Im Dezember kommen mit der neuen Verordnung rund um die Produktsicherheit umfangreiche rechtliche Vorgaben auf Unternehmen zu. Doch die Produktsicherheitsverordnung ist nicht die einzige neue Pflicht, mit der sich Online-Händlerinnen und -Händler auseinandersetzen müssen.
Am 30. Dezember 2024 endet eine 18-monatige Übergangsfrist, sodass ab diesem Datum die neue EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte anzuwenden ist. Sie gilt dann zunächst für alle Nicht-KMU. Kleine und mittelständische Unternehmen haben noch etwas länger Zeit: Für sie sind die Pflichten aufgrund einer 24-monatigen Übergangsfrist erst ab dem 30. Juni 2025 bindend.
Dass Händlerinnen und Händler nicht tatenlos bleiben dürfen, sondern sich aktiv mit den verpflichtenden Vorgaben auseinandersetzen und für deren Einhaltung sorgen müssen, daran hat nun auch Amazon in einer Nachricht an seine Seller erinnert.
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zum angedachten Aufschub haben wir an anderer Stelle berichtet: Lieferkette: Unternehmen sollen mehr Zeit zur Umsetzung der Entwaldungsverordnung erhalten (Link)
Gruß, die Redaktion
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die Verordnung heißt konkret Verordnung (EU) 2023/1115. Den kompletten Gesetzestext, kannst du bei Bedarf im Amtsblatt der Europäischen Union hier (Link) nachlesen.
Es sind auch bereits weitere erklärende Artikel hierzu in Arbeit!
Gruß, die Redaktion
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zum Thema gebrauchte Waren hatten wir hier einen ausführlichen Artikel: Gilt die Produktsicherheitsverordnung auch für gebrauchte Produkte?
Gruß, die Redaktion
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Gruß, die Redaktion