Neue Mehrwertsteuer-Regeln: Das ändert sich für Händler

Veröffentlicht: 27.08.2025
imgAktualisierung: 27.08.2025
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 3 Min.
27.08.2025
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Ab 2028 gilt die neue EU-Mehrwertsteuerrichtlinie: Auf Online-Händler kommen Änderungen zu – alle Informationen im Überblick.


Die Europäische Union reformiert das Mehrwertsteuersystem grundlegend. Ab dem 1. Juli 2028 treten neue Regelungen in Kraft, die vor allem durch digitale Prozesse grenzüberschreitenden Handel vereinfachen und Steuerbetrug effektiv bekämpfen sollen. Mit dem Import One-Stop-Shop (IOSS) wird eine zentrale Plattform geschaffen, die Händler:innen den Verwaltungsaufwand erleichtern und gleichzeitig die Steuertransparenz erhöhen soll. Doch die Umsetzung ist komplex und birgt Herausforderungen. Ein Überblick über die wichtigsten Entwicklungen.

Was ist die neue EU-Mehrwertsteuerrichtlinie? 

Die neue EU-Mehrwertsteuerrichtlinie regelt die Erhebung der Mehrwertsteuer auf eingeführte Waren aus Drittländern. Ab dem 1. Juli 2028 wird ein zentraler Import One-Stop-Shop (IOSS) zur digitalen Abwicklung der Mehrwertsteuer eingeführt, um grenzüberschreitende Transaktionen zu vereinfachen und Betrug einzudämmen.

Wie funktioniert der One-Stop-Shop (OSS) für Mehrwertsteuer?  

Der One-Stop-Shop (OSS) ermöglicht eine zentrale Anmeldung und Abwicklung der Mehrwertsteuerpflichten für grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb der EU. Ab 2028 wird der OSS auf vier Bereiche erweitert: internationale B2C-Verkäufe innerhalb der EU (gibt es schon seit dem 1. Juli 2021), lokale Verkäufe im EU-Ausland (z. B. aus einem Amazon-Lager in Frankreich an einen französischen Endverbraucher), innergemeinschaftliche Verbringungen (also die Warenumlagerungen zwischen den Amazon-Lagern), Vorsteuer. Jede grenzüberschreitende Transaktion wird digital gemeldet.

Welche Vorteile bringt der One-Stop-Shop für Online-Händler?

Der One-Stop-Shop reduziert den Verwaltungsaufwand für Online-Händler, da lokale steuerliche Registrierungen in einzelnen EU-Ländern entfallen. Internationale Verkäufe werden zentral gemeldet, wodurch laufende Kosten und organisatorische Hürden sinken. Dies gilt insbesondere für Händler, die Fulfillment-Dienste wie Amazon Pan EU oder Zalando nutzen.

Wer ist von der neuen Mehrwertsteuerrichtlinie betroffen?

Betroffen sind Händler, Online-Marktplätze und Plattformen, die innerhalb der EU Waren im Ausland verkaufen. Besonders kleinere Händler sollen von der Vereinfachung profitieren, während Marktplätze erweiterte Pflichten übernehmen.

Was bedeutet die neue Regelung für kleine Online-Händler?

Kleine Online-Händler profitieren von vereinfachten Prozessen, da steuerliche Registrierungen in mehreren EU-Ländern entfallen. Die Richtlinie reduziert den organisatorischen Aufwand und ermöglicht effizientere Abwicklungen grenzüberschreitender Verkäufe. Dennoch bleibt die OSS-Verwaltung eine Herausforderung.

Welche Auswirkungen hat die neue Richtlinie auf Marktplätze?

Marktplätze sollen stärker in die Steuerpflicht ihrer Händler eingebunden werden. Ursprünglich war geplant, dass Marktplätze die Mehrwertsteuer für alle Händler abführen. Diese Regelung wurde jedoch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht umgesetzt.

Wird die neue Richtlinie Mehrwertsteuerbetrug verhindern?

