In einer Sitzung des Bundesrates am vergangenen Freitag wurde das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Gerade hinsichtlich der kommenden E-Rechnungspflicht, bei der es durchaus noch offene Fragen gab, blickten viele Unternehmen mit Spannung auf den Beschluss.
Neben der erhofften Befreiung von Kleinunternehmen von der Verpflichtung zur Nutzung der E-Rechnung wurde außerdem die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmen deutlich angehoben
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ja, müsste er. Die Gefahr von Abmahnungen ist an dieser Stelle aber sehr gering, da durch einen Erhalt des alten Textpassus ja niemandem Vor- oder Nachteile erwachsen.
Gruß, die Redaktion