Den meisten war es wahrscheinlich nicht bewusst, aber Erdbeermarmelade durfte lange Zeit nicht als solche bezeichnet werden. Dafür sorgte die sogenannte Konfitürenverordnung der EU. Die besagte, dass nur Fruchtaufstriche, die Zitrusfrüchte beinhalten, als Marmelade bezeichnet werden dürfen. Das sorgte bereits für einige Abmahnungen unter Online-Händler:innen.
Durch die Überarbeitung der „Frühstücksrichtlinie“ (EU) 2024/1438, die am 14. Juni in nationales Recht umgesetzt wird, darf künftig Fruchtaufstrich aus allen Früchten als Marmelade verkauft werden. Allerdings werden die Vorgaben zum Fruchtgehalt strenger, wie beck-aktuell berichtet.
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