Die Einführung der Bonpflicht im Jahr 2020 hatte im Vorfeld für hitzige Diskussionen gesorgt: Neben einem erhöhten Aufwand und Mehrkosten für Unternehmen wurden etwa auch steigende Müllmengen als Resultat kritisiert. Nun soll es in absehbarer Zeit neue Regeln geben, die im Rahmen eines Gesetzentwurfs vorliegen.
Nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums soll die Pflicht für die Ausgabe von Kassenbons künftig nicht gänzlich wegfallen – so wie es eigentlich im Koalitionsvertrag vereinbart war. Dafür ist aber eine Digitalisierung vorgesehen. Das heißt, Belege, die bisher im Papierformat ausgehändigt wurden, können dann auch in digitaler Form bereitgestellt werden. Die Umsetzung ist ab dem 1. Januar 2028 geplant.
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