Am 21. September 2026 ist die umfassendste Reform des EU-Zollrechts seit Jahrzehnten in Kraft getreten. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union beginnt nun die schrittweise Umsetzung des neuen Unionszollkodex (UZK) – die Mitgliedstaaten haben dafür zwölf Monate Zeit. Im Zentrum der Reform stehen ein digitalisiertes, datengesteuertes Zollsystem, eine neue EU-Zollbehörde sowie deutlich erweiterte Pflichten für Online-Marktplätze. Für Online-Händler:innen ist die Reform vor allem deshalb relevant, weil sie unmittelbar an bereits laufende Änderungen im E-Commerce-Zoll anknüpft.
Plattformen werden zum „Importeur der Ware“
Kernstück der Reform ist eine neue Rollenverteilung im grenzüberschreitenden Online-Handel: Online-Marktplätze mit Sitz außerhalb der EU gelten bei Verkäufen an EU-Verbraucher:innen künftig zollrechtlich als Importeure und müssen Zollformalitäten sowie Einfuhrabgaben selbst übernehmen. Betroffen sind vor allem Plattformen wie Shein, Temu, AliExpress und Amazon, über die der Großteil der betroffenen Sendungen abgewickelt wird. Die Verantwortung für korrekte Zollangaben soll damit weg vom einzelnen Verbraucher und hin zu den Plattformen verlagert werden.
Zusätzliche Kosten für Kleinsendungen
Die Reform baut auf einer bereits laufenden Änderung auf: Seit dem 1. Juli 2026 ist die bisherige 150-Euro-Zollfreigrenze für Sendungen aus Drittstaaten entfallen. Seither gilt übergangsweise ein Pauschalzoll von drei Euro pro Warenkategorie in einer Sendung. Mit der neuen Reform kommt spätestens zum 1. November 2026 eine zusätzliche, eigenständige EU-Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen aus Drittländern hinzu, die für Päckchen mit einem Gesamtwert bis 150 Euro gilt. Wie hoch diese Gebühr ausfällt, hat die EU-Kommission noch nicht festgelegt. Für die Zahlung sind nach Angaben der EU-Staaten die Online-Handelsplattformen zuständig, nicht die Endverbraucher.
Neue Zollbehörde und zentrale Datenplattform
Mit der Reform entsteht zudem eine neue EU-Zollbehörde (EU Customs Authority, EUCA) mit Sitz in Lille, die 2027 ihre operative Arbeit aufnehmen und für eine einheitliche Anwendung des EU-Zollrechts sorgen soll. Parallel wird eine zentrale europäische Zolldatenplattform (EU Customs Data Hub) aufgebaut, über die Zollanmeldungen und Risikobewertungen künftig EU-weit gebündelt werden. Für Unternehmen im E-Commerce soll die Nutzung dieser Plattform ab dem 1. Juli 2028 verpflichtend werden, für alle übrigen Händler:innen erst ab dem 1. März 2034.
Artikelbild: https://www.depositphotos.com
Christoph Pech
Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben