KI-Verordnung trifft auch Online-Shops: Was Händler jetzt wissen müssen

Veröffentlicht: 06.08.2025
imgAktualisierung: 06.08.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
06.08.2025
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ca. 3 Min.
Auf einem Tabket schwebt ein virtuelles Gehirn
Jirsak / Depositphotos.com
Seit August greifen in der EU neue Vorgaben für KI-Systeme. Auch der Online-Handel muss bald handeln.


Mit der sogenannten KI-Verordnung (AI Act) hat die EU einheitliche Regeln für den Einsatz von künstlicher Intelligenz eingeführt. Ziel ist es, KI nicht zu verteufeln, sondern ihre Chancen verantwortungsvoll zu nutzen. Gleichzeitig sollen Risiken wie Diskriminierung, Manipulation oder fehlende Transparenz wirksam eingedämmt werden.

Die Verordnung wird schrittweise eingeführt. Einige Grundregeln gelten bereits seit Februar 2025. Eine weitere wichtige Stufe trat am 2. August 2025 in Kraft – mit Folgen auch für den Online-Handel.

Was ist neu seit dem 2. August 2025?

Seit dem 2. August gelten neue Vorgaben, insbesondere für sogenannte KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck – also leistungsstarke Systeme, die für viele Aufgaben gleichzeitig einsetzbar sind. Dazu gehören etwa Chatbots oder die klassischen Text- oder Bildgeneratoren, wie sie von OpenAI, Google oder Stability AI entwickelt werden.

Die Anbieter solcher Modelle – nicht die normalen Nutzer – müssen künftig unter anderem:

  • ihre Modelle technisch dokumentieren,
  • Zusammenfassungen der Trainingsdaten veröffentlichen (z. B. genutzte Quellen),
  • eine Urheberrechtsstrategie umsetzen
  • und eine verantwortliche Stelle in der EU benennen.

Diese Regeln gelten für neue Modelle ab August 2025; für bereits bestehende KI-Systeme gilt eine Übergangsfrist bis 2027. Erstmals können auch Strafen verhängt werden.

Klingt weit weg vom Online-Handel? Nicht ganz.

Welche Auswirkungen hat die KI-Verordnung auf den Online-Handel?

Auch wenn kleine Online-Shops keine eigene KI entwickeln, können sie von den neuen Vorschriften mittelbar oder unmittelbar betroffen sein – insbesondere wenn sie KI-gestützte Tools einsetzen. Automatisierte Produktempfehlungen, dynamische Preise, Chatbots für Kundenanfragen, automatische Übersetzungen oder die Erstellung von Produkttexten mithilfe von Tools wie ChatGPT sind da nur einige Beispiele.

Wird im Online-Shop ein Chatbot eingesetzt – etwa im Kundenservice –, muss künftig klar erkennbar sein, dass es sich um ein KI-System handelt. Diese Pflicht ergibt sich aus Artikel 50 Absatz 1 der EU-KI-Verordnung (AI Act), der ab dem 2. August 2026 anwendbar ist. Dort heißt es, dass Personen darüber informiert werden müssen, wenn sie mit einem KI-System interagieren – sofern dies nicht ohnehin offensichtlich oder ohne Weiteres erkennbar ist. Der Hinweis muss vor Beginn der Interaktion erfolgen, also bereits beim Öffnen des Chats.

Beispiel für einen Hinweis:
„Sie chatten hier mit einem automatisierten KI-System. Bei Bedarf können Sie jederzeit eine persönliche Kontaktmöglichkeit anfordern.“ 

Beim Einsatz von Tools, die individuelle Preise vorschlagen oder Nutzerverhalten auswerten, kann es zusätzliche Informationspflichten geben – etwa bei personalisierten Preisen oder bei der Analyse von Emotionen. Hier ist ebenfalls der Anwender („Betreiber“) direkt in der Pflicht, also ebenfalls Online-Händler.

Eine Pflicht zur Kennzeichnung KI-generierter Produkttexte besteht nach aktueller Rechtslage nicht. Eine Kennzeichnungspflicht gilt ab August 2026 nur in einem anderen Zusammenhang: Wer KI redaktionell einsetzt, um Texte zu politischen, gesellschaftlichen oder journalistisch relevanten Themen zu veröffentlichen – also zu Inhalten von öffentlichem Interesse –, muss klar darauf hinweisen, dass der Text künstlich erzeugt wurde. Das betrifft zum Beispiel Nachrichtenseiten, Blogs oder Social-Media-Posts mit KI-generierten Inhalten. Wenn jedoch ein Mensch den Inhalt prüft und eine Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt, entfällt diese Pflicht.

Sonstige KI-Inhalte und Verantwortung im Shop

Wer KI einsetzt, muss weiter darauf achten, woher die Inhalte stammen oder ob personenbezogene Daten verwendet werden (z. B. wenn der Chatbot sensible Kundendaten auf Servern im Ausland verarbeitet). Hier liegt der Fokus allerdings mehr auf der DSGVO als auf KI.

Wenn im Shop KI-generierte Inhalte auftauchen – etwa Produktbeschreibungen oder KI-Bilder –, besteht auch für Online-Händler eine inhaltliche Verantwortung. Irreführende Aussagen, Verstöße gegen Urheberrecht oder intransparente Inhalte können rechtliche Folgen haben – auch wenn die Texte von einem KI-Tool stammen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 06.08.2025
img Letzte Aktualisierung: 06.08.2025
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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