Innerhalb der Europäischen Union greifen künftig neue Pflichten im Zahlungsbereich: Ab dem 9. Oktober müssen Banken bei Überweisungen vor einer Freigabe die entsprechende IBAN sowie den Namen des Empfängers bzw. der Empfängerin miteinander abgleichen und prüfen, ob diese Daten zusammenpassen. Bisher war ein solcher Abgleich nicht notwendig.
Diese neue Pflicht – namentlich „Verification of Payee (VoP)“ – greift im Zuge einer neuen EU-Verordnung (2024/886) und wird sich auch direkt auf die Prozesse von Händlerinnen und Händlern auswirken.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben