Nein, Verbraucher:innen sind nicht „dumm“ – das Beispiel Epoxidharz
Beginnen wir beim Kern des Problems: Bei der Risikobewertung geht es darum, mögliche Gefahren bei normaler Nutzung eines Produkts zu ermitteln und gegebenenfalls mit Warn- und Sicherheitshinweisen zu reagieren, um diese Risiken zu minimieren. Was dann auf Social Media daraus wird, ist oft übertrieben: „Jetzt muss ich also davor warnen, dass eine Tasse zerbrechen kann oder man mit dem Schal hängen bleiben kann!“ – Nein, das ist nicht nötig.
Nehmen wir als Beispiel einen Kamm aus Epoxidharz: Ist es möglich, dass man sich versehentlich eine Borste ins Auge sticht? Sicher, aber muss davor explizit gewarnt werden? Nein, denn das fällt unter normale Lebensrisiken, die man hinnimmt, sobald man fahrlässiger Weise oder notgedrungen das Bett verlässt. Sollte man jedoch darauf hinweisen, dass Epoxidharz als Sondermüll nicht im regulären Hausmüll entsorgt werden darf und somit eine spezielle Entsorgung erfordert? Absolut.
Es geht also darum, sich ernsthafte Gedanken über die Sicherheit des eigenen Produkts zu machen und diese Überlegungen zu dokumentieren. Es geht nicht darum, vor allem und jedem zu warnen. Doch ein mögliches Ergebnis der Risikobewertung kann eben ein notwendiger Warn- oder Sicherheitshinweis sein.
Kommentarfunktion deaktiviert.