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Lockerungen beim EU-Lieferkettengesetz: Weniger Unternehmen in der Pflicht

Veröffentlicht: 14.10.2025
imgAktualisierung: 14.10.2025
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
14.10.2025
img 14.10.2025
ca. 2 Min.
Containerschiff
ilfede / Depositphotos.com
Die EU plant eine deutliche Abschwächung beim Lieferkettengesetz. Strenge Vorgaben sollen nur noch für wenige große Unternehmen gelten.


Das EU-Lieferkettengesetz wird offenbar entscheidend abgeschwächt. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat beschlossen, die Sorgfaltspflichten auf große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro zu begrenzen. Ursprünglich sollten bereits Firmen mit 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz einbezogen werden. Eine weitere wesentliche Änderung: Auf EU-Ebene soll es keine Regelung zur zivilrechtlichen Haftung bei Verstößen mehr geben.

Deutliche Kritik von NGOs

Diese geplanten Lockerungen stoßen auf Kritik. Die Hilfsorganisationen Misereor etwa sieht in der Reform eine Demontage des Gesetzes und eine Entrechtung der Schwächsten, wie es im Handelsblatt heißt. Nach den neuen Vorgaben wären in Deutschland lediglich rund 120 Unternehmen betroffen, während ursprünglich etwa 2.700 in den Geltungsbereich gefallen wären. Kritiker befürchten, dass der ursprüngliche Zweck des Gesetzes – der weltweite Schutz von Menschenrechten entlang globaler Lieferketten – erheblich geschwächt wird. 

Abgeschwächtes Gesetz

Ein endgültiger Kompromiss zwischen dem EU-Parlament und den Mitgliedstaaten steht noch aus. Die Verhandlungen darüber sollen Ende nächster Woche beginnen. Ziel der Richtlinie bleibe es weiterhin, Menschenrechte weltweit zu schützen und Unternehmen stärker in die Verantwortung zu nehmen. Doch ob das Gesetz in seiner geschwächten Form diesem Anspruch gerecht wird, bleibt umstritten.

Der zuständige Verhandlungsführer des Europaparlaments, Jörgen Warborn von der EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, habe im Vorfeld damit gedroht, zur Not Stimmen von rechten und rechtsextremen Kräften zu akquirieren, sollte es nicht zu einer Einigung kommen. Auf die Kritik ging er aber nicht weiter ein und erklärte lediglich, dass es gut sei, nun eine Mehrheit zu haben.

Lieferkettengesetz in Deutschland ohnehin aufgeweicht

In den Mitgliedstaaten wurde in den vergangenen Wochen ohnehin an einer Aufweichung der bestehenden Lieferkettengesetze gearbeitet. In Deutschland hatte die Bundesregierung die Berichtspflichten Anfang September stark verwässert und zuletzt wurde das Gesetz faktisch ausgesetzt. Dagegen richten sich laute Proteste. Ob diese aber gehört werden, ist fraglich.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 14.10.2025
img Letzte Aktualisierung: 14.10.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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cf
17.10.2025

Antworten

Dafür gibt es ja jetzt die Änderung der Abfallrichtlinie, die TOTAL verständlich formuliert ist - mal im Ernst: Der Autor wusste wohl selber nicht was er schreiben soll - hier mal ein Beispiel: "(11) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Hersteller von in Anhang IVc aufgeführten Textilerzeugnissen, mit Textilien zusammenhängenden Erzeugnissen oder Schuhen die in Absatz 8 des vorliegenden Artikels genannten Kosten im Zusammenhang mit gebrauchten in Anhang IVc aufgeführten Textilerzeugnissen, mit Textilien zusammenhängenden Erzeugnissen und Schuhen und Abfällen von in Anhang IVc aufgeführten Textilerzeugnissen, mit Textilien zusammenhängenden Erzeugnissen und Schuhen, die an nach Artikel 22c Absätze 8 und 11 eingerichteten Sammelstellen abgegeben werden, tragen, sofern diese Erzeugnisse, einschließlich gebrauchter Textilerzeugnisse, mit Textilien zusammenhängender Erzeugnisse und Schuhen und Abfälle von Textilerzeugnissen, mit Textilien zusammenhängenden Erzeugnissen und Schuhen, die gegebenenfalls durch private Rücknahmesysteme gesammelt und später mit gemäß Artikel 22c Absatz 8 gesammelten Textilien zusammengeführt wurden:"
cf
15.10.2025

Antworten

Wow - es erstaunt mich täglich, wie stumpfsinnig die EU-Kolleg*innen denken. Umsatz und Anzahl Mitarbeitende - echt jetzt? Ein Dienstleistungsunternehmen mit 1000 Mitarbeitenden (oder auch 1 Million) wird wohl keine so großen Menschenrechtsthemen haben, wie ein produzierendes Gewerbe. Aber warum über andere Kriterien nachdenken - das könnte ja anstrengend sein. Hier zur Erleichterung mal ein paar Ideen, ganz locker am Frühstückstisch: Produzierendes Gewerbe mit Umsatz größer x ODER Hersteller/Einführer von Waren mit einem Warenwert über x Millionen Euro (um KMU zu schützen, die nur hier und da mal Kleinkram importieren) ODER Nach Branchenrelevanz Hersteller/Einführer der Branchen X, Y, Z (wo besondere Menschenrechtsverletzungen immer wieder bekanntwerden). Das fiese ist aber: Je mehr man anfängt zu denken, umso leichter fällt es einem und das wollen wir den Kolleg*innen in Brüssel ja nicht zumuten.