Das Gewährleistungslabel ist so unsinnig wie der Widerrufsbutton

Veröffentlicht: 01.10.2025
imgAktualisierung: 01.10.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
01.10.2025
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ca. 2 Min.
Person sitzt nachts unter beleuchtetem Sonnenschirm, Silhouette vor dunklem Sternenhimmel.
Erstellt mit KI
Ab 2026 gilt im Online-Handel ein neues EU-Gewährleistungslabel. Bringt diese Vorschrift echten Verbraucherschutz oder nur mehr Bürokratie?


Die EU kommt im nächsten Jahr mit zahlreichen Änderungen daher. Zwei davon halte ich dabei für genauso sinnvoll, wie einen Sonnenschirm bei Nacht: den Widerrufsbutton und das Gewährleistungslabel. Über die Sinnlosigkeit des Widerrufsbuttons habe ich mich bereits an dieser Stelle ausgelassen. Nun ist das Gewährleistungslabel dran.

Achtung: Dieser Text könnte größere Spuren von Sarkasmus enthalten.

Extra Informationspflicht für den Online-Handel

Der Online-Handel soll ab Mitte des kommenden Jahres mit einem einheitlichen Label darauf hinweisen, dass es ein Gewährleistungsrecht gibt. Witzig. Alles lacht, denn: Online-Shops müssen schon jetzt auf die bestehende Gewährleistung hinweisen. Nur halt nicht prominent mit einem EU-einheitlichen Label, sondern mit einem Satz in den AGB. Das reicht offenbar nicht.

Das putzige: Für den stationären Handel besteht diese Pflicht weder nach dem aktuellen, noch nach dem künftigen Recht. Offenbar traut man den Verbraucher:innen zu, dass diese offline ihre Rechte einfach kennen. Nur im bösen Online-Handel werden Verbraucher:innen natürlich stetig von listigen Händler:innen übers Ohr gehauen. Die Armen.

Offline werden Verbraucher:innen doch beraten?

Natürlich sagt die EU das so nicht. Viel mehr liegt hinter der exklusiven Pflicht für den E-Commerce der Gedanke zu Grunde, dass Verbraucher:innen im stationären Handel schließlich auch beraten werden und daher viel informierter sind.

Wann wurdet ihr das letzte Mal in einer Beratung in einem Laden auf die gesetzliche Gewährleistung hingewiesen? Ja, ich auch noch nie. Aber was weiß ich schon, wo EU-Politiker:innen einkaufen gehen.

Die Bürokratieampel steht auf Rot

Unterm Strich zeigt sich einmal mehr: Statt echte Probleme anzupacken, wird ein weiteres Label ins Schaufenster gestellt. Verbraucher:innen haben dadurch nicht mehr Rechte als zuvor, Händler:innen aber noch ein bisschen mehr Bürokratie auf dem Tisch. Man könnte fast meinen, die EU verwechselt Verbraucherschutz mit einem Stickeralbum – je mehr bunte Labels, desto sicherer der Handel. Ob es am Ende wirklich hilft? Wahrscheinlich genauso sehr wie der eingangs erwähnte Sonnenschirm bei Nacht.

Veröffentlicht: 01.10.2025
img Letzte Aktualisierung: 01.10.2025
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
5 Kommentare
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Thomas
15.10.2025

Antworten

Wie ist aber ich denke man darf mit selbstverständlichem nicht werden bzw. darauf hinweisen so wie z.B. CE "24 Monaten Gewährleistung" oder "Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer" etc. ???? Das ist doch dann Widerspruch pur ?
Redaktion
16.10.2025
Hallo Thomas, die Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten kann kein Werben mit Selbstverständlichkeiten sein. Dass Verbrauchern das gesetzliche Gewährleistungsrecht zusteht, muss beispielsweise schon jetzt in den AGB benannt werden. Mit den besten Grüßen die Redaktion
sabine
08.10.2025

Antworten

EU steht für Europäischer Unsinn, Bürokratie aufgebäht bis zu geht nicht mehr Arbeitungbeschaffungsmassnahmen durch unsinnige realitätsfremde Gesetze Vorschriften und durch extra dafür neu erfunde Behörden und um wieder noch mehr Millarden Steuergelder sinnlos zu vergeuden ! und kleine Händer vom Markt zu verdrängen die diese unsinnige bürokratische und damit verbundene finanzielle Last nicht mehr tragen können ! letztes Beipiel am 18.8 war das Batteriegesetz mit Bevollmächtigte in JEDEM EU LAND !
cf
02.10.2025

Antworten

Schon witzig, dass die EU immer noch nicht gelernt hat, dass "Papier" geduldig ist. Jeder klebt den "Sticker" künftig in den Shop und wenn ein Kunde ein Problem hat, dann reagieren die wirklich bösen Händler so oder so nicht. Aber wenigstens hat die Abmahnindustrie wieder eine neue Einnahmequelle, wobei ich mir nicht sicher bin was ich besser fände: Den Zustand mit den Abmahnungen jetzt, oder wenn alle Onlinehändler pauschal 50 Euro an eine neu einzurichtende "Anwaltsarmutskasse" überweisen würden, die Anwälte dafür aber nicht mehr abmahnen dürfen :-)
Tom Tech
08.10.2025
Genau richtig CF, würde die EU endlich beschließen, dass die erste Abmahnung kostenfrei für den Angemahnten sein muss, würde sich die Spreu vom Weizen schnell trennen.