Händler aufgepasst: Einheitliches EU-Label für Gewährleistung und Garantie ab 2026

Veröffentlicht: 15.09.2025
imgAktualisierung: 15.09.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 4 Min.
15.09.2025
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ca. 4 Min.
Auf einem Computermonitor ist das Gewährleistungslabel zu sehen
OnlinehändlerNews mit Canva
Kaum haben Händler die Nachricht über den Widerrufsbutton verdaut, kommt das Nächste: Es wird ein Gewährleistungs- und Garantielabel geben.


Ab 2026 sollen Verbraucher in ganz Europa ein einheitliches Piktogramm zur gesetzlichen Gewährleistung und zu Garantien sehen. Was nach Verbraucherschutz klingt, bedeutet für Händler neue Informationspflichten, zusätzlichen Umsetzungsaufwand und womöglich Abmahnrisiken.

Wir schauen uns genau an, was die EU sich hier ausgedacht hat und wie es nach jetzigen Stand umzusetzen ist.

Neue EU-Pflichten im Doppelpack

Die Grundlage dieser konkreten Änderungen ist die Richtlinie (EU) 2024/825, die Ende Februar 2024 beschlossen wurde. Sie ändert die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU (VRRL) – jene Richtlinie, die seit über zehn Jahren die Spielregeln für Online-Handel, Widerrufsrechte und Informationspflichten in der EU vorgibt.

Deutschland hat diese Neuerungen bereits in seinem jüngsten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verbraucherrechtsrichtlinien aufgegriffen. Schlagzeilen machte darin vor allem der geplante „Widerrufsbutton“. Nun wollen wir uns einer weiteren Neuerung widmen, die nicht weniger brisant für Händler ist: den Vorgaben zum kommenden Gewährleistungs- und Garantielabel. Ziel ist, dass Verbraucher ihre Rechte sofort erkennen und verstehen können. Formal erinnert das Label an das bekannte EU-Energielabel.

Gewährleistungs- und Garantielabel: Was konkret geplant ist

Künftig sollen Händler ihren Kunden nicht nur irgendwo im Kleingedruckten erklären, welche Rechte sie im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung haben. Stattdessen wird es ein einheitliches EU-Label geben – vergleichbar mit den bekannten Energielabels für Haushaltsgeräte. Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen können, wie lange die gesetzliche Gewährleistung mindestens gilt, welche Rechte sie im Fall von Mängeln haben und wie sie diese durchsetzen können.

Der deutsche Gesetzentwurf schreibt lediglich vor, dass Händler diese Informationen in hervorgehobener Weise bereitstellen müssen – verweist dabei aber vollständig auf die noch zu erlassende harmonisierte Mitteilung der EU-Kommission. Die Europäische Kommission hat bereits einen ersten englischen Entwurf für diese harmonisierte Mitteilung veröffentlicht. In dessen Anhang enthalten sind Textbausteine, Design-Vorgaben und Musterpiktogramme. 

Inhaltlich sind für das Label unter anderem folgende Informationen vorgesehen:

  • Klarer Hinweis auf die Mindestdauer der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren, mit dem Zusatz, dass die Frist in manchen Mitgliedstaaten auch länger sein kann.
  • Auflistung der Verbraucherrechte bei Mängeln: Reparatur, Ersatzlieferung, Minderung oder Rückerstattung.
  • QR-Code mit Verweis auf eine Informationsseite der EU zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht sowie zu nationalen Informationsseiten, damit Verbraucher länderspezifische Details (z. B. längere Fristen) nachlesen können.

So sieht das Label nach jetzigem Stand aus:

Vorläufiges Muster des Gewährleistungslabels in englischer Sprache (Stand: September 2025)

Kommt von einem Hersteller zusätzlich eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie, muss neben der Gewährleistungsmitteilung auch ein spezielles Garantielabel eingebunden werden.

Vorläufiges Muster des Infolabels für eine Haltbarkeitsgarantie in englischer Sprache (Stand: September 2025)

Umsetzung: Wie und wo werden die Labels im Online-Shop Pflicht?

Fest steht: Händler müssen wie bei anderen Labels nichts Eigenes basteln. Sie müssen exakt die von der EU vorgegebenen Vorlagen einbinden, in der richtigen Sprache und am richtigen Ort. Die Labels und Mitteilungen sind nicht editierbar und werden in allen Amtssprachen der EU zentral bereitgestellt. Händler können also keine eigenen Formulierungen verwenden, sondern müssen die jeweils passende Sprachversion übernehmen.

