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EU verschärft Regeln zur Produktsicherheit

Veröffentlicht: 26.11.2025
imgAktualisierung: 26.11.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
26.11.2025
img 26.11.2025
ca. 2 Min.
Zug aus Bauklötzen
ivonnewierink / Depositphotos.com
Die EU hat verschärfte Regeln für den Verkauf von Spielwaren beschlossen. Künftig wird ein neuer Produktpass verpflichtend.


Nach der Produktsicherheitsverordnung plant die EU bereits neue Vorschriften bezüglich Produktsicherheit. Diesmal sind vor allem Händler:innen von Kinderspielzeug betroffen. Mit einem neuen Produktpass sollen strengere Regeln bezüglich Chemikalien und anderen Sicherheitsrisiken umgesetzt werden. Am Dienstag einigten sich die Mitgliedsstaaten auf die Umsetzung der neuen Regeln, wie das Europaparlament in einer Pressemitteilung bekannt gab. Dabei soll vor allem verhindert werden, dass bedenkliches Spielzeug aus Nicht-EU-Ländern importiert wird.

Verbot von „Ewigkeitschemikalien“

Es besteht bereits ein Verbot von krebserregenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffen. Dieses wird ausgedehnt auf Chemikalien, die für Kinder besonders schädlich sind, etwa Stoffe, die das Hormonsystem oder die Atemwege schädigen, und Chemikalien, die giftig für die Haut oder andere Organe sind. Auch sogenannte Ewigkeitschemikalien dürfen künftig nicht mehr verwendet werden. 

Zudem gilt künftig ein Verbot für allergene Duftstoffe in Spielzeug für Kinder unter drei Jahren, wenn dieses dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden. 

Neue Pflichten für Hersteller

Hersteller:innen müssen künftig eine Sicherheitsbewertung durchführen, bevor das Spielzeug auf den Markt gebracht wird. Dabei muss eine Sicherheitsbewertung aller möglichen Risiken durchgeführt werden. Darunter chemische, physikalische, mechanische und elektrische Gefahren. Bei der Bewertung muss auch die Entflammbarkeit, Hygiene und Radioaktivität des jeweiligen Spielzeugs geprüft werden. Auch bei digitalem Spielzeug muss eine Prüfung durchgeführt werden, etwa ob eine Gefahr für die geistige Gesundheit von Kindern ausgeht. 

Hintergrund
Bereits die GPSR schreibt für alle Produkte eine Risikobewertung vor. Auch hier geht es natürlich um das Thema Produktsicherheit. 
>> Mehr dazu findest du hier.

Das erinnert stark an die Risikobewertung der GPSR. In der Praxis wird es auch einige Überschneidungen geben, allerdings sind die Anforderungen für die neue Konformitätserklärung deutlich konkreter und strenger. 

Digitaler Produktpass

Für jedes Produkt ist künftig ein digitaler Produktpass verpflichtend. So soll nachgewiesen werden können, dass das Produkt den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Produktpass soll eine effiziente Marktüberwachung möglich machen. Zollkontrollen sollen vereinfacht werden und die Rückverfolgbarkeit soll verbessert werden. Auch Verbraucher:innen sollen so die Sicherheitsinformationen, etwa mittels QR-Code, zugänglich gemacht werden. 

Pflichten für Online-Shops und Marktplätze

Marktplatzbetreiber:innen sowie Online-Händler:innen mit eigenem Shop müssen künftig darauf achten, dass die Sicherheitsanforderungen und die Produktpässe im Shop angezeigt werden können. Spielzeuge, die nicht den Anforderungen entsprechen, gelten nach dem Digitale-Dienste-Gesetz als rechtswidrige Inhalte und dürfen nicht verkauft werden. 

Die neuen Regeln müssen nun noch im Amtsblatt veröffentlicht werden. Ist dies geschehen, treten sie 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 26.11.2025
img Letzte Aktualisierung: 26.11.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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cf
26.11.2025

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Meinung: Das ist wieder typisch Bürokratie. Ein digitaler Produktpass und alles ist gut... Mal im ernst, da wird einfach irgendein Blödsinn reingeschrieben damit alles korrekt aussieht und fertig. Als ob irgendwer tatsächlich mal ein Labor beauftragen würde und die Angaben im Produktpass überprüfen würde - denn wenn, dann müsste das ja direkt der Zoll machen, aber der ist ja eh dauerhaft überlastet. Es gilt wie immer: "Papier (oder in diesem Fall ein Datensatz) ist geduldig... Schade, dass bei den meisten Gewinn vor Verantwortung steht, ansonsten wäre es viel einfacher.