Zum Jahreswechsel steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von aktuell 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Für Händler und Arbeitgeber bedeutet dies, ihre bestehenden Arbeitsverträge rechtzeitig auf Konformität zu überprüfen und gegebenenfalls schriftlich anzupassen.

Überprüfung und Anpassung bestehender Arbeitsverträge

Arbeitgeber sind verpflichtet sicherzustellen, dass alle Beschäftigten, die unter die gesetzlichen Mindestlohnregelungen fallen, mindestens die jeweils geltende Lohnuntergrenze erhalten. Ein zentraler Schritt ist die Überprüfung bestehender Arbeitsverträge. Enthalten diese noch niedrigere Stundenlöhne, müssen die Vereinbarungen schriftlich angepasst werden. Betroffen sind insbesondere Arbeitsverhältnisse mit festen Stundenlohnregelungen, etwa bei Teilzeitkräften, Aushilfen oder im Rahmen von Minijobs.

Ausgenommen sind Auszubildende, für die weiterhin die gesetzlichen Mindestausbildungsvergütungen nach dem Berufsbildungsgesetz gelten.

Neue Verträge und Besonderheiten bei Minijobs

Bei neu abgeschlossenen Arbeitsverträgen ist sicherzustellen, dass der vereinbarte Stundenlohn mindestens dem aktuell geltenden Mindestlohn entspricht. Zur rechtssicheren Umsetzung können Zusatzvereinbarungen und Vertragsmuster genutzt werden.

Im Bereich der Minijobs ist zusätzlich die angepasste monatliche Entgeltgrenze von 603 Euro zu berücksichtigen. Die Arbeitszeit ist entsprechend zu gestalten, damit diese Grenze eingehalten wird. Arbeitgeber sollten bestehende Minijobverträge prüfen und bei Bedarf rechtzeitig aktualisieren.

Kurz-Check für Arbeitgeber:

  • Bestehende Arbeitsverträge prüfen
  • Stundenlöhne und Vereinbarungen schriftlich anpassen
  • Betroffene Mitarbeiter transparent informieren

Artikelbild: http://www.depositphotos.com