Eigentlich steht die Entwaldungsverordnung, oder kurz EUDR, bereits seit Juni 2023 fest. Zum Ende des Jahres sollte sie nun endgültig in Kraft treten und zahlreiche neue Dokumentationspflichten für Importeure bestimmter Produktgruppen mit sich bringen. Doch jetzt wird erneut Kritik laut und sogar Bundeskanzler Friedrich Merz schaltet sich mit Änderungsvorschlägen ein.
Merz fordert Null-Risiko-Kategorie
Bereits im Juli schickte Bundeskanzler Friedrich Merz einen offenen Brief an seine Parteikollegin und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. In diesem forderte er einige Änderungen an der bereits beschlossenen Verordnung. Wie das Portal Agrarheute schreibt, sollte demnach für die deutsche Landwirtschaft eine zusätzliche Null-Risiko-Kategorie eingeführt werden. Laut deutscher Gesetzgebung bestünde durch verschiedene Naturschutzverordnungen demnach ohnehin ein geringes Risiko.
Das sehen Naturschützer jedoch anders. Die Deutsche Umwelthilfe kommentierte, dass eine solche Ausnahme illegale Importe bestärken könnte. Zudem hätten zahlreiche hiesige Unternehmen bereits Investitionen in die Vorbereitung der Verordnung getätigt. Eine nachträgliche Änderung würde diese Investitionen potenziell obsolet machen und die Unternehmen bestrafen.
Aber ist es überhaupt möglich, die beschlossene und in Kraft getretene Verordnung noch anzupassen? Für alle Zeiten in Stein gemeißelt ist die EUDR nicht – aber jede Änderung erfordert politischen Willen und einen formellen Prozess. Dieser kann sich im Zweifelsfall über Jahre ziehen. Änderungen sind also grundsätzlich möglich, jedoch nicht von heute auf morgen.
Müssen Verbraucher:innen mit steigenden Preisen rechnen?
Auch der Handel zeigt sich wenig begeistert von der Verordnung. Wie der Tagesspiegel unter Berufung auf die Bild-Zeitung berichtet, äußerten sich Vertreter:innen der Supermarktketten Edeka und Rewe besorgt zu den Kosten der Dokumentationspflichten. Unternehmen, wie die beiden Ketten, müssten ab Stichtag für alle Produkte, welche die Rohstoffe Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Rindfleisch, Holz oder Kautschuk enthalten, die konkreten Anbauflächen nachweisen.
Schaut man sich die Inhaltsstoffe von Alltagsprodukten genauer an, sind Millionen von Produktsparten betroffen. Von der Schokolade bis zum Reinigungshandschuh. All diese Nachweise müssen erfasst und verwaltet werden. Ein massiver Aufwand, dessen Kostenpunkt sich noch gar nicht abschätzen lässt. Kosten, die ein Unternehmen letzten Endes auch einholen muss. Die Mutmaßung liegt nahe, dass diese auf die Kundschaft umgeschlagen werden, auch wenn dies aktuell noch keine der Handelsketten bestätigen wollte.
Sinnvolle Verordnung oder Neokolonialismus
Wer sich für den Umweltschutz einsetzt, weiß, dass das immer mit einem gewissen Aufwand verbunden sein wird. Ein Großteil der Bequemlichkeit der modernen Zivilisation fußt auf der Ausbeutung der Umwelt. Ein Umdenken wird daher immer mit Engagement verbunden sein. Die Frage ist jedoch, auf wessen Rücken dieses Umdenken ausgetragen wird.
So kritisieren selbst Umweltschutzverbände die konkrete Umsetzung der Entwaldungsverordnung. Laut Martin Schüller von Fairtrade Deutschland stellt sie sogar das Gegenteil von mehr Fairness dar. Er warnt zudem davor, dass die Verordnung in die Art und Weise, wie Drittstaaten Landwirtschaft betreiben, eingreift. Auf Erzeuger:innen im „globalen Süden“ könne dies wie eine Art „neokoloniale Fremdbestimmung“ wirken, zitiert der Tagesspiegel.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Ricarda Eichler
Ricarda berichtet über digitale Themen und spricht in Interviews und Podcasts mit spannenden Stimmen aus der Branche.
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