Eine neue Verpackungsverordnung, ein Gewährleistungslabel, der Widerrufsbutton und einiges mehr: Das nächste Jahr hat es für Online-Händler:innen in sich. Wir geben einen Überblick, worauf Händler:innen sich vorbereiten müssen.
Eine neue Verpackungsverordnung, ein Gewährleistungslabel, der Widerrufsbutton und einiges mehr: Das nächste Jahr hat es für Online-Händler:innen in sich. Wir geben einen Überblick, worauf Händler:innen sich vorbereiten müssen.
Das Verpackungsgesetz ist seit jeher großer Aufwand für Händler:innen. Im nächsten Jahr kommt mit der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) eine neue Verordnung auf Händler:innen zu. Diese wird die bisherige Verpackungsrichtlinie ersetzen. Ab dem 12. August 2026 gilt sie in allen Mitgliedstaaten.
Das Ziel der neuen Verpackungsverordnung ist es, die Menge an Verpackungsmüll zu reduzieren und den Anteil an recycelbaren und wiederverwendbaren Verpackungen massiv zu erhöhen. Folgende Punkte sollen dabei im Einzelnen umgesetzt werden:
Händler:innen sollten jetzt schon ihre Verpackungen auf ihre Recyclingfähigkeit überprüfen, dafür sorgen, dass diese nicht übermäßig groß sind und die Materialien dokumentieren. In einigen Bereichen können Händler:innen auch dazu verpflichtet werden, wiederverwendbare Verpackungen zu verwenden.
Die neue Verordnung könnte allerdings auch positive Auswirkungen auf Händler:innen haben, denn die PPWR soll für eine europaweite einheitliche Regelung sorgen. Bisher müssen sich Händler:innen weiterhin in jedem Land registrieren, in welches sie Verpackungen erstmals in den Verkehr bringen. Ein EU-weites Register gibt es bisher nicht.
Mehr Informationen zur neuen Verpackungsverordnung:
Die Verbraucherrechte-Richtlinie gilt seit mittlerweile über zehn Jahren und sorgt für einige Regeln im Online-Handel. Jetzt soll es Zeit für einige Änderungen sein. Ab dem 27. September 2026 sind Händler:innen verpflichtet, ein Gewährleistungslabel bereitzustellen. Mit diesem EU-weiten, einheitlichen Label sollen Verbraucher:innen ihre Rechte zum Gewährleistungsrecht auf einen Blick erkennen können. Natürlich ist auch ein QR-Code verpflichtend, über den die Kundschaft weitere Informationen erhalten kann.
Das neue Gewährleistungslabel erinnert an die bereits bekannten EU-Energielabel. Händler:innen müssen das einheitlich vorgegebene Label gut sichtbar bereitstellen. Die Labels sind dabei nicht editierbar und werden von der EU in der jeweiligen Amtssprache zur Verfügung gestellt. Bisher gibt es lediglich einen Entwurf für das Design, am 27. September 2025 soll das konkrete Label allerdings feststehen.
Folgende Informationen sollten sich auf dem Label befinden:
Bei Produkten, bei denen der Hersteller zusätzlich eine Herstellergarantie gewährleistet, muss neben dem Gewährleistungslabel noch ein Garantielabel eingebunden werden. Auch das Design wird von der EU vorgegeben.
Die Labels müssen farbig eingebunden werden, eine verschachtelte Darstellung, die durch Klick oder Mouseover vollständig sichtbar wird, ist auch erlaubt. Wichtig ist, dass die Kund:innen die Labels vor Vertragsschluss wahrnehmen können. Zudem dürfen die Labels nicht im Kleingedruckten versteckt sein, sondern müssen “in hervorgehobener Weise” präsentiert werden.
Das Label gilt grundsätzlich für alle Produkte. Bisher ist noch keine Ausnahme für schnell verderbliche oder Produkte mit einem hohen Verschleiß geplant. Denn grundsätzlich gilt die Gewährleistungspflicht auch für diese Produkte.
Mehr zum Thema Gewährleistungslabel:
Eine weitere Änderung, die durch die Neuerung der Verbraucherrechte-Richtlinie auf Händler:innen zukommt, ist der Widerrufsbutton. Damit Verbraucher:innen der Widerruf noch leichter gemacht wird, soll es, ähnlich wie ein “Jetzt kaufen”- Button, zukünftig auch einen Widerrufsbutton geben. Ab dem 19. Juni 2026 muss der Widerrufsbutton von jedem Shop umgesetzt werden.
