Die Europäische Kommission hat ein Kartellverfahren gegen Google eröffnet. Im Mittelpunkt steht der Verdacht, dass der Konzern Inhalte von Webpublishern und YouTube-Erstellern für seine KI-Dienste nutzt, ohne sie dafür angemessen zu entschädigen oder ihnen eine echte Möglichkeit zum Widerspruch zu geben.

Vorwurf 1: Google enthält Publishern eine faire Vergütung

Die Untersuchung konzentriert sich auf zwei Bereiche. Zum einen wird die Nutzung von Webseiten-Inhalten für KI-Funktionen in der Google-Suche untersucht. Google verwendet offenbar Inhalte von Publishern, um KI-basierte Funktionen wie AI Overviews und AI Mode anzubieten. Diese zeigen Nutzern KI-generierte Zusammenfassungen bzw. Chat-ähnliche Antworten direkt in den Suchergebnissen. Die Kommission will prüfen, ob Google dabei Publishern eine faire Vergütung vorenthält und ihnen faktisch keine Wahl lässt, ihre Inhalte von der KI-Nutzung auszuschließen, ohne negative Auswirkungen auf die Sichtbarkeit in der Google-Suche befürchten zu müssen.

Vorwurf 2: Ohne Zustimmung negative Auswirkungen auf die Sichtbarkeit

Auch der Umgang mit YouTube-Videos steht im Fokus. Nach Auffassung der Kommission müssen Creator Google beim Upload automatisch umfassende Nutzungsrechte einräumen – einschließlich der Verwendung für das Training generativer KI-Modelle. Eine Vergütung dafür gibt es nicht. Gleichzeitig verhindern YouTube-Richtlinien, dass Wettbewerber auf diese Inhalte für ihre eigenen KI-Systeme zugreifen können.

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnten die Praktiken gegen Artikel 102 AEUV verstoßen, der den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbietet. Die Kommission betont jedoch, dass das Verfahren ergebnisoffen ist.

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