Kein Verbot: Veggie-Burger und Veggie-Wurst bleiben erlaubt

Veröffentlicht: 09.03.2026
imgAktualisierung: 09.03.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
09.03.2026
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Veggie-Burger
sarsmis / Depositphotos.com
Fleischersatzprodukte dürfen zunächst weiter als Veggie-Schnitzel oder Veggie-Wurst bezeichnet werden.


Der Versuch, die Bezeichnung von vegetarischen Ersatzprodukten zu verbieten, ist gescheitert. Die Produkte dürfen weiter als „Veggie-Burger“ oder „Tofu-Wurst“ bezeichnet werden. Im Oktober 2025 sprach sich das EU-Parlament für ein Verbot dieser Begrifflichkeiten aus. Um sowohl Verbraucher:innen als auch den Ruf der Landwirte zu schützen, sollten Begriffe wie Steak, Wurst und Schnitzel nur noch für Produkte verwendet werden dürfen, die tatsächlich aus Fleisch hergestellt werden. Eine konkrete Einigung blieb allerdings aus. 

Sowohl Verbraucherorganisationen, als auch die Lebensmittelbranche sprachen sich gegen ein solches Verbot aus. Unter anderem gab es Sorge vor massiven Kosten.

EU-Staaten und Parlament einigen sich auf Kompromiss

Am Donnerstag wurde das Verbot erneut verhandelt. Die Unterhändler der EU-Staaten und das Europaparlament einigten sich dabei auf einen Kompromiss. Bezeichnungen wie Wurst, Schnitzel oder Burger dürfen weiter für vegetarische Produkte genutzt werden. Bezeichnungen, die sich auf konkrete Tier- oder Fleischsorten oder einzelne Teilstücke beziehen, sollen künftig nicht mehr erlaubt sein. Darunter zählen zum Beispiel Geflügel, Rindfleisch, Rippchen, Schulter, Kotelett oder Speck. 
Die nun getroffene Entscheidung gilt zunächst bis Ende 2027. Bis dahin ist eine Reform der Regeln zur gemeinsamen Agrarpolitik ohnehin fällig. Eine Diskussion über die Bezeichnung von vegetarischen Ersatzprodukten könnte dann erneut aufkommen. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 09.03.2026
img Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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