In Deutschland soll es für Verbraucherinnen und Verbraucher künftig noch einfacher werden, online gekaufte Produkte zurückzugeben bzw. Internet-Verträge zu widerrufen. Dass das Vorhaben in der E-Commerce-Branche an sich schon für Aufregung sorgt, verwundert nicht, schließlich dürften dadurch auf große und kleine Online-Händlerinnen und -Händler neue Pflichten zukommen.

Darüber hinaus stößt allerdings auch die Art und Weise, wie die Umsetzung einer solchen Widerrufsmöglichkeit erfolgen soll, auf breite Ablehnung – zumindest, wenn man sich die ersten Reaktionen aus der Branche anschaut. Konkret zielt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf einen neuen Widerrufsbutton ab, der Kundinnen und Kunden jederzeit zur Verfügung stehen soll: „So einfach wie das Bestellen im Internet geht – so einfach soll auch das Widerrufen sein: mit einem Klick“. Eine solche Schaltfläche soll verpflichtend auf Websites platziert werden, klar verständlich, dauerhaft sichtbar und leicht zugänglich.

Aus Sicht des Gesetzgebers soll mehr Nutzerfreundlichkeit geschaffen werden, doch Unternehmen sorgen sich neben der technischen Umsetzung vor allem auch um eine noch stärkere Belastung durch eine weiter verschärfte Regulierung der Branche.

Umsetzung und Datenschutz werfen komplexe Fragen auf

Als großes Problem sehen viele Händlerinnen und Händler die grundsätzliche Umsetzbarkeit eines solchen Buttons. Denn die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen in der EU zur Datensparsamkeit. Daher haben sich Gastbestellungen für Kundinnen und Kunden durchgesetzt. Ohne Kundenkonto sei es allerdings nicht möglich, Bestellungen im Online-Shop später einzusehen und Bestellungen zu widerrufen, so die Kritik.

„Wer als Gast bestellt (und das muss ja auch erlaubt bleiben), kann seine abgeschlossene Bestellung Online ja gar nicht einsehen, weil es sonst jeder könnte. Bin gespannt wie hier die Lösung aussehen soll.“ – OHN-Leser

Kurz: Ohne Kundenkonto fehlt eine rechtssichere Möglichkeit, zu verifizieren, ob wirklich der Käufer selbst den entsprechenden Widerruf tätigt. 

„Selbst als Programmierer kann man diesen Button nicht umsetzen, ohne entweder Datenschutzrecht zu brechen oder ein Sicherheitsrisiko zu erzeugen. Automatische Identifikation ohne Login ist faktisch nicht möglich, und eine rechtssichere Alternative existiert nicht“, schreibt etwa ein Leser. 

Auch eine erzwungene Nutzerregistrierung sei beispielsweise keine Lösung, weil sie rechtlich nach aktuellem Stand nicht haltbar wäre.

Durch eine fehlende Identifizierung bzw. Authentifizierung bei einer Gastbestellung sei ein solches System anfällig für Missbrauch, so die Sorge. Zwar gibt es von Sellern bereits die Idee, einen Widerrufsbutton via QR-Code zu nutzen und diesen dann der Theorie nach in die Bestätigungs-E-Mail der Bestellung einzufügen, doch auch dieser Prozess gehe mit potenziellen Risiken einher.

Weitere Belastung und Mehraufwand für Unternehmen

Kritik gibt es auch an der generellen Einführung neuer Verpflichtungen: Aus der Politik war zuletzt zu vernehmen, dass man die bürokratischen Lasten für Unternehmen mindern wolle, um ihre Wirtschaftlichkeit zu stärken. Die geplanten Änderungen im Widerrufsrecht werden hingegen von vielen als neue Belastung wahrgenommen und zudem unter anderem als praxisfern und innovationshemmend eingestuft. Auch der Aufwand der Umsetzung werde mit Blick auf das Ergebnis als unverhältnismäßig angegriffen.

Mit Inkrafttreten der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und den neuen Regelungen zur Barrierefreiheit sahen sich Händlerinnen und Händler zuletzt bereits mit zahlreichen neuen, teils hochkomplexen rechtlichen Vorschriften konfrontiert, die es einzuhalten gilt. Auch die Einführung eines neuen Widerrufsbuttons würde die Unternehmen höchstwahrscheinlich durch die Umsetzung Geld und Kapazitäten kosten. Aus den vielen Erstreaktionen lässt sich zudem teils eine Überforderung ob der breiten rechtlichen Pflichten herauslesen.

„Kleine Händler, die eh schon im Abwärtstrend sind, können doch diese ständig neuen, nicht fertig gedachten EU Gesetze und Anforderungen überhaupt nicht mehr leisten.“ – ein OHN-Leser

Verbraucherschaft zu stark im Fokus?

In Deutschland wird Verbraucherrecht großgeschrieben. Kundinnen und Kunden profitieren beim Online-Kauf von verschiedenen Regelungen, wie etwa dem umfangreichen Widerrufsrecht oder der Gewährleistung. So soll der Handel sicher und transparent gestaltet werden. An der Vereinfachung von Widerrufen besteht aus Sicht vieler Seller daher auch Kritik, da sich der Fokus immer weiter in Richtung der Kundschaft verschiebe: Gerade mit Blick auf die umfangreichen Services und potenziellem Missbrauch sei den Vorwürfen zufolge die Entwicklung zunehmend unwirtschaftlich.

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