Sowohl die Mitteilung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht als auch das Garantielabel müssen in der Online-Version zwingend farbig dargestellt werden. Eine verschachtelte Darstellung ist jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand ausschließlich für das Garantielabel zulässig und nur unter der Voraussetzung, dass es per Klick, Mouseover oder Antippen unmittelbar vollständig sichtbar wird. Das Gewährleistungslabel ist hingegen vollständig und unmittelbar sichtbar einzubinden; eine verkürzte oder verschachtelte Darstellung ist hierfür nicht vorgesehen.

Der Hinweis auf das Label muss den Verbraucher:innen vor Vertragsabschluss erreichen, also am Point of Sale. Das oder die Labels dürfen nicht im Kleingedruckten versteckt sein, sondern müssen „in hervorgehobener Weise“ präsentiert werden.

Label-Flut und Bürokratiewahn

So sinnvoll Transparenz im Verbraucherrecht grundsätzlich klingt – die neue Pflicht wirft Fragen auf. Verbraucher wissen längst, dass es eine zweijährige Gewährleistung gibt. Nun soll diese mit Labeln, Mitteilungen und QR-Codes noch einmal „sichtbar gemacht“ werden. Was früher als „Werben mit Selbstverständlichkeiten“ abgemahnt wurde, wird jetzt von der EU verpflichtend vorgeschrieben. Buttons hier, Label dort – die Liste wächst. Für Händler bedeutet das zusätzlichen Aufwand durch technische Anpassungen und Kosten.

Wie geht es nun weiter mit dem Gewährleistungs- und Garantiepiktogramm?

Bis spätestens 27. September 2025 soll die finale Gestaltung der Labels feststehen – ein Jahr später, ab 27. September 2026, wird das Label dann verbindlich. Hierfür muss das entsprechende Gesetz (in dem auch der Widerrufsbutton festgesetzt wird) noch beschlossen werden.

Für Händler bedeutet das: Es zeichnen sich neue Pflichtangaben ab, die künftig klar erkennbar und gut sichtbar eingebunden werden müssen. Eine deutsche Fassung der Vorlagen liegt bislang noch nicht vor, viele Details sind zudem offen. Umso wichtiger ist es, die weitere Entwicklung genau im Blick zu behalten und sich frühzeitig auf mögliche Anpassungen vorzubereiten.

Veröffentlicht: 15.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 15.09.2025
Lesezeit: ca. 4 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
32 Kommentare
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Frank2
06.10.2025

Antworten

Wieder eine ABM Maßnahme bzw. Bürokratiemonster die 80 Prozent der Käufer nicht interessiert...
Jochen
29.09.2025

Antworten

Hier wird recht viel darüber diskutiert ob das Label generell sinnvoll ist oder nicht, aber für mich stellen sich inhaltliche Fragen. Das Gewährleistungslabel ist ein generisches Label das da grundsätzlich eingeblendet werden kann -> Haken dran. Aber wie schauts mit dem Garantielabel aus? Wir sind im IT Segment unterwegs und da hat jedes Notebook, jeder PC und jeder Hersteller andere Garantiezeiträume. Auf den Musterbeispielen kann ich entnehmen dass es einen Modellbarcode gibt und dass auch das Brand (Hersteller) auf dem Garantielabel aufgeführt wird. Wer stellt diese individuellen Labels denn bereit? Der Hersteller wird sich darum wohl kaum kümmern wenn der Adressat seiner Ware der Großhandel oder der Wiederverkäufer ist. Ich sehe daher den Aufwand nicht beim Gewährleistungslabel, sondern viel mehr bei dem individuellen Garantielabel (woher bekommen wir dies? Gibts eines eines pro Hersteller und Modell?) und dem damit verbundenen Pflegeaufwand.
Mike
23.09.2025

Antworten

Klare Desinformation und Irreführung des Verbrauchers, denn alle anderen, zweifelsohne genauso wichtigen Regelungen und Rechte des Verbrauchers welche sich u. a. aus dem BGB ergeben, werden noch immer vorsätzlich verschwiegen! Man kann doch nicht einfach einige, wenige Rechte ausführen (Widerrufsrecht, Gewährleistung) und alle anderen verschweigen. Das muß ein Ende haben! Der Verbraucher sollte bei jedem einzelnen Produkt ausreichend und vollständig informiert werden und das nicht nur in den Sprachen der EU-Länder, sondern in allen die es gibt. Wenn ich als Verbraucher eine Packung Zahnstocher kaufe, erwarte ich ein vollständiges BGB in lesbarer Zeichengröße und allen Sprachen überreicht zu bekommen. Und bitte nicht die Inklusion vergessen: alles nochmal in Braille-Schrift und zudem in Audioversion in allen gängigen digitalen Formaten und analoger Form. Ebenfalls kann dem Verbraucher nicht zugemutet werden ein eigenes Abspielgerät zu besitzen. Es muß jetzt dringend gehandelt werden, damit diese unsägliche Praxis der Verbrauchertäuschung durch Verschweigen der Rechte endlich ein Ende hat.
andreas
22.09.2025

