Online-Händler werden erneut verstärkt in die Haftung genommen. Bereits im Jahr 2022 einigte sich die Europäische Union auf neue Vorschriften zur Produkthaftung, um Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Rechte bei defekten Produkten einzuräumen. Damit sollte die Produktsicherheitsrichtlinie aus dem Jahr 1985 auch in das Digitalzeitalter geholt und der Produktbegriff auf Software und digitale Konstruktionsunterlagen erweitert werden, teilt der Rat der Europäischen Union in einer Pressemitteilung mit. Der Rat hat der Anpassung nun zugestimmt – mit Auswirkungen für Händler.
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