Lieferkette: Unternehmen sollen mehr Zeit zur Umsetzung der Entwaldungsverordnung erhalten

Veröffentlicht: 07.10.2024
imgAktualisierung: 07.10.2024
Geschrieben von: Julia Petronis
Lesezeit: ca. 1 Min.
07.10.2024
img 07.10.2024
ca. 1 Min.
Entwaldungsverordnung verschiebt sich
Pi4en6ko / Depositphotos.com
Die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung verzögert sich: Unternehmen sollen mehr Zeit bekommen, um die neuen Vorschriften zu erfüllen.


Müssen Online-Händler und -Händlerinnen die Pflichten zur entwaldungsfreien Lieferkette doch nicht so zeitnah umsetzen, wie ursprünglich geplant? Obwohl die 18-monatige Übergangsfrist der seit Juni 2023 geltenden Entwaldungsverordnung (EUDR) für Unternehmen eigentlich zum 30. Dezember 2024 endet, soll nun noch mehr Aufschub gewährt werden.

Umsetzung verschiebt sich um ein Jahr

Mit der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte wollte die EU eine nachhaltige Lieferkette schaffen, um den Schutz von Wäldern und der Biodiversität zu sichern. Vor allem der Import und der Verkauf von Produkten, die mit einer globalen Entwaldung und Waldschädigung verbunden sind, sollen reguliert werden. Auf Hersteller:innen, Importeure und Händler:innen kommen damit ab 30. Dezember 2024 zahlreiche neue Pflichten zu – insbesondere Transparenz- und Sorgfaltspflichten.

Jetzt aber scheint der Stichtag nicht mehr in Stein gemeißelt zu sein: Vor wenigen Tagen kündigte die EU-Kommission eine Verschiebung an. Damit soll den Betroffenen noch mehr Zeit für die notwendigen Vorbereitungen eingeräumt werden. Statt bis Ende 2024 sollen große Unternehmen bis zum 30. Dezember 2025 und KMU bis zum 30. Juni 2026 Zeit bekommen, die Pflichten umzusetzen. Ob es nur einen zeitlichen Aufschub geben wird oder ob den Unternehmen weitere Unterstützungsmaßnahmen, wie beispielsweise aus der Politik oder der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gefordert, bereitgestellt werden, ist noch unklar.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen dem Vorschlag der EU-Kommission allerdings noch zustimmen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 07.10.2024
img Letzte Aktualisierung: 07.10.2024
Lesezeit: ca. 1 Min.
Artikel weiterempfehlen
Julia Petronis

Julia Petronis

Expertin für IT- und Medien-Recht

KOMMENTARE
4 Kommentare
Kommentar schreiben

Jens
08.10.2024

Antworten

Man muss nur lange genug Warten und ENDLICH ist es soweit: Mit dieser Verordnung retten wir die Wälder und das Klima. Schade, dass es sich nun doch etwas mit der Umsetzung verzögert.
Ralf
08.10.2024

Antworten

Ich frage mich nur wie dies in der Praxis funktionieren soll. Gut, es gilt erst mal nur große Unternehmen, aber was bedeutet Entwaldungsfrei? Für das Buch oder das Möbelstück darf dafür kein Baum gefällt worden sein? Ich weiß jetzt nicht, wenn ein Unternehmen in Südamerika einem europäischen Unternehmen z.B. Holz verkauft, ob die das wieder aufforsten. Wäre schon aus wirtschaftlichen Grund dämlich, weil die wollen ja weiter an dem Verkauf von Holz verdienen und dafür nur abholzen und den Vorrat leergehen lassen, ich weiß nicht. Und vor allem wie kann sich ein europäisches Unternehmen auf die Informationen verlassen? Die EU hat ca. 450 Mio Einwohner. Da sind noch keine 5 % der Weltbevölkerung. Wie ernst nehmen wohl die restlichen 95 % der Welt die Forderungen der EU und ist es für die restliche Welt eine Chance, während sich die EU in Bürokratie verstrickt, eine neue wirtschaftliche Weltordnung einzuleiten, in der die EU immer mehr an Bedeutung verliert?
K.I
08.10.2024

Antworten

Meinung: DANKE DANKE DANKE wir sind so glücklich! Ach die EU ist doch wirklich so nett und toll mit ihren Gesetzen und Verordnungen. Wir geben unseren Handel auf und werden umsatteln auf Berater! Da kann man dann so richtig Geld machen mit dem ganzen undurchdringlichen bürokratischen Aufwand und Vorgaben der den Händlern wie Knüppel zwischen die Beine geworfen wird.
CF
07.10.2024

Antworten

Wieder eine für Kleine Unternehmen kaum lösbare Aufgabe. Wenn man z.B. für die Herstellung von kleinen Leder-Portemonnaies im Jahr 5 bis 10 Leder direkt vom ausländischen Hersteller bezieht (Drittland), dann wir er uns (Achtung Ironie): ganz sicher alle Geo-Koordinaten der (vermutlich im Leben der Kühe unterschiedlichen) Wiesen nennen können, auf denen genau „unsere“ Kühe gestanden haben. Wer soll so einen Quatsch denn bitte noch dokumentieren? Und muss dann für jedes Lederstück (also für alle 20 Portemonnaies getrennt), dann eine Registrierung erfolgen, wenn die Kühe auf unterschiedlichen Wiesen gestanden haben? Dann müssen wir die Produkte demnächst mit individuellen Serien- oder Kleinstchargennummen ausstatten. (Achtung mehr Ironie): am besten müssen die GEO-Koordinaten dann noch dauerhaft eingeprägt werden - am besten gleich mit Landkarte. Das spart dann das mühsame Design…