Die Bundesregierung plant, im Rahmen des Koalitionsvertrags, eine neue Registrierkassenpflicht einzuführen: Ab dem 1. Januar 2027 sollen alle Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz über 100.000 Euro verpflichtet sein, ein elektronisches Kassensystem zu nutzen.
Zugleich kündigt die Koalition eine Evaluierung der bestehenden Regelungen zur Kassenführung an. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für gezielte Anpassungen dienen, bevor die Pflicht greift.
Kritik und offene Fragen vom DStV
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) unterstützt grundsätzlich das Ziel, Steuerhinterziehung zu bekämpfen, mahnt aber laut Haufe zur Vorsicht: Die Maßnahmen müssten auf soliden Daten und Evaluationsergebnissen beruhen, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Außerdem kritisiert der Verband, dass viele Umsetzungspunkte noch unklar sind:
- Was genau zählt als „Geschäft“ – und welcher Umsatz wird berechnet, bar oder auch bargeldlos?
- Welche Branchen oder Verkaufsformen sind betroffen – und welche Ausnahmen sind vorgesehen?
Im Gegensatz zu Österreich, wo mobile Stände oder Verkaufsstellen ohne Strom von der Pflicht ausgenommen sind, fehlt es in Deutschland bisher an vergleichbaren Ausnahmen.
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