Von Gerichtsentscheidungen zu klaren gesetzlichen Regeln
Es ist nichts Neues, dass Werbeaussagen mit Umweltbezug belegbar sein müssen. Doch die Gerichte urteilten nur in Einzelfällen. Mit dem neuen Gesetz werden die Anforderungen erstmals gesetzlich fixiert und branchenübergreifend konkretisiert. Mit dem neuen Entwurf schafft die Bundesregierung klare, einheitliche Vorgaben.
Allgemeine Schlagworte wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ dürfen Unternehmen künftig nur noch verwenden, wenn sie diese auch wirklich belegen können. Außerdem reicht es nicht mehr, ein einzelnes Detail hervorzuheben und damit das ganze Produkt „grün“ wirken zu lassen – werbende Firmen müssen klarstellen, worauf sich die Aussage tatsächlich bezieht. Auch Versprechen für die Zukunft wie „bis 2030 sind alle unsere Verpackungen recyclingfähig“ werden strenger gefasst: Sie sind nur zulässig, wenn ein realistischer und öffentlich zugänglicher Fahrplan existiert, an dem sich die Umsetzung messen lässt. Und die oft genutzte Formel „klimaneutral“ verliert ihre Schlagkraft – sie darf nicht mehr allein auf dem Kauf von CO₂-Zertifikaten beruhen, sondern muss auf tatsächlichen Emissionssenkungen basieren.
„‚Umweltfreundlich‘, ‚klimaneutral‘, ‚biologisch abbaubar‘: Solche Werbeaussagen klingen erst einmal gut. Viel zu oft bleibt aber unklar, was genau damit gemeint ist – und ob die Aussage auch stimmt. Das wollen wir ändern: Wer mit Umweltaussagen Werbung macht, soll seine Behauptungen auch belegen können. Das ist im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine informierte Kaufentscheidung treffen wollen. Es ist auch im Interesse aller redlichen Unternehmen, die mit zutreffenden Aussagen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern punkten wollen.“
– Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig
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