Am 20. November 2026 tritt die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) in Kraft. Für viele Online-Händler klingt das zunächst nach einem weiteren Regulierungsvorhaben aus Brüssel. Tatsächlich betrifft die Richtlinie aber einige der beliebtesten Zahlungsarten im E-Commerce – darunter Rechnungskauf, Ratenkauf und Buy Now, Pay Later (BNPL).
Die gute Nachricht: Wer diese Zahlarten über einen spezialisierten Zahlungsdienstleister anbietet, muss die meisten regulatorischen Anforderungen nicht selbst umsetzen. Dennoch gibt es einige Bereiche, in denen Händler aktiv werden sollten. Dazu gehören insbesondere Werbung, Checkout-Prozesse und bestimmte Informationspflichten gegenüber Kunden.
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