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Neue Produkthaftung: Verbraucher profitieren, Händler geraten unter Druck

Veröffentlicht: 12.09.2025
imgAktualisierung: 12.09.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
12.09.2025
img 12.09.2025
ca. 2 Min.
Vor einem Laptop sind Werkzeuge und Zahnräder zu sehen
dedeuyeh2.gmail.com / Depositphotos.com
Die Reform der Produkthaftung bedeutet für Händler mehr Verantwortung. Sie bleiben in der Gewährleistung und tragen zusätzliche Risiken.


Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts vorgelegt. Teil der Reform ist die Ausweitung der Haftung auf fehlerhafte Software und KI-Systeme.

Damit stehen zwar in erster Linie die Hersteller in der Pflicht, Schäden umfassender zu ersetzen. Dennoch wirkt sich die Reform indirekt auch auf den Handel aus, vor allem in globalen Lieferketten und im Online-Geschäft.

Software und KI gleichgestellt

Hersteller von KI-Lösungen oder smarten Geräten müssen künftig damit rechnen, für Schäden durch fehlerhafte Software haftbar gemacht zu werden. Damit werden digitale Produkte den klassischen physischen Waren gleichgestellt.

„Ob eine fehlerhafte KI einen Schaden verursacht oder eine lockere Schraube – das darf für die Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern keinen Unterschied machen. Deshalb wollen wir die Produkthaftung ausweiten, insbesondere den Schutz bei fehlerhafter Software – auch bei KI.“
Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Haftung in globalen Lieferketten und auf Plattformen erweitert

Neu ist außerdem: Wenn ein Hersteller außerhalb der EU sitzt und nicht greifbar ist, können Händler, Importeure oder Fulfillment-Dienstleister unter bestimmten Umständen selbst als Hersteller gelten. Dasselbe soll für Plattformen wie Amazon oder Ebay gelten, wenn Verbraucher den Eindruck haben, das Produkt stamme von der Plattform selbst oder einem ihrer eng beaufsichtigten Anbieter.

Für Amazon-Seller bedeutet das: Auch wenn die Produkthaftung formal bei Amazon liegt, wird der Konzern seine Verantwortung in der Praxis durch strengere Kontrollen, umfangreiche Nachweispflichten und konsequente Maßnahmen bei Verstößen an die Verkäufer weitergeben.

Wer Produkte wesentlich verändert und als Upcycling-Ware anbietet, gilt künftig ebenfalls als Hersteller – mit der Folge, dass nicht mehr nur die Gewährleistungspflicht gilt, sondern die volle Produkthaftung wie beim Produzenten selbst.

Gewährleistungspflichten für Händler bleiben unverändert

Für Händler gilt nach wie vor: Sie haften über die gesetzliche Gewährleistung nach BGB für die Waren, die sie verkaufen. Das heißt, sie müssen bei Mängeln nachbessern, Ersatz liefern oder den Kaufpreis mindern – unabhängig davon, ob der eigentliche Hersteller erreichbar ist. Ein Rückgriff gegen den Hersteller ist zwar grundsätzlich möglich, in der Praxis aber oft mit Aufwand und Kosten verbunden.

Zwar sollen Hersteller künftig breiter in die Haftung genommen werden, doch in der Praxis trifft die Reform vor allem die Händler: Sie bleiben in der Gewährleistungspflicht, werden in globalen Lieferketten schneller in die Herstellerrolle gedrängt und geraten auf Plattformen unter verschärften Druck. Für Verbraucher mag das Erleichterungen bringen – für den Handel bedeutet es zusätzliche Risiken und Belastungen.

Produkthaftungsrecht: Das sind die nächsten Schritte

Der Referentenentwurf liegt nun den Verbänden und Ländern zur Stellungnahme vor. Die Vorgaben der neuen EU-Richtlinie müssen bis zum 9. Dezember 2026 in deutsches Recht umgesetzt sein. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 12.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 12.09.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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TL
15.09.2025

Antworten

Es macht echt keinen Sinn mehr....
MiRa
15.09.2025

Antworten

Mal aus der Sicht eines IT-Händlers: Das heißt für uns, dass wir die Software auf Gebrauchtsysteme nur noch als Defekt verkaufen können und werden. Bei Neusystemen haften wir für jeden Unfug, den Microsoft und andere bauen. Bei Verbrauchern, die durch 3 Virenscanner von Drittanbietern und Driverboostern die Betriebssysteme regelmäßig vernichten werden wir also die Preisschraube ordentlich anziehen. Bei Unternehmern werden wir die Haftung ausschließen. Das wird ja lustig nachzuweisen, wie sich der Kunde das Betriebssystem zerschossen hat. War da nicht was, dass man auch für die Kundendaten haftet, wenn der Kunde kein Backup hat? Verkaufen wir also nur noch Computer mit 2 Festspeichern drin mit automatischem Backup? Was hat der Verbraucher nun davon? Höhere Preise, weiterhin keine Handhabe gegen schädliche Software, weil die außerhalb der EU sitzen und dass man bei den großen Elektronikketten seine Rechte sowieso nur zögerlich bekommt, wissen wir alle ja. Danke EU! Nichts erwartet und dennoch enttäuscht!
KI
15.09.2025

Antworten

Meinung: Alles ist geebnet den Mittelstand zu zerstören! Immer mehr Gesetze, Verordungen, Vorgaben, Bürokratie usw... Politiker sind mehr als weltfremd und anscheinend nur noch dumm! Deshalb werden auch immer mehr "Beratungsfirmen" vom Bundestag beschäftigt! Die nicht im geringsten klüger sind und nur ein Ziel kennen - Steuergelder abzocken! So einfach ist das alles!
ralf
12.09.2025

Antworten

"Für Verbraucher mag das Erleichterungen bringen – für den Handel bedeutet es zusätzliche Risiken und Belastungen." Ja, für den Verbraucher mag das wirklich Erleichterungen bringen und zwar Erleichterungen Ihres Geldbeutels, denn damit werden ja die Waren immer teurer. Am Ende bleibt jede EU-Regelung und jedes Gesetz am Verbraucher hängen und das immer in Form von Erleichterungen Ihres Vermögens. Und ich frage mich machnmal ob genau das das Ziel ist, um damit mehr Steuereinahmen zu generieren. Denn der Händler kann die Kosten ja steuerlich absetzen, der Verbraucher nicht. Mit den ganzen Regelungen werden ja Händler gezwungen Preise zu erhöhen und damit auch die Steuereinahmen, gerade bei der Mehrwertsteuer.