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Neue Pflicht bei Überweisungen – Das wird wichtig

Veröffentlicht: 08.07.2025
imgAktualisierung: 08.07.2025
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 3 Min.
08.07.2025
img 08.07.2025
ca. 3 Min.
Person hält Bankkarte in der Hand und sitzt an einem Laptop: Zahlungen bzw. Überweisungen sollen künftig in der EU besser abgesichert werden.
photobyphotoboy / Depositphotos.com
Im EU-Raum gibt es künftig neue Regelungen für Überweisungen. Diese zielen darauf ab, Betrug einzudämmen.


Innerhalb der Europäischen Union greifen künftig neue Pflichten im Zahlungsbereich: Ab dem 9. Oktober müssen Banken bei Überweisungen vor einer Freigabe die entsprechende IBAN sowie den Namen des Empfängers bzw. der Empfängerin miteinander abgleichen und prüfen, ob diese Daten zusammenpassen. Bisher war ein solcher Abgleich nicht notwendig.

Diese neue Pflicht – namentlich „Verification of Payee (VoP)“ – greift im Zuge einer neuen EU-Verordnung (2024/886) und wird sich auch direkt auf die Prozesse von Händlerinnen und Händlern auswirken.

Warum wird eine VoP zur Pflicht?

Die Namensprüfung zielt darauf ab, Betrugsfälle mit Überweisungen bzw. Rechnungsbetrug zu minimieren. Da die Internationale Bankkontonummer (IBAN) und der Empfängername bisher nicht abgeglichen wurden, konnte es einerseits leichter zu versehentlichen Fehlern kommen. Andererseits hatten aber auch Kriminelle leichteres Spiel: Sie mussten Opfern in der Vergangenheit lediglich eine falsche IBAN zuschieben, um Geld arglistig auf falsche Konten buchen zu lassen.

Wer ist von der Prüfung betroffen?

Jeder, der im EU-Raum künftig SEPA-Überweisungen vornimmt oder empfängt, ist direkt oder indirekt von den neuen Regelungen betroffen – das heißt sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen

Der Abgleich erfolgt sowohl bei Überweisungen innerhalb von EU-Ländern als auch zwischen Ländern der EU. Auch Zahlungen, die nicht in Euro erfolgen, sind umfasst.

Wann erfolgt eine Prüfung?

Die neue Überprüfung wird sowohl bei standardmäßigen SEPA-Überweisungen als auch bei SEPA-Echtzeitüberweisung vorgenommen. Irrelevant ist dabei, welches Übermittlungsverfahren verwendet bzw. welche Software genutzt wird – eine entsprechende Prüfung ist stets verpflichtend. Auch ist grundsätzlich egal, ob die Transaktion online getätigt oder beispielsweise an einem Bankschalter mit einem Überweisungsbeleg beauftragt wird, erläutert unter anderem die WirtschaftsWoche.

Wie läuft eine VoP-Prüfung ab?

Im Zuge einer Überweisung gibt es für Nutzende nur eine kleine Änderung: Die Bank führt im Hintergrund eine Empfängerüberprüfung durch. Bevor die Überweisung also tatsächlich vollzogen wird, erhält die zahlende Person innerhalb von Sekunden das Ergebnis des Abgleichs, das mithilfe eines Ampelsystems dargestellt wird:

  • Grüne Ampel: Es liegt eine Übereinstimmung (Match) vor.
  • Gelbe Ampel: Es gibt Abweichungen (Close-Match).
    > Hierbei wird der korrekte Empfängername ausgespielt.
  • Rote Ampel: Es besteht keine Übereinstimmung (No-Match).
    > Hierbei wird kein korrekter Empfängername zurückgespielt.

Hat der bzw. die Zahlende das Ergebnis erhalten, kann dann eine separate Entscheidung getroffen werden, ob die Zahlung final freigegeben werden soll oder nicht. 

Überweisungen: Wie sieht es mit der Haftung aus?

Banken sind bei SEPA-Überweisungen künftig nicht nur zu einer Überprüfung von Empfängerinnen und Empfängern verpflichtet, sie müssen auch für die Richtigkeit der Prüfung geradestehen – und eben auch potenzielle Konsequenzen tragen. Wie der Branchendienst Datev schreibt, ergeben sich daraus folgende Fälle:

  • Falschüberweisung nach einem Match (Übereinstimmung): Die Bank haftet.
  • Falschüberweisung nach einem No-Match (keine Übereinstimmung): Die Zahlenden haften.
  • Falschüberweisung nach einem Close-Match: (Übereinstimmung mit Abweichung): Die Zahlenden haften.
  • Falschüberweisung bei einer Sammelüberweisung nach Verzicht auf die VoP-Prüfung: Die Zahlenden haften.

Fazit

Die Änderungen bei Überweisungen lassen auf einen Rückgang bei Rechnungsbetrug hoffen. Für Händlerinnen und Händler, aber auch alle anderen Unternehmen und Privatpersonen gilt nach wie vor, dass bei Überweisungen Sorgfalt an den Tag gelegt werden sollte. Die Integrität und Pflege sensibler Zahlungsdaten sollte weiterhin mit höchster Priorität behandelt werden, um Probleme auszuschließen, Zahlungsverzug zu verhindern oder auch die Haftung an die ausführenden Banken abgeben zu können.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 08.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 08.07.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Tina Plewinski

Tina Plewinski

Tina fokussiert sich auf Amazon, Marketingstrategien und digitale Plattformen – inklusive der Schattenseiten wie Online-Kriminalität.

