Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Neue Verpackungsverordnung ab August 2026: Wer gilt als Erzeuger?

Veröffentlicht: 21.04.2026
imgAktualisierung: 21.04.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
21.04.2026
img 21.04.2026
ca. 2 Min.
Paketfabrik
DmyTo/ Depositphotos.com
Ab August gilt die neue Verpackungsverordnung. Wann gelten Händler:innen als Erzeuger von Verpackungen?


Ab dem 12. August 2026 gilt die PPWR (Verordnung EU 2025/40) unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Wer als sogenannter Erzeuger eingestuft wird, trägt die volle Last der neuen Pflichten: Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, Erzeugerkennzeichnung auf der Verpackung, EU-Konformitätserklärung. Viele Händler:innen fragen sich daher, ob sie als Erzeuger gelten.

Wann ein Händler als Erzeuger gilt

Die PPWR definiert den Erzeuger in Artikel 3 Absatz 1 Nr. 13 als jede Person, die eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Entscheidend ist dabei nicht, wer die Verpackung physisch produziert, sondern wessen Name oder Marke draufsteht und wer die Gestaltung verantwortet.

Für Händler bedeutet das konkret:

Individuelle Versandverpackung mit eigenem Logo: Wer bei einem Verpackungshersteller Kartons mit eigenem Firmenaufdruck bestellt, gilt als Erzeuger.

Eigenmarken-Produkte: Wer Waren unter eigener Marke verkauft und verpackt, ist Erzeuger der Produktverpackung.

Standard-Versandkartons vom deutschen Lieferanten: Hier greift eine wichtige Erleichterung. Wer ungekennzeichnete Standard-Kartons bei einem deutschen Lieferanten kauft und ausschließlich innerhalb Deutschlands versendet, gilt nach der neuen Herstellerdefinition in vielen Fällen nicht mehr als Erzeuger. Die Verantwortung liegt dann beim Verpackungslieferanten.

Ausnahme für Kleinstunternehmer

Die Verpackungsverordnung kennt tatsächlich eine Ausnahme für Kleinstunternehmer. Als Kleinstunternehmer gelten Händler:innen, die weniger als 10 Mitarbeiter:innen haben und einen Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro. Kleinstunternehmer gelten dann nicht als Erzeuger, wenn sie Verpackungen unter eigenem Namen oder unter eigener Marke versenden, solange der Hersteller im gleichen Mitgliedstaat sitzt.

Kleinstunternehmer, die Verpackungen aus Deutschland beziehen, gelten also nicht als Erzeuger, auch wenn sie die Verpackungen unter eigenem Namen herstellen lassen.

Diese Pflichten haben Erzeuger

Erzeuger sind dafür verantwortlich, nur Verpackungen in Verkehr zu bringen, die den Anforderungen der Verpackungsverordnung entsprechen. Zu den Erzeugerpflichten gehört außerdem:

  • LUCID-Registrierung und Systembeteiligungspflicht vornehmen (wenn sie die Verpackung erstmal im Mitgliedstaat in Verkehr bringen)
  • Kennzeichnungspflicht auf der Verpackung (auch QR-Code möglich)
    • Name, eingetragener Handelsname oder Marke sowie Postanschrift und ggf. elektronisch Kontaktmöglichkeit
    • Identitätskennzeichnung (z.B. Chargen- oder Seriennummer)
  • Konformitätserklärung
    • Eine eindeutige Identifikation der Verpackungsbestandteile
    • Angaben zum verantwortlichen Unternehmen
    • Eine formelle Bestätigung der PPWR-Konformität
    • Ein Verweis auf die technische Dokumentation
    • Informationen zu angewandten Normen oder Prüfverfahren

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 21.04.2026
img Letzte Aktualisierung: 21.04.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
41 Kommentare
Kommentar schreiben

Ines Gall
13.05.2026

Antworten

Wir sind Hersteller und Händler von Produkten. Im Rahmen der PPWR gehen wir derzeit davon aus, dass wir möglicherweise die Rolle des Erzeugers haben, da wir Blankoverpackungen mit einem eigenen Label inklusive Logo versehen. Teil der Erzeugerpflichten ist die Identitätskennzeichnung (z.B. Chargen- oder Seriennummer). Bezieht sich diese Kennzeichnung auf unser Produkt oder auf die Verpackung selbst? Die Serien- oder Chargennummer der Verpackung ist uns in der Regel nicht bekannt, da diese vom Verpackungslieferanten stammt.
Redaktion
13.05.2026
Hallo Ines, Die Identitätskennzeichnung (z. B. Chargennummer) gemäß der neuen EU-Verpackungsverordnung bezieht sich rein auf die Verpackung, nicht auf den Inhalt. Da Sie mit eigenem Logo labeln, gelten Sie als Erzeuger und müssen diese Kennzeichnung sicherstellen. Ihr Verpackungslieferant ist jedoch gesetzlich verpflichtet, Ihnen alle hierfür notwendigen Informationen bereitzustellen. Sollte dies nicht passieren, müssten Sie schlimmstenfalls ein eigenes Chargennummernsystem entwicklen, um die Zuordnung irgendwie sicherzustellen. Viele Grüße, die Redaktion
Johannes Bilharz
12.05.2026

Antworten

Und was ist mit den chinesischen Händlern, die direkt an deutsche Kunden liefern? Müssen die sich auch an diesen Bürokratie-Wahnsinn halten und registriert sein? Oder knebeln wir uns wieder mal selbst selbst in der EU?
Karin
06.05.2026

Antworten

Ich danke der Redaktion für die Antwort. Ja, schade. Für Deutschland bringt es mir nicht viel, denn dann kann ich keine gebrauchten Kartons, Zeitungspapier etc mehr nutzen. Ganz toll für die Umwelt. Gibt es denn irgendwelche Lösungen, so wie derzeit manche Internetplattformen für einige Länder stellvertretend EPR Gebühren errichten, zB für Frankreich?
Karin
30.04.2026

Antworten

Ich bin Solo Selbstständige und verkaufe ausschließlich gebrauchte Ware ohne Umverpackung. Bei mir geht es nur um Versandverpackungen. Habe ich das richtig verstanden: Wenn ich die Kartons aus Deutschland beziehe gelte ich nicht als Erzeuger? Wenn ich also kein Erzeuger bin, muss ich mich trotzdem in allen EU Ländern registrieren aus denen ich potentiell Bestellungen bekommen könnte?
Redaktion
04.05.2026
Hallo Karin, genau, in diesem Szenario gilst du in Deutschland nicht als Erzeugerin. In anderen Ländern muss trotzdem eine Registrierung vorgenommen werden und ein Bevollmächtigster bestellt werden. Viele Grüße Die Redaktion
Nicole
28.04.2026

Antworten

Als kleiner Händler kann man den Versand innerhalb der EU dann gleich einstellen. Kosten sind um ein vielfaches höher als Umsatz. Warum hat jedes Land eigene Bedingungen, warum nicht alles einheitlich? Könnt kotz.....
Sjaak
30.04.2026
Weil die Kleinen aussterben sollen......
Z
23.04.2026

Antworten

Wenn der Artikel recht hat: Warum sagt die EU-Kommission dann ausdrücklich, dass Hersteller und Produzent nicht immer identisch sind?
Redaktion
27.04.2026
Hallo Z, der Begriff Produzent kommt in der Verordnung gar nicht vor. Vermutlich ist gemeint, dass als Erzeuger nicht immer die Person ist, die die Verpackung tatsächlich herstellt? Da sagt der Artikel nichts gegenteiliges. Viele Grüße
Lisa
23.04.2026

Antworten

Ich bin kleinstunternehmer, ich vertreibe allerdings verschiedene Marken und diese Marken kommen aus der EU als auch Drittländer. Muss ich das für die drittländer dann selbst übernehmen? Und ich versende eu weit aber es waren dieses Jahr vielleicht 5 Sendungen bisher. Muss ich dann wirklich in jedem einzelnen Eu Land mich registrieren? Ich habe große Mengen Kartons von euch gekauft, da steht aber auch nichts drauf. Und als Füllmaterial nehme ich maischips muss ich dann jedes Mal einen Zettel beilegen?
Matthias
23.04.2026

Antworten

Was bedeutet: Eine formelle Bestätigung der PPWR-Konformität ? Heißt das, man muss eine Art Zertifikat für die Bestätigung der Konformität für jedes Verpackungsmittel vorhalten...???
Sjaak
07.05.2026
Ja, das ist lustig: Man formuliert es als „eine formelle Bestätigung der PPWR-Konformität“, doch bei der ersten Nachfrage weiß keiner, wie so etwas aussieht oder nach zu weisen ist.
YG
23.04.2026

Antworten

wir sind Kleinstunternehmer, beziehen unsere Kartons aus Deutschland und versenden auch ins Ausland, müssen wir uns dann noch weiter registrieren?
Nixx
22.04.2026

