Label-Flut und Bürokratiewahn
So sinnvoll Transparenz im Verbraucherrecht grundsätzlich klingt – die neue Pflicht wirft Fragen auf. Verbraucher wissen längst, dass es eine zweijährige Gewährleistung gibt. Nun soll diese mit Labeln, Mitteilungen und QR-Codes noch einmal „sichtbar gemacht“ werden. Was früher als „Werben mit Selbstverständlichkeiten“ abgemahnt wurde, wird jetzt von der EU verpflichtend vorgeschrieben. Buttons hier, Label dort – die Liste wächst. Für Händler bedeutet das zusätzlichen Aufwand durch technische Anpassungen und Kosten.
Wie geht es nun weiter mit dem Gewährleistungs- und Garantiepiktogramm?
Bis spätestens 27. September 2025 soll die finale Gestaltung der Labels feststehen – ein Jahr später, ab 27. September 2026, wird das Label dann verbindlich. Hierfür muss das entsprechende Gesetz (in dem auch der Widerrufsbutton festgesetzt wird) noch beschlossen werden.
Für Händler bedeutet das: Es zeichnen sich neue Pflichtangaben ab, die künftig klar erkennbar und gut sichtbar eingebunden werden müssen. Eine deutsche Fassung der Vorlagen liegt bislang noch nicht vor, viele Details sind zudem offen. Umso wichtiger ist es, die weitere Entwicklung genau im Blick zu behalten und sich frühzeitig auf mögliche Anpassungen vorzubereiten.
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