Neue Regeln und Pflichten: Wird 2026 das Horror-Jahr für Händler:innen?

Veröffentlicht: 24.09.2025
imgAktualisierung: 24.09.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 6 Min.
24.09.2025
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ca. 6 Min.
Hoher Papierstapel mit einem Schild „2026“ vor dramatisch dunklem Himmel auf einem Holztisch.
Erstellt mit KI
Das nächste Jahr wird nicht einfach für Online-Händler:innen. Viele neue Gesetze sorgen für Aufwand und Verunsicherung.

PPWR: Eine neue Verpackungsverordnung

Das Verpackungsgesetz ist seit jeher großer Aufwand für Händler:innen. Im nächsten Jahr kommt mit der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) eine neue Verordnung auf Händler:innen zu. Diese wird die bisherige Verpackungsrichtlinie ersetzen. Ab dem 12. August 2026 gilt sie in allen Mitgliedstaaten.

Das Ziel der neuen Verpackungsverordnung ist es, die Menge an Verpackungsmüll zu reduzieren und den Anteil an recycelbaren und wiederverwendbaren Verpackungen massiv zu erhöhen. Folgende Punkte sollen dabei im Einzelnen umgesetzt werden:

  • Reduktion von Verpackungsabfällen. 
  • Einführung strengerer Recyclingquoten und -standards (bis 2030 soll jede Verpackung recyclebar sein)
  • Förderung von wiederverwendbaren Verpackungslösungen, insbesondere im Versand.
  • Harmonisierung der Anforderungen für alle EU-Länder.
  • Erweiterte Herstellerverantwortung für die gesamte Lebensdauer der Verpackungen – einschließlich Rücknahme und Recycling.
  • Klare Kennzeichnung von Verpackungen bezüglich der Recyclingfähigkeit und der korrekten Entsorgung

Händler:innen sollten jetzt schon ihre Verpackungen auf ihre Recyclingfähigkeit überprüfen, dafür sorgen, dass diese nicht übermäßig groß sind und die Materialien dokumentieren. In einigen Bereichen können Händler:innen auch dazu verpflichtet werden, wiederverwendbare Verpackungen zu verwenden.

Die neue Verordnung könnte allerdings auch positive Auswirkungen auf Händler:innen haben, denn die PPWR soll für eine europaweite einheitliche Regelung sorgen. Bisher müssen sich Händler:innen weiterhin in jedem Land registrieren, in welches sie Verpackungen erstmals in den Verkehr bringen. Ein EU-weites Register gibt es bisher nicht.

Mehr Informationen zur neuen Verpackungsverordnung:

Das Gewährleistungslabel: Noch mehr Informationspflichten

Die Verbraucherrechte-Richtlinie gilt seit mittlerweile über zehn Jahren und sorgt für einige Regeln im Online-Handel. Jetzt soll es Zeit für einige Änderungen sein. Ab dem 27. September 2026 sind Händler:innen verpflichtet, ein Gewährleistungslabel bereitzustellen. Mit diesem EU-weiten, einheitlichen Label sollen Verbraucher:innen ihre Rechte zum Gewährleistungsrecht auf einen Blick erkennen können. Natürlich ist auch ein QR-Code verpflichtend, über den die Kundschaft weitere Informationen erhalten kann.

Das neue Gewährleistungslabel erinnert an die bereits bekannten EU-Energielabel. Händler:innen müssen das einheitlich vorgegebene Label gut sichtbar bereitstellen. Die Labels sind dabei nicht editierbar und werden von der EU in der jeweiligen Amtssprache zur Verfügung gestellt. Bisher gibt es lediglich einen Entwurf für das Design, am 27. September 2025 soll das konkrete Label allerdings feststehen.

Folgende Informationen sollten sich auf dem Label befinden:

  • Hinweis auf die Mindestdauer der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren, inklusive eines Hinweises, dass die Frist in einigen Ländern länger sein kann. 
  • Auflistung der Rechte von Verbraucher:innen bei Mängeln: Reparatur, Ersatzlieferung, Minderung oder Rückerstattung. 
  • QR-Code mit Verweis auf eine Informationsseite der EU zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht und nationale Informationsseiten.

