Das Europäische Parlament hat für eine deutlich abgeschwächte Version der Lieferkettenrichtlinie gestimmt. Ziel ist eine spürbare Entlastung der Wirtschaft – vor allem kleiner und mittlerer Betriebe.
Nur noch sehr große Unternehmen betroffen
Nach der Abstimmung ist klar: Nachhaltigkeitsberichte bleiben wichtig, sollen aber nur noch dort verpflichtend sein, wo Unternehmen wirklich groß genug sind, die Anforderungen mit vertretbarem Aufwand umzusetzen. Die neuen Schwellen liegen bei durchschnittlich 1.750 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz.
Auch der Inhalt der Berichte wird gestrafft. Unternehmen müssen weniger Detailangaben machen, und branchenspezifische Anforderungen gelten nur noch auf freiwilliger Basis. Damit soll die Berichterstattung übersichtlicher und leichter umsetzbar werden.
Sorgfaltspflichten nur noch für sehr große Firmen
Deutlich reduziert werden auch die Sorgfaltspflichten, die den Umgang mit Menschenrechts- und Umweltrisiken betreffen. Betroffen sind künftig nur noch Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz – also ein sehr kleiner Kreis.
Neu ist der Ansatz: Statt jeden Lieferanten abzufragen, sollen Unternehmen sich auf die Stellen konzentrieren, an denen tatsächliche Risiken bestehen. Das soll Aufwand sparen, ohne den Schutz komplett auszuhöhlen. Für Orientierung soll ein neues digitales Portal sorgen. Dort will die EU alle wichtigen Informationen, Vorlagen und Leitfäden bündeln.
Kritik am Zustandekommen der Mehrheit
Kritik gab es vor allem am Abstimmungsbündnis, das die Reform möglich machte. Die Mehrheit kam auch mit Stimmen aus rechtskonservativen und rechten Fraktionen zustande, was mehrere Abgeordnete aus dem Mitte-Links-Lager als problematisch bezeichneten. Sie sehen darin ein Signal, dass wirtschaftliche Entlastungen zu stark gegenüber menschenrechtlichen und ökologischen Standards gewichtet wurden.
Mit der Abstimmung hat das Parlament noch kein fertiges Gesetz geschaffen, sondern seine Position für die Verhandlungen festgelegt. Als Nächstes beginnen die Trilog-Verhandlungen. Der erste offizielle Termin ist für den 18. November angesetzt. Ziel ist, die Reform bis Ende 2025 abzuschließen, damit Unternehmen genügend Vorlauf für die Umsetzung haben.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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