Antworten

Wann formieren sich endlich mal alle Handelsverbände (auch der Händlerbund darf sich angesprochen fühlen), die IHK und alle Wirtschaftverbände hier in diesem Land und entfachen einen friedlichen und juristischen Aufstand gegen diesen Schwachsinn der Politikdarsteller. Es ist nicht mehr auszuhalten. Alle Schreiben darüber und keiner setzt sich für uns die Hersteller und Händler aber auch nur ansatzweise wirksam und nachvollziehbar in Bewegung. DAS IST ABER EURE AUFGABE UND DAFÜR WERDET IHR ALLE VON DEN UNTERNEHMEN BEZAHLT (freiwillig und unfreiwillig!). Wenn ihr so weiter macht, gibt es bald keine Wirtschaftsunternehmen mehr und euch braucht dann auch niemand mehr.
Gerda
23.04.2026
Das kann man einfach nur genau so unterstreichen. Ein Armutszeugnis dieser Verbände in denen wir alle z.T. auch zwangweise Mitglieder sind und sich einen Teufel scheren sich für uns entsprechend einzusetzen. Dieses und einige andere Gesetzesänderungen sind eine Schande.
Neo
22.04.2026

Antworten

Die EU folgt demnach weiter den Kurs des Behinderns der Wirtschaft statt Förderung der Wirtschaft. Die EU Bürokratie und Regelwut wächst jedes Jahr weiter an. Als Unternehmer der online verkauft ist es inzwischen auf Grund der vielzahl der Regeln - die keinen wirllichen Nutzen haben - unmöglich geworden noch rechtssicher anzubieten, er kann immer teuer abgemahnt werden und lässt es im Zweifel direkt ganz bleiben online gewerblich zu verkaufen.
Susi
22.04.2026

Antworten

Viele verwenden gebrauchte Kartons. Also nicht neu gekauft fürs versenden. Muss man also überlegen, dafür weiter alles bezahlen, oder alles entsorgen und neue Kartons/Verpackungen kaufen, damit nicht mehr melden brauchen. Mal schauen, was günstiger wird. Beim sehr wenige Sendungen was besser wäre. Wer zählt als Erzeuger? Vom Produkt oder von der Verpackung? Wenn jemand eigene Produkte hat, diese Verpackung ist eindeutig. Sollte beim angegeben werden und Lucid gemeldet werden. Wenn diese aber in Deutschland gekaufte Verpackung kommt und so weggeschickt wird? Nicht mehr Erzeuger? Sondern nur, was in der Verpackung ist?
Kröger
22.04.2026

Antworten

Wir bekommen Ware aus den Niederlanden, Sackware, die wir in Deutschland mit unseren Etiketten versehen, fallen aber unter die Kleinunternehmerregel. Wie ist da die neue Regelung?
FP
22.04.2026

Antworten

Wir haben mehrere Lieferanten in der EU. Diese versenden für uns direkt dann an deutsche Kunden. Also quasi via Dropshipping. Wir fallen unter die Kleinstunternehmerregelung. Wer gilt dann hier als Erzeuger ? Langsam aber sicher macht sich die EU - Thema freier Binnenmarkt - selber kaputt.
Sjaak
07.05.2026
Langsam? Wir rasen eher mit 200 km/h gegen die Wand.
Robert
22.04.2026

Antworten

Wie ist es bei Dropshipping ? Mein Lieferant sitzt in Österreich und versendet direkt für mich an Endkunden in Deutschland. Wer muss sich wo registrieren bzw welche Pflichten treten auf?
Mona
22.04.2026

Antworten

Kann ich die Registrierung bei LUCI Komplett abmelden? Oder meldet man dann 0? wenn ich nur in Deutschland versende und weniger als 10 Mitarbeiter, das wurde nicht konkret mit ja oder nein beantwortet. Danke
Redaktion
23.04.2026
Hallo Mona, wenn du tatsächlich nicht als Erzeugerin gilst und innerhalb von Deutschland versendest, kannst du dich bei LUCID abmelden. Viele Grüße die Redaktion
Anynonym
22.04.2026

Antworten

Was, wenn mein Lieferant in GB liegt und ein Print-on-Demand-Unternehmen ist, das in die EU liefert? Muss ich auch dafür sorgen, dass die Ware gekennzeichnet wird, obwohl die neutrale Verpackung des POD-Anbieters verwendet wird? Unter 10 Mitarbeiter/ 2 Mio. Danke im Voraus!
Alexa
22.04.2026

Antworten

Ich habe individuelle Produktverpackung mit Logo falle aber unter die Kleinstuntetnehmer Regelung. Habe die Verpackung aus Deutschland. Aber! Erstens versende ich hauptsächlich außerhalb Europa und zweitens habe ich die Kartons alle im Lager die noch für Jahre reichen, da ich nur ca 30 im Jahr verschicke. Wie verläuft das dann? Ich bekomme ja sicher keine Aufkleber rückwirkend? Die waren unfassbar teuer.
Redaktion
22.04.2026
Hallo Alexa, wenn du außerhalb Europas versendest, musst du ohnehin die Regeln der Länder in die du versendest befolgen. Innerhalb von Deutschland kann die die Kartons noch aufbrauchen, wenn dein Lieferrant aus Deutschland kommt. Viele Grüße die Redaktion
HP
22.04.2026