Antworten

Wenn ich das GEsetz mit dem Gewährleistungs- und Garantielabel richtig verstehe muss das auf das Produkt selbst, nicht auf die Schutzfolie. Was passoert mit meiner Ware im 6 Stelligen Wert. Ich bin Wiederverkäufer. Ich kann unter die Schutzfolie nichts aufbringen. Wenn ich die Schutzfolie entferne, wir die Ware zur gebrauchtware. Im meinem Verkaufsbereich dann nicht mehr Verkaufbar. Oder gibt es für den Altbestand ausnahmen ?
Redaktion
23.09.2025
Hall Andreas, auf das Produkt selbst muss nichts drauf, es betrifft derzeit nur die Darstellung im Online-Handel. Viele Grüße, die Redaktion
Markus
22.09.2025

Antworten

Und was bringt es dann, wenn ein chinesischer Händler bei Amazon trotzdem seinen Pflichten nicht nachkommt? Hier werden nur wir in Deutschland wieder schikaniert. Ja lieber Staat und liebe EU: Fördert nur den Import aus China und lässt die Händler in der EU ersticken an Bürokratie.
K.F.
21.09.2025

Antworten

Nochmal an die Antwort der Redaktion an Victoria angeknüpft: Wie sieht es mit Naturprodukten aus, die nicht hergestellt wurden, wie zum Beispiel Mineralien?
Redaktion
22.09.2025
Hallo K. F., grundsätzlich sind alle Produkte betroffen, auf die es eine Gewährleistung gibt, sprich, alles, was du verkaufst und ja: Auch für Naturprodukte gibt es eine Gewährleistung, sprich, dass diese dem entsprechen, was du im Angebot versprochen hast.
Cf
20.09.2025

Antworten

Frage: Muss das Label dann auch an alle Produkte dauerhaft angebracht werden, so dass bei Kleidung ein weiterer Einnäher hinzukommt (womöglich sogar in Farbe)? Wenn ja, welche Mindestgröße ist vorgeschrieben?
Redaktion
22.09.2025
Hallo Cf, sehr gute Frage. Wir nehmen sie uns mit und werden sie entsprechend in einem Artikel beantworten.
Karl Ranseier
20.09.2025

Antworten

Ein Hinweis, der überall steht, kann genauso gut auch nirgends sehen. Wie jeder weiß, wissen das alle! Der Fachterminus lautet "tote Information". Als Händler muss ich mich aber wieder juristisch weiterbilden und Stunden mit IT verbringen. Wo schicke ich die Rechnung für diesen nutzlosen Aufwand hin?
Anton
20.09.2025

Antworten

Ich habe für mich den Entschluss gefasst mir den für unsere Region verantwortlichen EU Abgeordneten und unseren Bundestagsabgeordneten anzuschreiben. Außerdem versuche ich noch in dieser Woche rechtzeitig vor der Stichwahl zum Oberbürgermeister einen davon auf den zahlreichen Veranstaltungen persönlich zu sprechen. Das gegenseitige Beklagen nützt nichts, da die Abgeordneten davon nichts mitgekommen. Macht es einfach in Eurem Kreis genauso.
Jenniffer
19.09.2025

Antworten

Als "Neuling" im E-Commerce überlege ich ernsthaft, nichts mehr online anzubieten. Und damit auch kein Geld einzunehmen. Dann soll mal das Finanzamt fragen, wann bzw. Wie ich meine gewinnabzielungsabsciht erfülle. Wenn ich nun noch mehr auf meine relativ kleine Verpackung setzen muss, verkaufe ich am Ende eine nette Zusammenstellung von Vorgaebn, Labels, Siegeln und Nummer und Adressen. Aber was mein Produkt eigentlich ist und macht, sieht dann keiner mehr. Ich hab jetzt schon keine Lust mehr. Ich werde mir zukünftig überlegen, ob ich einfach Blankkartons fürs Produkt zulege und schnell und günstig produzierende Aufkleber bestelle (für alle Eventualitäten dann einzeln) und dann setze ich mich einen Abend hin und.klebe alles einzeln rauf. So bleibt ich "flexibel", kann.dinge schnell anpassen und naja... Oder ich kündige jetzt schon mein shopify-account...
Victoria
17.09.2025