Die Richtlinie soll Steuerbetrug durch die digitale Echtzeit-Meldung von Transaktionsdaten reduzieren. Allerdings gibt es Zweifel, ob die Finanzverwaltungen die nötigen Technologien und Ressourcen haben, um die Daten effizient auszuwerten und Betrugsfälle zeitnah zu erkennen.

Wie wird die neue Mehrwertsteuerrichtlinie umgesetzt?

Die Umsetzung der Richtlinie erfordert die Entwicklung neuer digitaler Plattformen und Schnittstellen durch die Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten. Die Echtzeit-Meldungen sollen schrittweise zwischen 2030 und 2032 eingeführt werden. Bis dahin gelten Übergangsregelungen.

Warum dauert die Einführung bis 2030?

Die Einführung der neuen Richtlinie erfordert umfangreiche technische und organisatorische Vorbereitungen. Die Finanzverwaltungen müssen elektronische Systeme und Schnittstellen entwickeln, die große Datenmengen verarbeiten können. Die Komplexität dieser Projekte führt zu langen Umsetzungszeiträumen.

Welche Herausforderungen sind bei der Umsetzung zu erwarten?

Die größten Herausforderungen sind die technische Entwicklung der Plattformen, die Integration der Systeme in den Mitgliedstaaten und die Auswertung der gemeldeten Daten. Es gibt Bedenken, dass fehlende Fachkräfte und technische Kapazitäten die Umsetzung verzögern könnten.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 27.08.2025
img Letzte Aktualisierung: 27.08.2025
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

KOMMENTARE
11 Kommentare
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Werner
22.12.2025

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Also dass verstehe ich nicht so ganz, Das IOSS Verfahren ist doch nicht „Neu“. Für was brauchen die jetzt 2 Jahre zur Einführung? Das OSS: Wenn ich als Händler Ware innerhalb der EU verkaufe, nutzt man das OSS Verfahren um die Umsatzsteuer Zentral zu melden und abzuführen. Dadurch spart man sich die Registrierung in den jeweiligen Ländern. Wer unter 10.000€ Umsatz im Jahr ins Ausland verkauft, braucht sich nicht anmelden und kann einfach die die Umsatzsteuer in Deutschland abführen. Das IOSS Verfahren gilt für alle Händler die Waren aus Drittländer in die EU an den Endverbraucher einführen. Also Temu, Shein und Co und jeder Dropshipping Händler der sein Warenlager in China hat und direkt zum Kunden liefert. Die Registrierung ist Pflicht und man führt hierüber die Einfuhrumsatzsteuer ab. Die IOSS Nummer muss auch auf dem Versandpaket stehen. Das IOSS wurde bereits 2021 eingeführt zusammen mit den Zoll Änderungen für Klein Pakete unter 150€ . Also OSS und IOSS gibt es schon. Was machen die jetzt nochmal neu, wofür man 2-3 Jahre braucht? Das ist in dem Artikel nicht so ganz klar geworden.
Reiner
05.09.2025

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Wegen fehlender Fachkräfte, die die neuen Regeln in eine funktionierende Finanzamts-Datenstruktur umsetzen sollen, die datenschutzkonform sein soll, wird das wohl so schnell nichts. Wer kam eigentlich auf die Idee, die alte Regelung abzuschaffen: für Umsätze in der EU gelten die inländischen Steuersätze des Händlers und fürs EU-Ausland inkl. EFTA-Staaten gilt der steuerfreie Export? Die EU-Finanzverwaltungen hätten intern die Ausgleiche schaffen können. Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.
Hans-Velten
03.09.2025

