Wer grenzüberschreitend ins EU-Ausland verschickt oder Produkte empfängt, hat Meldepflichten. Denn der Warenverkehr zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten wird statistisch erfasst. Um Unternehmen bei diesem bürokratischen Vorgang zu entlasten, hat der Gesetzgeber Änderungen beschlossen.
Unternehmen müssen sämtliche Exporte (Versendungen) in und Importe (Eingänge) aus EU-Mitgliedsstaaten für die Intrahandelsstatistik, kurz Intrastat, melden. Diese Informationen sind regelmäßig und eigenständig an die Statistikbehörde zu übermitteln. Durch das Gesetz zur Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes vom 5. März 2025 sowie die Änderungsverordnung zur Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV-ÄndV) vom 6. März 2025 ändern sich nun die Anmeldeschwellen, teilt das Bundesamt für Statistik mit. Rückwirkend zum 1. Januar 2025 sind damit weniger Unternehmen von den Meldepflichten betroffen.
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