Durch Steuerbetrug entgehen dem Staat jedes Jahr immense Einnahmen. Um Steuerbetrug besser aufdecken und somit effektiver bekämpfen zu können, hat das Kabinett den Umgang mit Buchungsbelegen in gewissen Bereichen im Handels- und Steuerrecht verschärft, indem die Aufbewahrungsfristen verlängert wurden. Konkret geht es um Belege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten, die künftig verpflichtend zehn Jahre vorgehalten werden müssen. Für alle anderen Steuerpflichtigen gelte für Buchungsbelege auch künftig eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren.
Bessere Nachweise und Verfolgung bei groß angelegten Betrugsfällen
Die verlängerte Frist zur Dokumentenaufbewahrung zielt unter anderem konkret auf groß angelegte Fälle von Steuerhinterziehung ab, etwa bei Cum/Cum- sowie Cum/Ex-Geschäften. Entsprechende Belege sind zum Teil fundamental, um Prozesse nachverfolgen und Sachverhalte klären zu können, wobei sie eben auch relevante Hinweise auf missbräuchliche Steuerstrategien liefern können. Verlängerte Aufbewahrungsfristen stärken also die Beweisfunktion.
„Der Kampf gegen Steuerhinterziehung ist ein Schwerpunkt meiner Arbeit als Finanzminister. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass wir hart gegen diejenigen vorgehen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern. Wir wollen länger prüfen können, ob jemand das Steuersystem ausnutzt“, kommentiert Bundesfinanzminister Lars Klingbeil in einer Meldung des Bundesministeriums der Finanzen. „Das sorgt für mehr Gerechtigkeit und sichert die Einnahmen des Staates.“
Aufwand soll sich in Grenzen halten – dank Digitalisierung
Von einem erhöhten Arbeitsaufwand für betroffene Unternehmen, konkret die Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute, geht das Ministerium demnach nicht aus. Sehr häufig seien entsprechende Buchungsbelege digital abgelegt und gespeichert, weshalb „von einem sehr viel geringeren Erfüllungsaufwand auszugehen“ sei.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Tina Plewinski
Tina fokussiert sich auf Amazon, Marketingstrategien und digitale Plattformen – inklusive der Schattenseiten wie Online-Kriminalität.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
auf diesen Umstand wir direkt im einleitenden Absatz hingewiesen :)
Gruß, die Redaktion
Antworten
Ihre Antwort schreiben