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Mit dem versprochenen Bürokratieabbau, wäre es schon einmal ein Fortschritt, wenn in den nächsten Jahren so gut wie keine Neue dazu käme und schon gar keine komplexe. Inzwischen ist die Bürokratie so komplex, das sich selbst die Behörden nicht mehr auskennen. Mehrmals schon die Erfahrung gemacht, u.a. ein Fall von letztes Jahr. Meine Buchhalterin vom Steuerberater, ändert einfach die Steuersätze für Bücher bei einigen EU-Länder, würde so in Elster stehen. Hab Ihr erklärt das Elster dumm ist und lügt. Bin direkt zum Finanzamt. Die waren mit den EU-Steuersätze für Bücher überfordert. Sollte meine Telefonnummer hinterlassen und es würde sich jemand melden, der mir Auskunft geben kann. Nach ca. 3 Stunden hat sich jemand vom Finanzamt gemeldet, nur um mir mitzuteilen, das er es auch nicht weiß. Dies ist kein Witz, war leider real. Buchhalterin fand dann von selbst raus, das Sie verkehrt lag. Lebenszeitvergeudung nicht nur für die Bürokratie, sondern noch zusätzliche Lebenszeitverschwendung wegen Ahnungslose, die sich eigentlich auskennen sollten. Einzelfall kann passieren, aber die Fälle das Ahnungslose, die sich auskennen sollten und sich doch nicht auskennen bzw. was Falsches daher plappern, nimmt von Jahr zu Jahr zu.
dimika
03.09.2025

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Wir (die EU Bürger) schaufeln uns unser eigenes Grab. Wer 7 Jahre ! braucht um do etwas zu entwickelt wird untergehen! Auch wenn es komplex ist...7 Jahre??? Und wir ein anderer Kommentar schon anspricht. Mit der Meldung der Steuer ist es lange nicht getan. Um rechtssicher ins EU Ausland vertreiben zu können muss man viele Saltos machen. Angefangen mit WEEE, GPSR in Landessprache, BattVO mit lokalem Vertreter, Verpackungen etc. Da diese Dinge in jedem Land anders geregelt sind sind das wahnsinnige Markteintrittsbarrieren. In der heutigen Zeit in der ich 60-80% meiner GF Zeit für Administration statt für Entwicklung und Vertrieb verwende also ein Unding. Ich sehe schwarz für den Handel (Zwischenhandel). Hersteller selbst können es sich durch die einverleibte Marge der Händler leisten, diese Hürden zu nehmen. Der Fachhandel dünnt aber aus und hat (Stand heute) kaum eine realistische Chance zu überleben.. Wehe dem, der mal ne echte Beratung braucht.....
ARTEMISIUM
29.08.2025

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Ich finde es erstaunlich, wie viele JAHRE die Finanzbehörden Zeit bekommen, um sich technisch und bürokratisch auf die Umstellung vorbereiten dürfen, während wir Händler bei all den EU-Vorschriften meist nur Wochen oder Monate haben, um das Unmögliche möglich zu machen.
Rafi Sahnazar
28.08.2025

Antworten

Die Lösung hierfür wäre zurück zum Einzelhandel, dies würde die Städte wieder füllen. Es sind genügend Ladenflächen frei und die Kunden würden auch kommen, denn vielen ist der persönliche Service und Kontakt wichtig. Ich persönlich habe dem onlinehandel den Rücken gekehrt, all die Vorschriften und Repressionen machen einen nur krank, die Vielzahl von Depressionen hat mit dem Internet zu tun. Seit ich mehr auf meinen stationären verkauf und Service setze geht es mir auch gesundheitlich besser und der Umsatz ist nicht weniger geworden. Leute, denkt mal drüber nach statt sich abhängig zu machen von den Marktplatz Anbietern.
dirk
28.08.2025

