 0,1 Prozent überschreitet. Hinzu kommen Angaben zu potenziell gefährlichen Stoffen sowie verbindliche Hinweise zum geeigneten Feuerlöschmittel im Ernstfall. Auch bei der Nutzbarkeit wird differenziert: Während für wiederaufladbare Batterien klare Kapazitätsangaben vorgegeben sind, müssen Einwegbatterien eine verlässliche Kennzeichnung zur durchschnittlichen Mindestbetriebsdauer tragen.
Der Handel steht in der Verantwortung
Obwohl die Kennzeichnungen physisch vom Hersteller anzubringen sind, greift für Online-Händler eine Kontrollpflicht. Das gilt nicht nur beim Verkauf von einzelnen Batterien, sondern betrifft das gesamte Sortiment an Geräten, in denen Batterien fest verbaut oder beigelegt sind.
Betroffen sind zudem alle Lieferungen an Endkunden. Das betrifft rein begrifflich nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmen, welche die Batterien für den eigenen Betrieb nutzen. Vor dem Versand an den Kunden muss der Handel Stichproben nehmen oder systematisch prüfen, ob die Ware den neuen Transparenzvorgaben entspricht. Das fehlerhafte Inverkehrbringen nicht konformer Produkte kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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