Antworten

Welche Produktgruppen sind denn davon konkret betroffen? Nur elektrische Geräte (z.B. Toaster, Waschmaschinen usw.) oder auch Gegenstände mit Batterien (z.B. LED-Tischlampen, Taschenlampen ) oder gar Geschirr und Besteck? Vielen Dank vorab an die die Redaktion für eine Rückmeldung hierzu.
Redaktion
17.09.2025
Hallo Victoria, es sind Produkte betroffen, für die es eine gesetzliche Gewährleistung gibt, also faktisch ALLE. Beste Grüße, die Redaktion
Bürokratiewahnsinn
17.09.2025

Antworten

Es macht keinen Sinn mehr in der EU ein Geschäft zu betreiben. Was soll denn noch alles umgesetzt werden? Warum ständig neue Dinge, die den Bürokraten einfallen? Benötigt man einen zusätzlichen Mitarbeiter, der sich nur noch mit Änderungen beschäftigt?
Jonas Quinn
16.09.2025

Antworten

Mit jeder neuen EU-Richtlinie wird es immer deutlicher, die halten uns Bürger für kleine, dumme Kinder. Diesen muß natürlich alles erklärt werden, damit keiner mehr selbständig denkt und entscheidet. Egal welcher Schrott verkauft wird, hauptsache es sind alle Label dran.
Lars
16.09.2025

Antworten

Was soll denn bitte das zweite Bild darstellen ? Im kleinen steht unten drinne "DE Herstellergarantie in Jahren" und oben neben den XX steht klar erkenntlich 365 Daraus würde man doch folgern 365 Jahre
Carsten
16.09.2025

Antworten

Also ich finde das viel zu einfach. Ich schlage deshalb vor, dass an jedem Artikel ein artikelindividuelles (!) Label angebracht werden muss, auf dem natürlich zwingend die jeweilige Artikelnummer mit draufstehen muss. Nur so kann gewährleistet werden, dass kaum jemand diesen Mega-Schwachsinn bewältigen kann. Schließlich stehen wir unseren chinesischen Wettbewerbern gegenüber in der Pflicht, es ihnen möglichst leicht zu machen, mit ihren Billigwaren die Marktführerschaft endlich zu übernehmen.
ralf
16.09.2025

Antworten

Wie sieht das eigenltich bei Produkten aus, die eine Haltbarkeit bei Gebrauch von 6 bis 12 Monaten haben?
andreas
16.09.2025

Antworten

Wenn das einfach unter dem Impressum für alle Artikel Gültigkeit hat, wäre das ja schnell umsetzbar, oder soll das zu jedem Artikel hinterlegt werden? Auf einer Waschmaschine ist das Label auch auf dem Produkt. Müsste so ein Label dann auch auf alle Produkte. Was ist mit Altbestände, von Waren deren wir nicht der Hersteller sind?
Redaktion
16.09.2025
Hallo Andreas, danke für die Nachfrage: Das Gewährleistungslabel gehört bei jedem einzelnen Produkt, und zwar in unmittelbarem Zusammenhang mit der Produktbeschreibung und im Bestellablauf. Ein bloßes Einstellen im Impressum oder in einer allgemeinen Rubrik genügt nach jetzigem Stand nicht. Beste Grüße, die Redaktion
Tom
19.09.2025
Nochmal nachgefragt. Antwort der Redaktion: in unmittelbarem Zusammenhang der Produktbeschreibung. Bedeutet also im Klartext, auf der Verpackung, oder in dem Handbuch reicht aus, ja? Nicht auf das Produkt selbst? Wir haben kleine Artikel von 10x 5cm Außenmaße. Mit den jetzigen Angaben von Piktogrammen wie CE, durchgestrichene Mülltonne, Nicht für Kinder, usw. bleibt schon gar kein Platz mehr für weitere Angaben. Auf jeden Fall gebe ich meinen Vorredner absolut recht. Mit diesem Vorgaben wird es immer schlimmer.
Sigi
16.09.2025

Antworten

die Gewährleistung 24 Monate trifft auf Gebrauchtwarenhändler nicht zu, sie darf auf 12 Monate eingeschänkt und bei Gewerbekunden ausgeschlossen werden. bedeutet die neue Regulierung die Angleichung der Garantie für alle und alles? davon ab, sobald man das Wort "Garantie" nimmt, musste man in DE bisher den Garantiegeber und Garantieumfang beschreiben, worauf allerdings bereits jetzt die osteuropäische Händler pfeifen.
Yildiz
16.09.2025

