Sojamilch, vegane Wurst und Veggieschnitzel: Die Frage, wie vegane und vegetarische Produkte genannt werden dürfen, beschäftigt seit einiger Zeit sowohl Verbraucher:innen als auch die Gerichte. Vor zwei Jahren hat Frankreich seine Regeln verschärft und entschieden, dass vegetarische Alternativprodukte nicht wie typische Fleischprodukte bezeichnet werden dürfen.
Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass Mitgliedsstaaten diese Bezeichnungen nicht verbieten dürfen, wie beck-aktuell berichtete.
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