Antworten

Zähle mit unter 10 Mitarbeitern zum "Kleinstunternehmer". Die Umverpackung des Produktes wird in China hergestellt. Der Versandkarton in Deutschland als Standardkarton vom Verpackungshersteller. Wenn EU weit verkauft wird, gilt welche Regelung / Registrierung?
Redaktion
22.04.2026
Hallo HP, für die Umverpackung des Produkts, bis du Erzeuger, da du es erstmals innerhalb Deutschlands auf den Markt bringst. Für den Versandkarton ist der Hersteller verantwortlich. Für den EU-weiten Versand gilt die Regelung des Landes, in welches du versendest.
Schmidt
22.04.2026

Antworten

Also wenn ich nur in Deutschland versende und weniger als 10 Mitarbeiter habe und Nicht Erzeuger bin. Muss ich dann bei LUCID noch angemeldet sein und etwas melden?
Redaktion
22.04.2026
Wenn dein Lieferant in Deutschland liegt, dann muss er sich um die Registrierung kümmern, genau.
karlson
22.04.2026

Antworten

Verstehe ich das richtig: Wenn ich Verpackungen ind Deutschland kaufe und nur innerhalb von Deutschland versende, dann muss ich nichts mehr bei LUCI und z.B. Landbell melden? Wenn ich weniger als 10 Mitarbeiter habe, dann kann ich Kartons mit meinem Logo/Text bei einem Deutschen Anbieter kaufen und innerhalb Deutschland versenden, muss mich auch nicht bei LUCI und z.B. Landbell melden? Meldet man die Registrierung bei LUCI und z.B. Landbell dann ab? Oder meldet man dann 0?
Redaktion
22.04.2026
Genau, in dem Fall muss dann der Erzeuger die Registrierung vornehmen. Du musst allerdings darauf achten, dass dein Lieferant die Pflichten alle umsetzt, also am besten einmal nachfragen, ob die die neuen Regeln auf dem Schirm haben. LG die Redaktion
Rafi
22.04.2026

Antworten

Zu meinem Kommentar muss ich hinzufügen, dass ich nur bundesweit versende.
Rafi
22.04.2026

Antworten

Guten Morgen, Ich hörte, dass ich als kleiner Händler mit an der Hand abzählbaren Menge an Kartons pro Jahr mich nur noch bei lucid weiter registrieren muss und nicht auch noch bei den überflüssigen anderen Kassierern, was ja bei der Menge auch Sinn macht, ich versende gerademal ca. 20 kleine Pakete im Jahr. Wie sieht es da aus?
Redaktion
22.04.2026
Hallo Rafi, wie im Artikel beschrieben, kommt es darauf an, ob du als Erzeuger gilst oder nicht. Die Registrierung und Lizenzierungspflicht liegt beim Erzeuger. Viele Grüße die Redaktion
Sandi
22.04.2026

Antworten

Zählt als "Individuelle Versandverpackung mit eigenem Logo" auch Klebeband mit Logo, wenn die Kartons kein Logo drauf haben?
Sjaak
22.04.2026

Antworten

Bedeutet das, dass Kleinstunternehmen bei LUCID keine Mengen mehr melden müssen?
Redaktion
22.04.2026
Hallo Sjaak, wenn die Verpackungen aus dem Inland bezogen werden und nur ins Inland versendet werden, liegt die Pflicht dann beim Erzeuger und nicht beim Händler. Viele Grüße die Redaktion
cf
22.04.2026

Antworten

Meinung: Sinnvoll wäre eine Ausnahmeregelung in der Art gewesen, dass besonders kleine Betriebe (z.B. < 5 Mitarbeitende und < 50.000 Euro Jahresumsatz) auch keine Registrierungspflichten in allen EU-Ländern haben - alternativ eine Registrierungspflicht in einem Land erst ab einer Jahresmenge von > 100 Paketen in dem jeweiligen Land. DAS würde die Kleinstunternehmen endlich wieder in die Lage versetzen etwas mehr Spielraum zu bekommen.
Michael
22.04.2026
Eine Registrierung in jedem EU-Land ist für Unternehmer bis 250.000€ Jahresumsatz auch kaum wirtschaftlich möglich. Da wäre der Ansatz "Was in der EU passiert, bleibt in der EU" sicherlich sinnvoller.