Bei Produkten, bei denen der Hersteller zusätzlich eine Herstellergarantie gewährleistet, muss neben dem Gewährleistungslabel noch ein Garantielabel eingebunden werden. Auch das Design wird von der EU vorgegeben.

Die Labels müssen farbig eingebunden werden, eine verschachtelte Darstellung, die durch Klick oder Mouseover vollständig sichtbar wird, ist auch erlaubt. Wichtig ist, dass die Kund:innen die Labels vor Vertragsschluss wahrnehmen können. Zudem dürfen die Labels nicht im Kleingedruckten versteckt sein, sondern müssen “in hervorgehobener Weise” präsentiert werden.

Das Label gilt grundsätzlich für alle Produkte. Bisher ist noch keine Ausnahme für schnell verderbliche oder Produkte mit einem hohen Verschleiß geplant. Denn grundsätzlich gilt die Gewährleistungspflicht auch für diese Produkte.

Mehr zum Thema Gewährleistungslabel:

Widerrufsbutton: Eine weitere Pflicht für Händler:innen

Eine weitere Änderung, die durch die Neuerung der Verbraucherrechte-Richtlinie auf Händler:innen zukommt, ist der Widerrufsbutton. Damit Verbraucher:innen der Widerruf noch leichter gemacht wird, soll es, ähnlich wie ein “Jetzt kaufen”- Button, zukünftig auch einen Widerrufsbutton geben. Ab dem 19. Juni 2026 muss der Widerrufsbutton von jedem Shop umgesetzt werden. 

Dieser Button soll im Shop leicht auffindbar, während der gesamten Widerrufsfrist gut sichtbar und dauerhaft verfügbar sein. Auch ohne vorherige Registrierung soll er genutzt werden können. In der Praxis wird der Button vermutlich auf ein Formular verlinken, mit welchem der Widerruf dann erklärt werden kann. Bei Kund:innen, die ein Nutzerkonto haben und bereits eingeloggt sind, können die Daten bereits vorausgefüllt sein. 

Neu ist außerdem, dass Verbraucher:innen nach dem Widerruf eine Eingangsbestätigung zur Verfügung gestellt wird, mit dem Inhalt der Widerrufserklärung und dem Datum und der Uhrzeit des Eingangs des Widerrufs.

Weitere Informationen zum Widerrufsbutton:

Entwaldungsverordnung: Lange geplant, oft verschoben

Bereits seit Juni 2023 steht die Entwaldungsverordnung (EU-Deforestation Regulation, kurz EUDR) fest. Eigentlich sollte sie bereits Ende 2024 Anwendung finden, allerdings hat sich der Start verschoben, sodass die Pflichten für größere und mittlere Unternehmen erst ab dem 30. Dezember 2025 gelten. Für Kleinstunternehmen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026.

Mit der EUDR soll verhindert werden, dass in der EU Produkte verkauft werden, die zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Dazu zählen Produkte aus

  • Holz
  • Kaffee
  • Kakao
  • Palmöl
  • Kautschuk
  • Rind

Händler:innen, die diese Produkte verkaufen, müssen zukünftig eine Sorgfaltspflichterklärung nachweisen können. Mit dieser Erklärung muss nachgewiesen werden, dass ein Produkt rechtskonform erzeugt wurde und der Händler eine Sorgfaltspflichtprüfung durchgeführt hat.

Betroffen sind alle Händler:innen, die betroffene Rohstoffe erstmals in der EU in Verkehr bringen, in der EU herstellen oder verkaufen oder aus der EU exportieren.

Die Erklärung basiert auf einem Sorgfaltspflichtverfahren in drei Schritten.

  1. Informationsbeschaffung zu Herkunftsland, GPS-Koordinaten der Produktionsfläche und der rechtlichen Rahmenbedingungen.
  2. Risikobewertung, ob eine Entwaldung oder Rechtsverletzung vorhanden ist
  3. Falls nötig, eine Risikominderung vornehmen, etwa durch Lieferantenerklärungen oder unabhängige Zertifikate.