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Irgendwie scheint hier im Artikel etwas durcheinander zu laufen... Im Absatz "Wie funktioniert der One-Stop-Shop (OSS) für Mehrwertsteuer?" geht es ausschließlich um Warenströme INNERHALB DER EU (B2C, EU-Lager an Verbraucher, EU-Lager an EU-Lager usw. Im Absatz "Wer ist von der neuen Mehrwertsteuerrichtlinie betroffen?" heißt es dann aber: "Betroffen sind Händler, Online-Marktplätze und Plattformen, die Waren aus Drittländern in die Europäische Union einführen." ??? Ja, was denn nu? Geht es um Warenströme INNERHALB DER EU oder geht es um Drittlands-Importe (z.B. auch China etc.) IN DIE EU? (Bei Einfuhren aus Drittländern (= alles von außerhalb der EU) fällt übrigens keine Mehrwertsteuer an, sondern Einfuhrumsatzsteuer, zwar im Endeffekt das Gleiche, aber im Grundsatz eben etwas anderes...) Es wäre auch hilfreich, nicht immer alles auf Amazon-Sonderfälle zu reduzieren, es gibt auch noch Händler, die sich nicht mit Amazon herumschlagen und trotzdem die neuen Regeln verstehen und anwenden müssen... @Autor: Bitte Klarstellung
Redaktion
28.08.2025
Hallo Dirk, du hast recht, da hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen bzw. da habe ich mich schlicht falsch ausgedrückt. Bei der neuen OSS-Handhabe geht es generell um Waren, die im EU-Ausland verkauft werden. Ich habe die Passage angepasst. Mehr Infos zu den verschiedenen OSS-Shops gibt es im Interview mit Roger Gothmann von Taxdoo: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/politik-gesetze/one-stop-shop-eu-mehrwertsteuerreform-kritik Beste Grüße (und ein dickes Sorry!), Christoph Pech OHN-Redaktion
Jürgen
28.08.2025

Antworten

Servus, die Steuergeschichte ist ja ein Thema, ein weiteres sind dann Verpackungsrichtlinien, Teilnahme an Recycling-Systemen, Produktsicherheitsgesetz, Batterieentsorgunggesetz, lokale Retourenadresse, Rechnung und Lieferscheine in Landessprache, Barrierefreiheitsgesetz, etc. Mir ist der Versand und Handel hier in Deutschland schon schwierig genug, da haben wir gar nicht die Ressourcen, uns mit den ganzen Besonderheiten, Extrawürsten und Sonderlocken der Nachbarländer herum zu schlagen. Oder wie es unser DHL-Regionalleier sagte: momentan kacken alle kleinen Versender ab, gewinnen tun nur die superaggressiven Performance-Marketing-Buden mit ihren Importwaren sowie die Plattformknechte. Und seit Temu direkt bei DHL in den Verteilzentren anliefert, kann man sehen, wieviel Onlinegeschäft wohin verschoben wird.... Mal sehen wie lange wir noch können, die Luft wird immer dünner - Umsätze sinken, (Werbe-)Kosten steigen...
Sjaak
27.08.2025

Antworten

Es scheint, als ob ich nur noch von neuen Regelungen und Gesetzen lese, die Online-Händler umsetzen müssen. Mittlerweile frage ich mich, ob ich Händler oder meine eigene Sekretärin bin. Ständig werden uns neue Vorgaben vor die Füße geworfen, und ich komme mit dem Kerngeschäft gar nicht mehr hinterher. Mir kommt es vor, als sollten wir durch all diese Regelungen, Gesetze und Verordnungen daran gehindert werden, uns auf das Wesentliche zu konzentrieren. Leider ist es bis zur Rente noch zu lange, sonst würde ich aufgeben. Dieser Zustand ist nicht mehr auszuhalten.
H.Y
28.08.2025
Diese Gefühle betreffen mehrere Onlinehändler. Auflagen und Vorschriften werden scheibchenweise eingeordnet – ohne Rücksicht auf Verluste im Namen der Ordnung und Vereinfachung durch Digitalisierung. Insgesamt haben viele das Gefühl, dass sie sich durch die ständigen Auflagen, insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, ihr eigenes Grab schaufeln. Problematisch ist nur, dass jedes Mal, wenn man denkt, der Boden sei erreicht, klar wird, dass es ein endloses Schaufeln ohne Boden ist.