KOMMENTARE
7 Kommentare
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Frank
12.07.2025

Antworten

Ich finde das wird schon lange Zeit. Die vorherige Regelung, dass Überweisungen auch ohne Abgleich der Namen ok waren, haben wieder irgendwelche Idioten, die den Banken Arbeit erleichtern wollten, bestimmt. Es gibt Menschen, vor allem ältere, die schnell mal ne Zahl verdrehen oder falsch geschrieben haben, konnten und schon war das Dilemma da, weil man als Überweisender darauf vertrauen musste, dass der Empfänger bei Falschüberweisung das Geld zurück überweisen würde. So ist der Bürokratieirrsin hoffentlich vorbei.
Claudius
12.07.2025

Antworten

Die Regelung klingt für mich vernünftig und durchdacht und ich bin mal wieder überrascht, was die "Alles Schlimm" - Franktion alles zum Schimpfen findet - und dabei wirklich alle Aspekte, die sie nicht betreffen oder die sie nicht durchdenken ignoriert. Ein paar wollen tatsächlich zurück in die Regelungen der Vor-EU-Zeit, in der es die Segnungen von IBAN etc. nicht gegeben hat. Mein Gott, war die Steinzeit doch toll! Wobei ich tatsächlich auch einige der EU-Regelungen im grenzüberschreitenden Online-Handel stark verbesserungswürdig oder unbrauchbar finde - umso wichtiger finde ich es aber, jeweils genau hinzuschauen und nicht bei wirklich jeder Neuerung gleich los zu schimpfen.
Frank2
10.07.2025

Antworten

Was für eine halbe Sache, vor x Jahren wurde in Deutschland der positive match für einw gutschrift bzw. Überweisungsrückgabe abgeschaft, was Fehler und ggf. Auch Betrug eindämmen würde heute wieder win Kuddelmuddel der rein gar nichts bringt....
BlueToretto
08.07.2025

Antworten

Stimmt, @DiFe. Wieder so eine „schützende“ Regulierung, die den Menschen die Eigenverantwortung abnimmt und sie stattdessen in die Spur bringt. Zum Schutz vor Rechnungsbetrug? Dass ich nicht lache … So kann auch gleich ganz nebenbei legitim und datenschutzkonform kontinuierlich ein Index erstellt werden, wer an wen etwas zahlt. Banken dürfen nämlich nicht ohne Weiteres kontinuierlich verfolgen, an wen ihre Kunden Geld überweisen. Das ist durch das Bankgeheimnis und den Datenschutz geschützt. Da beschleicht mich doch glatt noch ein anderer Gedanke. Nun sollen zwar nur Auslandsüberweisungen geprüft werden, aber die E-Rechnung beweist, dass es technisch nur noch ein kleiner Schritt bis zur Kontrolle aller – auch privater – Inlandsüberweisungen ist. Es muss nur ein „schützender“ Grund gefunden werden, dann macht es die EDV möglich, alles ohne großen Aufwand automatisch zu registrieren und abzugleichen. Erst wurde eine aufwändige DSGVO bzw. ein BDSG verabschiedet und jetzt wird die Bürger betreffend zu ihrem „Schutz“ hier teilweise etwas ausgehebelt. Merkwürdigerweise dort, wo es den daran Interessierten zu Pass kommt. Nein, ich habe nichts zu verbergen. Trotzdem nervt es total, wenn Regierenden und Beschlussfassenden keine Grenzen aufgezeigt werden können, weil sie mächtiger und abgeschirmter agieren als die Kaiser und Könige im Mittelalter. Letzteres sind sie nämlich nicht. Und nein, ich bin keinesfalls für Anarchie, sondern nur für sehr viel mehr Eigenverantwortung.
Karl Ranseier
08.07.2025

Antworten

In einem Land vor unserer Zeit, reichte eine einfache Kontonummer völlig aus, um Geld sicher von A nach B zu senden. Mit dem Euro kam der Segen der IBAN, bei der vor der Kontonummer jedes Mal die komplette Bankleitzahl mitgesendet werden musste. Das hat unser aller Leben vereinfacht -NOT! Aber das ist lang her, es wird Zeit, dass banale Dinge endlich wieder noch komplizierter werden. Ein fiktiver Use-Case wurde ja schon erdacht, ganz wie bei der Batterieverordnung, der DSGVO und allen anderen EU Gesetzen. Ich bin so glücklich, ich könnte schreien!
DiFe
08.07.2025

Antworten

Schon wieder eine idiotische Regulierung der Sesselfurzer in Brüssel, die zu viel Irritationen führen wird. Unsere Kunden schreiben bei Vorkasse-Überweisung auf die Überweisung entweder meinen Namen, den Firmennamen oder den Namen unseres Internetshops oder eine Kombination dieser Namen. Weiterhin habe ich noch einen kleinen Verlag, der auch einen Namen hat und das gleiche Konto nutzt. Bei der Bank hinterlegt ist aber - als Einzelunternehmer - nur mein Name. Ich bin gespannt wie meine Bank reagiert, ich habe ihr schon geschrieben, dass die verschiedenen Empfängernamen (Firmenname, Shopname ...) alle richtig sind. Es wird ein großes Chaos geben ...
Achim
08.07.2025

Antworten

Na klar, der Zahlende ist in 2 von 3 Fällen selber Schuld !? Wie soll das allein Sprachlich funktionieren? Bindestriche, verschiedene Sonderzeichen, wieviel Vornamen, Firmennamen, oder müssen wir alle jetzt zu Smith's werden ? usw......