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Druck von der EU: BFSG könnte bald nachgeschärft werden

Veröffentlicht: 17.03.2026
imgAktualisierung: 17.03.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 1 Min.
17.03.2026
img 17.03.2026
ca. 1 Min.
Vor der EU-Kommission
olgagorovenko / Depositphotos.com
Die EU ist der Auffassung, dass Deutschland die Barrierefreiheitsvorschriften noch nicht weit genug ausgebaut hat.


Die Europäische Kommission hat Deutschland im Rahmen ihrer jüngsten Vertragsverletzungsverfahren zur vollständigen Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsanforderungen aufgefordert.

Barrierefreiheitsrichtlinie: Kommission setzt Deutschland Zwei-Monats-Frist

Hintergrund ist die EU-Richtlinie zum European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882), die sicherstellen soll, dass zentrale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Nach Auffassung der Kommission bestehen in Deutschland weiterhin Umsetzungslücken. Obwohl bereits Fortschritte gemeldet wurden, sieht Brüssel die Anforderungen der Richtlinie noch nicht vollständig in nationales Recht wie das seit Juni 2025 anzuwendenden BGSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) übertragen. Zwar nennt die Kommission in ihrer Mitteilung keine konkreten Punkte, in denen Deutschland nachbessern muss. Dennoch signalisiert das Verfahren, dass die bestehenden Regelungen perspektivisch angepasst oder verschärft werden könnten.

Deutschland und Kroatien, was ebenfalls Post aus Brüssel erhalten hat, haben nun zwei Monate Zeit, um auf die ergänzende, mit Gründen versehene Stellungnahme zu reagieren. Andernfalls könnte die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof übergeben und finanzielle Sanktionen beantragen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 17.03.2026
img Letzte Aktualisierung: 17.03.2026
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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FR
19.03.2026

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4 Jahre Vorlauf, 8 Monate nach der Frist und viele Angebote sind immer noch nicht barrierefrei. Die Millionen betroffenen Käufer sind doch möglicher Umsatz.
Jay
18.03.2026

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Die EU schafft sich halt einfach live ab.
cf
18.03.2026

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Na ich bin mal gespannt, ob die für Händler nahezu wichtigste Seite https://www.gesetze-im-internet.de/ dann bald mal barrierefrei und vor allem :-) in einfacher Sprach :-) erscheint. Besonders letzteres würde vermutlich viele Probleme lösen, denn wenn die Menschen die Gesetze nicht mehr verstehen, wie sollen sie diese dann korrekt umsetzen? Es ist ja nun schon lange in vielen Lebensbereichen bewiesen, dass es nicht hilft, einfach eine Anweisung in den Raum zu rufen und dann läuft alles. Sonst wären viele Unternehmen seeeehr erfolgreich.