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Neue Regeln für Kassenbons – das plant die Regierung

Veröffentlicht: 27.07.2026
imgAktualisierung: 27.07.2026
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 2 Min.
27.07.2026
img 27.07.2026
ca. 2 Min.
Frau hält Kassenbon in den Händen, daneben eine Touchscreen-Kasse
Khaligo / Depositphotos.com
Für Kassenbons sollen neue Vorgaben gelten. Durch Digitalisierung sollen Unternehmen entlastet werden.


Die Einführung der Bonpflicht im Jahr 2020 hatte im Vorfeld für hitzige Diskussionen gesorgt: Neben einem erhöhten Aufwand und Mehrkosten für Unternehmen wurden etwa auch steigende Müllmengen als Resultat kritisiert. Nun soll es in absehbarer Zeit neue Regeln geben, die im Rahmen eines Gesetzentwurfs vorliegen.

Nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums soll die Pflicht für die Ausgabe von Kassenbons künftig nicht gänzlich wegfallen – so wie es eigentlich im Koalitionsvertrag vereinbart war. Dafür ist aber eine Digitalisierung vorgesehen. Das heißt, Belege, die bisher im Papierformat ausgehändigt wurden, können dann auch in digitaler Form bereitgestellt werden. Die Umsetzung ist ab dem 1. Januar 2028 geplant.

QR-Code statt Papier

Hinter der angedachten Änderung dürfte nicht zuletzt die nachhaltige Kritik an der Bonpflicht stehen: Denn die Pflicht zur Ausgabe eines Papierbelegs selbst bei Kleinstbeträgen sei sowohl aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch der Unternehmen eine Belastung. Das sei auch aus den Kreisen des Finanzministeriums zu hören, berichtet dpa.

Laut Gesetzentwurf soll die praktikabelste Lösung ein QR-Code sein, der auf dem Kassenbildschirm in den Geschäften angezeigt und vom Kunden gescannt werden kann. Dafür sei dann auch keine eigene App der Unternehmen nötig. Da die meisten Kassensysteme ohnehin über Displays für die Kundschaft verfügen, rechnet das Ministerium nicht mit einem erhöhten Investitionsbedarf für Neuanschaffungen. Allerdings sollen Kundinnen und Kunden auch in Zukunft Anspruch auf einen Papierbeleg haben, wenn sie ihn ausdrücklich wünschen.

Registrierkassenpflicht für größere Unternehmen

Mit der Digitalisierung der Kassenbons ist eine zweite geplante Änderung verknüpft: eine Pflicht zu elektronischen Kassensystemen für größere Unternehmen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) will Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro zur Nutzung einer elektrischen Registrierkasse verpflichten – also eines elektronischen Aufzeichnungssystems, das laut Ministerium jede Zahlung oder jeden vergleichbaren Vorgang digital erfasst und durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung vor nachträglichen Änderungen schützt. Dies soll Manipulation und Steuerbetrug vorbeugen. Auch diese Änderung soll ab 2028 greifen.

Nach Einschätzung der Behörde seien elektronische Kassensysteme zwar bereits weit verbreitet, aber gleichzeitig gebe es weiterhin mehr als hunderttausend offene Ladenkassen. Deren Umsätze gelten als manipulationsanfällig, da es keine oder nur handschriftliche Aufzeichnungen gibt. Die geplante Kassenpflicht soll diese Lücke schließen und Steuerhinterziehung leichter aufdeckbar machen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 27.07.2026
img Letzte Aktualisierung: 27.07.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Tina Plewinski

Tina Plewinski

Tina fokussiert sich auf Amazon, Marketingstrategien und digitale Plattformen – inklusive der Schattenseiten wie Online-Kriminalität.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Oliver K
28.07.2026

Antworten

Wenn ich die QR Code Bons absetzen möchte, gilt ja auch die Aufbewahrungspflicht und für Leute, die bisher nur in Papierform abgelegt haben, dann sicherlichlich auch gleich TOM, oder ? Und zu glauben, dass so eine QR Code Nummer keine wilden, kostenintensiven Umstellungen mit sich bringt, kann auch nur der Lars.
cf
28.07.2026

Antworten

Meinung: "Laut Gesetzentwurf soll die praktikabelste Lösung ein QR-Code sein..." Und was genau macht mein Handy dann mit dem Code? Der muss ja irgendwo hinführen, wo ich dann den so dringend benötigten Bon bekomme, der dann auch bei der Steuererklärung akzeptiert wird (z.B. wenn ich mein Frühstücksbrötchen als Dienstessen steuerlich absetzen möchte). Und es sei angemerkt, dass auch dieser Weg dazu führt, dass Abermillionen digitale Bons irgendwo gespeichert werden müssen. Das Kostet Rohstoffe für Speichermedien, Strom für die Serverstrukturen, Internetbandbreite - und nochmal Speicherplatz bei den Bonempfängern. FRAGE: Wie lange sollen die Bons dann noch gespeichert werden? Und mal im ernst: Kein System der Welt verhindert, dass ohne Kasse abgerechnet wird und das Geld in der "offenen Hosentasche" landet - vielleicht wenn alle Verkäufer*innen künftig nackt arbeiten müssen ;-) By the way: Gibt es in Kneipen an Zapfanlagen eigentlich mittlerweile die Pflicht an jeder Zapfleitung einen geeichten Durchlaufzähler zu haben und nur zertifizierte Beamte dürfen die Fässer tauschen?