Die Verantwortung für diese Erklärung liegt bei den Händler:innen, die sich allerdings bei der Informationsbeschaffung vom Hersteller oder Importeur helfen lassen können.

Mehr zur Entwaldungsverordnung:

Zollreform: Profitieren Händler von den neuen Regeln?

Während neue Verbraucherrechte meist keine guten Nachrichten für Händler:innen sind, sorgt die Zollreform für vereinfachte Regeln, von denen Händler:innen profitieren können. Denn ab 2026 soll es durch eine zentrale Zollabwicklung deutliche Vereinfachungen für Einfuhren aus dem Nicht-EU-Ausland geben. 

Bisher hatten Händler:innen, die Waren von außerhalb der EU einführen, einen doppelten Aufwand. Wurden die Waren beispielsweise über einen Hafen in den Niederlanden eingeführt, musste die Zollanmeldung bei den niederländischen Behörden erfolgen. Zudem war eine gesonderte Erklärung für die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland notwendig. 

Das soll sich ab 2026 ändern. Die Zollanmeldung im Ausland soll zukünftig automatisch auch als Steuererklärung in Deutschland angesehen werden. Dafür soll die Zentrale Zollabwicklung (Centralised Clearance / CCI) genutzt werden.

Auch wenn die Anmeldung in einem anderen EU-Land erfolgt, entsteht die Steuer künftig in Deutschland. Zuständig ist das Hauptzollamt am Unternehmenssitz. Für Importeure bedeutet das weniger Bürokratie im Jahr 2026.

Mehr zur Zollreform: 

Was für Unternehmer außerdem interessant sein könnte

Das Steueränderungsgesetz bringt neben der Zollreform noch einige andere Änderungen, die für Unternehmer:innen interessant sein können. Die Entfernungspauschale steigt ab 2026 auf 0,38 Euro pro Kilometer. Außerdem sinkt die Umsatzsteuer in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Ab Juni 2026 muss außerdem die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Gerade größere Unternehmen sind dadurch verpflichtet, in Stellenanzeigen für mehr Gehaltstransparenz zu sorgen. 

Mit den Änderungen der Verbraucherrechte-Richtlinie sollen zudem Finanzdienstleistungen strenger reguliert werden. Unternehmer müssen Verträge und ihre Folgen künftig klarer Verbraucher:innen gegenüber erläutern. 

Veröffentlicht: 24.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 24.09.2025
Lesezeit: ca. 6 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
27 Kommentare
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Michaela
28.09.2025

Antworten

Ich sags immer wieder.... einen eigenen Lobbyverband gründen, der in Berlin und Brüssel immer schön auf der Matte steht, so machen es die anderen und es scheint ja gut zu funktionieren. Ich habe schon aufgrund des ganzen Bürokratietheaters vor 3 Jahren meine Lieferungen ins Ausland eingestellt.
Ein Witz
27.09.2025

Antworten

am besten sollten alle Onlinehändler streiken. Mal genauso machen wie alle anderen. Mittlerweile hängt doch auch viel an den Onlinehändlern. Ich weiß langsam nicht mehr wo man die Zeit und das Geld hernehmen soll diese abstrusen Vorstellungen umzusetzen. Man will arbeiten und es werden einem nur noch weitere Steine in den Weg gelegt. Die großen können alles umgehen. Die greift niemand an. Aber wehe der kleine Händler... Es macht langsam keinen Spaß mehr.
Ole
27.09.2025

Antworten

Nach 18 Jahren erfolgreichen eBay Handel bin ich zum Jahresende raus. Erfolgreich, ja aber zu welchem Preis? 7 Tage Woche, oft erheblich länger als 8 Stunden täglich. Neue Gesetze und Verordnungen sind ja nur das eine. So wie sich das Land verändert, ändert sich auch die Kundschaft. Es kommt eins zum anderen, Als Einzelunternehmer ist das kaum noch zu stemmen. Schade, war eigentlich genau mein Ding.
K.I
17.12.2025
Ich gebe zu 100% Recht!
Birgit
27.09.2025

