„Klimaneutral“ & Co.: Bundesregierung beschließt neue Werbevorgaben

Veröffentlicht: 04.09.2025
imgAktualisierung: 04.09.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
04.09.2025
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An einer Wäscheleine hängen Zettel mit Green Claims wie "Eco"
Jirsak / Depositphotos.com
Die Bundesregierung hat Regelungen für die Klimawerbung beschlossen. „Klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ müssen belegt sein.


Die Bundesregierung will Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführender Umweltwerbung schützen. Das Bundeskabinett hat daher einen Gesetzentwurf verabschiedet, der strengere Vorgaben für Begriffe wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ vorsieht.  Ziel ist es, irreführende Werbung mit Begriffen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ deutlich einzuschränken.

Von Gerichtsentscheidungen zu klaren gesetzlichen Regeln

Es ist nichts Neues, dass Werbeaussagen mit Umweltbezug belegbar sein müssen. Doch die Gerichte urteilten nur in Einzelfällen. Mit dem neuen Gesetz werden die Anforderungen erstmals gesetzlich fixiert und branchenübergreifend konkretisiert. Mit dem neuen Entwurf schafft die Bundesregierung klare, einheitliche Vorgaben.

Allgemeine Schlagworte wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ dürfen Unternehmen künftig nur noch verwenden, wenn sie diese auch wirklich belegen können. Außerdem reicht es nicht mehr, ein einzelnes Detail hervorzuheben und damit das ganze Produkt „grün“ wirken zu lassen – werbende Firmen müssen klarstellen, worauf sich die Aussage tatsächlich bezieht. Auch Versprechen für die Zukunft wie „bis 2030 sind alle unsere Verpackungen recyclingfähig“ werden strenger gefasst: Sie sind nur zulässig, wenn ein realistischer und öffentlich zugänglicher Fahrplan existiert, an dem sich die Umsetzung messen lässt. Und die oft genutzte Formel „klimaneutral“ verliert ihre Schlagkraft – sie darf nicht mehr allein auf dem Kauf von CO₂-Zertifikaten beruhen, sondern muss auf tatsächlichen Emissionssenkungen basieren.

„‚Umweltfreundlich‘, ‚klimaneutral‘, ‚biologisch abbaubar‘: Solche Werbeaussagen klingen erst einmal gut. Viel zu oft bleibt aber unklar, was genau damit gemeint ist – und ob die Aussage auch stimmt. Das wollen wir ändern: Wer mit Umweltaussagen Werbung macht, soll seine Behauptungen auch belegen können. Das ist im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine informierte Kaufentscheidung treffen wollen. Es ist auch im Interesse aller redlichen Unternehmen, die mit zutreffenden Aussagen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern punkten wollen.“
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig

Neue Vorgaben für Siegel und Haltbarkeit

Auch auf Nachhaltigkeitssiegel geht der Gesetzesentwurf ein. Ein „grünes Label“ darf künftig nicht mehr einfach selbst entworfen und auf die Verpackung gedruckt werden. Erlaubt sind nur noch staatlich anerkannte Zeichen oder Siegel, die auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem mit klaren Prüfverfahren beruhen. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen mit Fantasie-Siegeln Seriosität vortäuschen.

Zusätzlich nimmt das Gesetz Produkte mit absichtlich verkürzter Lebensdauer („geplante Obsoleszenz“) ins Visier: Wer Geräte oder Waren so konstruiert, dass sie schneller kaputtgehen oder ersetzt werden müssen, darf künftig nicht mehr mit Nachhaltigkeitsaspekten werben. Betroffen wären zum Beispiel Hersteller von Elektrogeräten, die bewusst schwache Bauteile einbauen, um den Neukauf anzukurbeln. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Wegwerfartikel durch geschicktes Marketing als „langlebig“ oder gar „umweltfreundlich“ verkauft werden.

Hoher Anpassungsaufwand für Unternehmen

Für die Wirtschaft bedeutet das teils enorme Investitionen: Laut Regierungsentwurf entsteht ein einmaliger Anpassungsaufwand von rund 356 Millionen Euro für die Wirtschaft – vor allem für neue Verpackungen, Marketingkonzepte und Zertifizierungen. Hinzu kommen jährlich rund 52 Millionen Euro an Mehrkosten. Wirtschaftsverbände hatten bereits im Vorfeld Stellung genommen und vor „überbordender Bürokratie“ und Wettbewerbsnachteilen gewarnt. Verbraucherorganisationen dagegen begrüßen die Regeln als überfällig.

Das Gesetz muss nun noch Bundestag und Bundesrat durchlaufen und soll laut der Mitteilung des Justizministeriums noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Für Unternehmen gilt eine Übergangsfrist bis Ende September 2026, um ihre Werbung anzupassen.

Veröffentlicht: 04.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 04.09.2025
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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