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Kennzeichnungspflichten 2026: Der Fahrplan für deinen Online-Shop

Veröffentlicht: 15.04.2026
imgAktualisierung: 15.04.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
15.04.2026
img 15.04.2026
ca. 3 Min.
Computer voller Warnhinweise
Erstellt mit KI
Das Jahr 2026 bringt eine Welle neuer Kennzeichnungspflichten. Wir zeigen, welche To Dos Händler jetzt umsetzen müssen.


Der Online-Handel steht besonders in diesem Jahr vor vielen Neuerungen. 2026 treten neben anderen Regeln auch zahlreiche neue Informations- und Kennzeichnungspflichten in Kraft. Ob künstliche Intelligenz bei Produktfotos, neue Anforderungen im Elektrogesetz oder harmonisierte Gewährleistungslabels, Shop-Betreiber müssen ihre Darstellungen bald anpassen.

Dieser Artikel liefert den chronologischen Fahrplan durch das Jahr 2026 und ordnet ein, was die prägnantesten Änderungen für den Shop bedeuten.

28. April 2026: Neue Hinweise für die Unterhaltungselektronik

Bereits im April endet die Schonfrist für Laptop-Anbieter. Ab diesem Datum müssen Laptops im Online-Shop sowie auf Plattformen wie Amazon oder Ebay spezifisch gekennzeichnet werden. In der Nähe des Preises sind Piktogramme zu platzieren, die darüber aufklären, ob ein Ladekabel beiliegt. Für viele andere Geräte (z. B. Kameras, Tablets, E-Reader) gilt das schon eine Weile. Ein spezielles Etikett muss zudem Informationen zur Ladeleistung liefern.

30. Juni 2026: Einheitliches Rücknahme-Symbol

Zum Halbjahr rückt das Elektrogesetz (ElektroG) in den Fokus. Bis zu diesem Datum müssen Sammel- und Rücknahmestellen mit einem neuen, einheitlichen Symbol gekennzeichnet werden. Im Fernabsatz bedeutet dies: Das Logo muss gut sichtbar auf der Produktseite oder spätestens im Bestellprozess erscheinen, soweit es sich um einen rücknahmepflichtigen Shop handelt.

1. Juli 2026: Das Mülleimersymbol jetzt auch im Online-Shop

Nur einen Tag später folgt die nächste Verschärfung für Händler mit mehr als 400 m² Versand- oder Lagerfläche für Elektrogeräte. Das bekannte Symbol der durchgestrichenen Mülltonne muss nun nicht mehr nur auf dem Produkt selbst, sondern auch direkt im Angebot oder im Bestellablauf integriert sein, um Kunden zu informieren, dass Elektroschrott nichts im Hausmüll zu suchen hat.

2. August 2026: Kennzeichnung von KI-Inhalten

Mit dem Inkrafttreten der nächsten Teils des AI Acts wird der Einsatz von künstlicher Intelligenz transparenter. Wer Produktbilder nutzt, die mittels KI erstellt oder stark verändert wurden (Deepfakes), muss ab Anfang August unter Umständen einen entsprechenden Hinweis am Bild anbringen. Diese Pflicht soll sicherstellen, dass Verbraucher den Ursprung der Darstellung korrekt einordnen können.

27. September 2026: Das harmonisierte Gewährleistungs- und Garantielabel

Gegen Ende des Jahres folgt eine Neuerung beim Gewährleistungs- und Garantierecht. Besteht eine Herstellergarantie, muss diese mit einer harmonisierten Kennzeichnung (Garantielabel) dargestellt werden. Für alle Shops hingegen wird ein Gewährleistungslabel eingeführt, was den Schilderwald Online-Shop komplettiert.

Man sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht

Es bleibt jedoch 2026 nicht bei den genannten Punkten. Am Horizont zeichnen sich bereits das „Recht auf Reparatur“ (mit neuen Informationspflichten im Mangelfall), der ab Juni obligatorische Widerrufsbutton mit Umbauaufwand und die monumentale Verpackungsverordnung (PPWR) ab, die zwar nicht dem Shop selbst, aber dafür der Verpackung eine neue Kennzeichnungspflicht aufbrummt. Dabei jonglieren Händler heute schon Grundpreise, Textilkennzeichnungen, GPSR-Anforderungen, Energieeffizienzlabels und und und.

Man könnte meinen, das Ziel der EU sei es, die Produktdetailseite in eine digitale Litfaßsäule zu verwandeln. Die Intention hinter all diesen Verordnungen, nämlich Transparenz und Verbraucherschutz, ist ehrenwert. Doch in der Praxis droht ein Overload an Informationen, bei dem der Kunde den Wald vor lauter Warnsymbolen, Piktogrammen und Disclaimer-Texten nicht mehr sieht. Man fragt sich zu Recht, ob der Kunde am Ende wirklich informierter ist oder einfach nur genervt weiterscrollt.

Veröffentlicht: 15.04.2026
img Letzte Aktualisierung: 15.04.2026
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
5 Kommentare
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Jeanette
29.04.2026

Antworten

Ja genauso ist es. 99, 5 % der Verbraucher die keine Juristen sind und für so ein Mist Zeit haben wissen was da für ein Symbol vor ist und was das zu bedeuten hat. Genau wir sind alle nur genervt durch diesen Schilderwald. Aber trotzdem gibt es dann Menschen innerhalb der EU und unter den freien Rechtsanwälten, die davon profitieren dass sie sich damit ernähren. Aber mit Intelligenz hat sowas überhaupt nichts zu tun, was diese Damen und Herren da über uns mal wieder hereinregnen lassen. Mehr schreibe ich dazu dann nicht, weil ansonsten mein Artikel ja wieder nicht veröffentlicht wird.
Achim
16.04.2026

Antworten

Ja, und durch die Beschreibung für den Artikel musst du Dich auch noch durchkämpfen. In einen Geschäft erfährst Du von alledem nichts, wenn Du Glück hast, berät Dich vielleicht mal jemand nach einer halben Stunde warten?
Sabine
17.04.2026
Das stimmt nicht! Wenn Sie in ein Fachgeschäft (keine Kette!) gehen, erhalten Sie umgehend und ausführlich Auskunft. Im Gegenteil, es ist so, das Kunden in den Fachhandel kommen, sich beraten lassen und dann im Online-Shop einkaufen.
Michael
16.04.2026

Antworten

Juhu. Wieder so ein Rohrkrepierer-Gesetz wie der Consent-Button. Verschwörungstheoretiker könnten jetzt behaupten: "So kann man das Internet auch abschaffen." Brüssel schadet mehr, als es nutzt. Dafür kostet es den Steuerzahler Milliarden.
cf
16.04.2026

Antworten

Und den Widerrufs-Button dürfen wir auch einbauen :-)