Antworten

So ein Unsinn! Es kommt mir so vor als würde man einem Mensch erklären wollen wo die Nase am Gesicht liegt! Die Verbraucher kennen Ihre Rechte manchmal sogar doch besser als die Händler. Das ist nicht anderes als den Händlern das Leben schwer zu machen. Das Beste Beispiel OS-Link Streitbeteiligung das kaum ein Mensch brauchte und wurde abgeschafft. Wer weiß auch wie viele Händler deswegen abgemahnt wurden. Es freuen sich nämlich nur die.Abmahnanwälte. Ärgerlich!
Nico Scholz
16.09.2025

Antworten

Ein weiterer Bürokratie-Overkill, der in keiner Weise zur Entlastung von Unternehmen beiträgt. Statt der vielfach versprochenen Entbürokratisierung werden Händler und Hersteller erneut mit praxisfernen Vorgaben überzogen. Der Verbraucher wird dabei wie ein unmündiges Wesen behandelt, das angeblich vor den grundsätzlich „betrügerischen“ Absichten des Handels geschützt werden muss. Das Ergebnis: zusätzliche Bürokratie, steigende Kosten und eine weitere Schwächung europäischer Unternehmen im internationalen Wettbewerb, während die tatsächliche Transparenz für den Kunden kaum zunimmt. Man fragt sich ernsthaft, ob es der EU darum geht, Vertrauen zu schaffen, oder ob eine aufgeblähte Verwaltung einfach neue Beschäftigungsfelder für sich selbst sucht.
WA
16.09.2025
Der schlimmste Fall der der EU je untergekommen ist, ist und war, dass die EU eine deutsche Führung hat. D hat die Angewohnheit der Menschheit erklären zu wollen wie man Dinge "richtig" macht.
Andree
07.10.2025
Der Verbraucher ist ein unmündiges Wesen. Ein mündiger Bürger kann seine Verträge selbst abschließen, er könnte also auch, z.B. auf ein Widerrufsrecht verzichten zugunsten eines besseren Preises. Wenn er denn wirklich mündig wäre, was er nicht ist.
Conny
16.09.2025

Antworten

Also grundsätzlich ist das ja alles gut nachvollziehbar. War gerade mal auf der Seite mit der EU (Produktgarantien und Gewährleistung für Verbraucher)....vielleicht war es ja auch die falsche Seite, aber wenn diese das letzte Mal (Letzte Aktualisierung: 09.09.2015) aktualisiert wurde...mich persönlich hat das schon etwas verwundert?!?
cf
15.09.2025

Antworten

Meinung: Das alles dient ja dazu, dass seriöse Shops von Kunden erkannt werden. Warum wird nicht einfach ein System wie bei Versandapotheken etabliert? Alle Unternehmen die einen Onlineshop betreiben müssen ihren Shop zentral registrieren und erhalten ein Label, welches auf der Startseite untergebracht werden muss, über welches die Legalität des Shops bestätigt wird. Bei Apotheken funktioniert das super und die Kunden fallen nicht mehr auf unseriöse Shops rein und wissen, dass ihnen alle entsprechenden Rechte korrekt gewährt werden. Das würde uns auch die nächsten 100 wichtigen Hinweise und Buttons ersparen, denn wenn es so weiter geht, dann sind so viele Informationen "zentral in der Nähe des Preises", dass der Preis nicht mehr zu erkennen ist und dann kommt die nächste Verordnung, weil der Preis nicht mehr deutlich hervorgehoben ist....
Stefan
16.09.2025
"müssen ihren Shop zentral registrieren" Warum? Und ab wann, würden Sie meinen, dass es genug wäre? Wenn ich mehr als 50% der Arbeitszeit für die Bürokratie verwende? Weil, naja, das tue ich ja jetzt schon.
JH
17.09.2025
wenn alle Shops zentral registriert werden sollten, kommt damit ein weiteres Bürokratiemonster. Jedes Jahr würde eine neu geschaffene zentrale Stelle (die dann auch Gebühren kostet), Unmengen an An- / Abfragen senden (z.B. zu Umsatz, Auftragszahl, Produktanzahl, Reklamationsfälle, und alles was einem jetzt noch nicht einfällt), damit du deinen Status jedes Jahr neu beweisen musst. Dann kannste noch einen weiteren MA einstellen.. Ändern würde das nichts, denn ein Fakeshop würde auch dieses Label fälschen - das liegt in der Sache der Natur. Bzgl. des Hauptthemas: ich sehe darin weder einen Sinn, noch einen Mehrwert für den Verbraucher. Nur wieder so eine weitere EU-Geld-Druckmaschine. Diese EU-Bürokratie ist unerträglich.