Dieser Button soll im Shop leicht auffindbar, während der gesamten Widerrufsfrist gut sichtbar und dauerhaft verfügbar sein. Auch ohne vorherige Registrierung soll er genutzt werden können. In der Praxis wird der Button vermutlich auf ein Formular verlinken, mit welchem der Widerruf dann erklärt werden kann. Bei Kund:innen, die ein Nutzerkonto haben und bereits eingeloggt sind, können die Daten bereits vorausgefüllt sein.
Neu ist außerdem, dass Verbraucher:innen nach dem Widerruf eine Eingangsbestätigung zur Verfügung gestellt wird, mit dem Inhalt der Widerrufserklärung und dem Datum und der Uhrzeit des Eingangs des Widerrufs.
Weitere Informationen zum Widerrufsbutton:
Bereits seit Juni 2023 steht die Entwaldungsverordnung (EU-Deforestation Regulation, kurz EUDR) fest. Eigentlich sollte sie bereits Ende 2024 Anwendung finden, allerdings hat sich der Start verschoben, sodass die Pflichten für größere und mittlere Unternehmen erst ab dem 30. Dezember 2025 gelten. Für Kleinstunternehmen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026.
Mit der EUDR soll verhindert werden, dass in der EU Produkte verkauft werden, die zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Dazu zählen Produkte aus
Händler:innen, die diese Produkte verkaufen, müssen zukünftig eine Sorgfaltspflichterklärung nachweisen können. Mit dieser Erklärung muss nachgewiesen werden, dass ein Produkt rechtskonform erzeugt wurde und der Händler eine Sorgfaltspflichtprüfung durchgeführt hat.
Betroffen sind alle Händler:innen, die betroffene Rohstoffe erstmals in der EU in Verkehr bringen, in der EU herstellen oder verkaufen oder aus der EU exportieren.
Die Erklärung basiert auf einem Sorgfaltspflichtverfahren in drei Schritten.
Die Verantwortung für diese Erklärung liegt bei den Händler:innen, die sich allerdings bei der Informationsbeschaffung vom Hersteller oder Importeur helfen lassen können.
Mehr zur Entwaldungsverordnung:
Während neue Verbraucherrechte meist keine guten Nachrichten für Händler:innen sind, sorgt die Zollreform für vereinfachte Regeln, von denen Händler:innen profitieren können. Denn ab 2026 soll es durch eine zentrale Zollabwicklung deutliche Vereinfachungen für Einfuhren aus dem Nicht-EU-Ausland geben.
Bisher hatten Händler:innen, die Waren von außerhalb der EU einführen, einen doppelten Aufwand. Wurden die Waren beispielsweise über einen Hafen in den Niederlanden eingeführt, musste die Zollanmeldung bei den niederländischen Behörden erfolgen. Zudem war eine gesonderte Erklärung für die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland notwendig.
Das soll sich ab 2026 ändern. Die Zollanmeldung im Ausland soll zukünftig automatisch auch als Steuererklärung in Deutschland angesehen werden. Dafür soll die Zentrale Zollabwicklung (Centralised Clearance / CCI) genutzt werden.
Auch wenn die Anmeldung in einem anderen EU-Land erfolgt, entsteht die Steuer künftig in Deutschland. Zuständig ist das Hauptzollamt am Unternehmenssitz. Für Importeure bedeutet das weniger Bürokratie im Jahr 2026.
Mehr zur Zollreform:
Das Steueränderungsgesetz bringt neben der Zollreform noch einige andere Änderungen, die für Unternehmer:innen interessant sein können. Die Entfernungspauschale steigt ab 2026 auf 0,38 Euro pro Kilometer. Außerdem sinkt die Umsatzsteuer in der Gastronomie auf sieben Prozent.
Ab Juni 2026 muss außerdem die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Gerade größere Unternehmen sind dadurch verpflichtet, in Stellenanzeigen für mehr Gehaltstransparenz zu sorgen.
Mit den Änderungen der Verbraucherrechte-Richtlinie sollen zudem Finanzdienstleistungen strenger reguliert werden. Unternehmer müssen Verträge und ihre Folgen künftig klarer Verbraucher:innen gegenüber erläutern.
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben