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Längere Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege: Kabinett verschärft Regeln

Veröffentlicht: 08.08.2025
imgAktualisierung: 08.08.2025
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 2 Min.
08.08.2025
img 08.08.2025
ca. 2 Min.
Bürokratie: Dokumente und Belege auf einem Schreibtisch
Rawpixel / Depositphotos.com
Um dem Steuerbetrug besser beizukommen, hat das Kabinett entschieden, die Aufbewahrungsfristen von Buchungsbelegen zu verlängern.


Durch Steuerbetrug entgehen dem Staat jedes Jahr immense Einnahmen. Um Steuerbetrug besser aufdecken und somit effektiver bekämpfen zu können, hat das Kabinett den Umgang mit Buchungsbelegen in gewissen Bereichen im Handels- und Steuerrecht verschärft, indem die Aufbewahrungsfristen verlängert wurden. Konkret geht es um Belege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten, die künftig verpflichtend zehn Jahre vorgehalten werden müssen. Für alle anderen Steuerpflichtigen gelte für Buchungsbelege auch künftig eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren.

Bessere Nachweise und Verfolgung bei groß angelegten Betrugsfällen

Die verlängerte Frist zur Dokumentenaufbewahrung zielt unter anderem konkret auf groß angelegte Fälle von Steuerhinterziehung ab, etwa bei Cum/Cum- sowie Cum/Ex-Geschäften. Entsprechende Belege sind zum Teil fundamental, um Prozesse nachverfolgen und Sachverhalte klären zu können, wobei sie eben auch relevante Hinweise auf missbräuchliche Steuerstrategien liefern können. Verlängerte Aufbewahrungsfristen stärken also die Beweisfunktion.

„Der Kampf gegen Steuerhinterziehung ist ein Schwerpunkt meiner Arbeit als Finanzminister. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass wir hart gegen diejenigen vorgehen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern. Wir wollen länger prüfen können, ob jemand das Steuersystem ausnutzt“, kommentiert Bundesfinanzminister Lars Klingbeil in einer Meldung des Bundesministeriums der Finanzen. „Das sorgt für mehr Gerechtigkeit und sichert die Einnahmen des Staates.“

Aufwand soll sich in Grenzen halten – dank Digitalisierung

Von einem erhöhten Arbeitsaufwand für betroffene Unternehmen, konkret die Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute, geht das Ministerium demnach nicht aus. Sehr häufig seien entsprechende Buchungsbelege digital abgelegt und gespeichert, weshalb „von einem sehr viel geringeren Erfüllungsaufwand auszugehen“ sei.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 08.08.2025
img Letzte Aktualisierung: 08.08.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Tina Plewinski

Tina Plewinski

Tina fokussiert sich auf Amazon, Marketingstrategien und digitale Plattformen – inklusive der Schattenseiten wie Online-Kriminalität.

KOMMENTARE
5 Kommentare
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KI
14.08.2025

Antworten

Meinung: Cum/Cum, Cum/Ex und Hopp mehr ist nicht zu sagen! Einfach nur noch peinlich!
Händler
11.08.2025

Antworten

Für alle die verunsichert sind ob sich für sie als Händler was ändert: Die Antwort ist NEIN. Wäre gut gewesen das im Artikel nochmal klar zu stellen. Man könnte meinen dass Bankbelege wie Kontoauszüge auch von uns Händlern 10 Jahre vorgehalten werden müssen. Dem ist scheinbar NICHT so. Quelle: "Für die restlichen Steuerpflichtigen gilt für Buchungsbelege weiter die achtjährige Aufbewahrungsfrist." https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/08/2025-08-06-aufbewahrungsfristen-buchungsbelege.html
Redaktion
11.08.2025
Hallo,
auf diesen Umstand wir direkt im einleitenden Absatz hingewiesen :)
Gruß, die Redaktion
Bodo
08.08.2025

Antworten

Ich verstehe die ganze Aufregung um dieses Thema gar nicht. Es ist doch erst zum 01.01.2025 geändert worden, dass die Belege nicht mehr 10, sondern nur noch 8 Jahre aufbewahrt werden sollen. Nun soll es teilweise wieder auf 10 Jahre zurück gehen. Also wo ist denn nun das Problem? Hat sich die gesamte Menschheit jetzt schon so sehr auf nur noch 8 Jahre eingestellt, dass ein Zurück auf 10 Jahre so etwas Schwerwiegendes ist? Das ist doch etwas, das wir Jahrzehnte nicht anders kannten...
DJ
11.08.2025
Ganz einfach, mit der 8jährigen Aufbewahrungsfrist hat sich unser Ex Kanzler Scholz einen Freibrief gegeben.