Die Europäische Kommission hat Deutschland im Rahmen ihrer jüngsten Vertragsverletzungsverfahren zur vollständigen Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsanforderungen aufgefordert.
Barrierefreiheitsrichtlinie: Kommission setzt Deutschland Zwei-Monats-Frist
Hintergrund ist die EU-Richtlinie zum European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882), die sicherstellen soll, dass zentrale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Nach Auffassung der Kommission bestehen in Deutschland weiterhin Umsetzungslücken. Obwohl bereits Fortschritte gemeldet wurden, sieht Brüssel die Anforderungen der Richtlinie noch nicht vollständig in nationales Recht wie das seit Juni 2025 anzuwendenden BGSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) übertragen. Zwar nennt die Kommission in ihrer Mitteilung keine konkreten Punkte, in denen Deutschland nachbessern muss. Dennoch signalisiert das Verfahren, dass die bestehenden Regelungen perspektivisch angepasst oder verschärft werden könnten.
Deutschland und Kroatien, was ebenfalls Post aus Brüssel erhalten hat, haben nun zwei Monate Zeit, um auf die ergänzende, mit Gründen versehene Stellungnahme zu reagieren. Andernfalls könnte die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof übergeben und finanzielle Sanktionen beantragen.
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Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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