Antworten

Bei der EUDR, fällt da auch der Verkauf von Kauartikel vom Rind mit rein ???
Redaktion
29.09.2025
Hallo Birgit, ja, Produkte vom Rind fallen auch in die Verordnung. Mit den besten Grüßen die Redaktion
Dirk
25.09.2025

Antworten

Man spürt ja schon in den ganzen Kommentaren, dass das Maß der Dinge durch überbordende Regulierungen und bürokratische Hürden im Lande und der gesamten EU bei allen langsam einen völlig berechtigten Siedepunkt erreicht. Ich muss echt gestehen, dass ich das ganze Treiben und diese kontinuierlichen Regulierungen und Gängelungen seitens der EU ignoriere. Irgendwann schmeißt man hin, weil man das Ganze nicht mehr erträgt. Eine EU Reform mit pragmatischen und vernünftigen Politikern ist überfällig, aber am besten ist, dass dieses technokratische Monster abgewickelt wird!
Markus
26.09.2025
Was mögen sich doch die Gründerväter der EU wie Konrad Adenauer, Joseph Bech, Altiero Spinelli Robert Schuman oder Walter Hallstein im Grabe herum drehen, was die Folgegenerationen daraus für ein Bürokratiemonster erschaffen haben ohne Sinn und jeglichen Verstand! Manchmal sollte die Uhr doch wieder zurück gedreht und sich auf das WESENTLICHE konzentiert werden...
Ralle
24.09.2025

Antworten

Ich sag es immer wieder... der "Spaß" mit den neuen Gesetzen und Verordnungen ist erst zu Ende, wenn es mit der EU in der jetzigen Form zu Ende ist! Also packen wir es an und tun alles daran, dass wir gemeinsam das bis zum Jahre 2026 schaffen. Nur dann wird endlich die unnütze Bevormundung ein Ende finden.
Markus
26.09.2025
Ich sage das schon seit 5-10 Jahren - aber es passiert nichts... die EU wird so schnell leider nicht verschwinden, aber was kommen wird ist ein Rechtsruck in vielen Mitgliedsstaaten, da verwette ich mein letztes Hemd, wenn ich dann noch eins habe, vor lauter Kosten für diese sch*** Bürokratiebewältigung...
Uhren Schmid
24.09.2025

Antworten

Jammern nützt nichts. Eröffnet Ladengeschäfte und ihr habt weniger Stress, kehrt dem Internet den Rücken und ihr seit frei.
TA
25.09.2025
ja, frei von Umsätzen...
Markus
26.09.2025
Welches Ladengeschäft brummt den heute rein stationär noch? Ein Döner vielleicht :-D
Sjaak
24.09.2025

Antworten

Ich freue mich über jeden Kommentar, der genauso denkt wie ich aber es könnten ein wenig mehr sein. Man fragt sich manchmal, ob die anderen Händler es nicht stört, ständig drangsaliert zu werden. Ich glaube, viele sind gar nicht informiert über die Gesetze, Regulierungen und Verordnungen, die auf uns zukommen. Jetzt müsste unser Unmut nur noch in der Politik Gehör finden, damit die Bürokratie endlich abgebaut wird. Bis dahin bin ich entweder im Ruhestand oder — wahrscheinlicher — pleite. Bürgergeld, ich komme!
Uhren Schmid
24.09.2025

Antworten

Der Onlinehandel ist eine Geldmacherei, allerdings nicht für den Händler, sondern für alle anderen die am Händler mit verdienen. Die Konsequenz daraus wäre, gebt den onlinehandel auf und eröffnet Ladengeschäft. Überall sind Läden frei. Der Umsatz wird auch nicht weniger sein wie im Web. Ihr jammert alle, aber spielt das Spiel trotzdem mit, denkt mal an die Zeit vor dem Internet. Ich habe dem ganzen schon den Rücken gekehrt und es geht mir besser als mit dem blöden Internet. Denkt mal drüber nach.
Internet Händler
24.09.2025
Tja, guter Gedanke, wenn da nicht der Vermieter wäre, der mehr verdienen möchte als man selbst und die Kunden, die den Nischenanbieter nicht benötigen mit seinem stationären Ladengeschäft... Was hilft mir ein Ladengeschäft in Hamburg, wenn mein Kunde in München ist.. oder Köln oder Berlin oder...
Job
24.09.2025

Antworten

Statt dem kleinen Händler das Leben zu erleichtern kommen immer mehr Hürden. Viele werden aufgeben und die großen werden noch mächtiger. Genau das will die EU und deren Lobbyisten. 😡
DA
24.09.2025

Antworten

Ruhe gibt die EU erst, wenn auch der letzte Kleinunternehmer wirtschaftlich vernichtet ist, der letzte Arbeitende bei mittelständischen Unternehmen um seinen Job gebracht wurde. Am Ende bleiben nur Großunternehmen mit Marktmacht in jeder Beziehung und ganz viele Transferempfänger, die keine Regierung mangels Wertschöpfung bezahlen kann. Liebe Entscheider: No Indianer, no Steuern.
Stefan
24.09.2025

Antworten

Es wird mit aller Macht die deutsche Wirtschaft kaputt gemacht, entweder vom Pinoccio Merz oder aus Brüssel von der Flinten Uschi. Auch alle EU- Länder die Waren aus Deutschland beziehen werden sich umschauen, denn Firmen aus Deutschland werden sich weitestgehend aus den Verkauf in die EU Länder zurückziehen da es zu teuer ist.
Robert
24.09.2025

Antworten

Regierung, die angetreten ist, um Bürokratie abzubauen, überzieht Selbständige mit immer neuen Regeln. Chapeau, Herr Merz und sein Nullnummernkabinett...
cf
24.09.2025

Antworten

Ich finde das ist alles noch viel zu wenig. Es müsste jeden Monat eine neue Verordnung geben, damit auch bloß kein Gewinn bei kleinen Unternehmen bleibt. Alleine die Button-Lösung wurde im Rahmen der Bewertung mit einem Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft mit (ich glaube 500 Euro) angegeben. Wer einen Webshop betreibt und diese Lösung programmieren lässt, ist wohl eher mit 2000 Euro dabei. Aber würde die EU die realen Kosten berücksichtigen, würden sie ja sofort merken das es zu teuer wird. Wer soll all die Anpassungen im Shopsystem und die zusätzlichen Mitarbeitenden für die Dokumentationen bitte noch bezahlen können?
Shopbetreiber
24.09.2025

Antworten

Was war noch mal mit dem Gesetz der Streitbeilegungsstelle? Einfach Irre die Gesetzgeber. Für Online-Händler gibt es keine Pflicht mehr zur Angabe der OS-Plattform (Online-Streitbeilegungsplattform der EU), da diese seit dem 20. Juli 2025 eingestellt wurde.
ralf
24.09.2025

Antworten

Ok, das waren die neue bürokratischen Regelungen. Was ist jetzt mit dem Bürokratie Abbau der verprochen wurden, weiß man da schon was?
Swen
24.09.2025
.... ich höre die Grillen zirpen :-)
Andree
24.09.2025

Antworten

Ein Glück, was würden wir nur machen, wenn uns die Verordnungen ausgehen würden?
Andreas
24.09.2025

Antworten

"Das Gewährleistungslabel" Ha ha ha - ach so, heute ist gar nicht der erste April? Ich frage mich, wann ich neben der Erfüllung aller neuen Pflichten mal Zeit habe, meiner eigentlichen Arbeit nachzukommen. Danke EU, danke für nichts, danke mal wieder!
Markus
24.09.2025

Antworten

Hoch lebe die Bürokratie, lebe sie hoch bis wir alle wieder in Höhlen leben und uns zurück erinnern wie schön wir es doch einmal hatten bis hirnlose Politiker ohne Sinn und Verstand alles zerstört haben...