Nach der Produktsicherheitsverordnung plant die EU bereits neue Vorschriften bezüglich Produktsicherheit. Diesmal sind vor allem Händler:innen von Kinderspielzeug betroffen. Mit einem neuen Produktpass sollen strengere Regeln bezüglich Chemikalien und anderen Sicherheitsrisiken umgesetzt werden. Am Dienstag einigten sich die Mitgliedsstaaten auf die Umsetzung der neuen Regeln, wie das Europaparlament in einer Pressemitteilung bekannt gab. Dabei soll vor allem verhindert werden, dass bedenkliches Spielzeug aus Nicht-EU-Ländern importiert wird.
Verbot von „Ewigkeitschemikalien“
Es besteht bereits ein Verbot von krebserregenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffen. Dieses wird ausgedehnt auf Chemikalien, die für Kinder besonders schädlich sind, etwa Stoffe, die das Hormonsystem oder die Atemwege schädigen, und Chemikalien, die giftig für die Haut oder andere Organe sind. Auch sogenannte Ewigkeitschemikalien dürfen künftig nicht mehr verwendet werden.
Zudem gilt künftig ein Verbot für allergene Duftstoffe in Spielzeug für Kinder unter drei Jahren, wenn dieses dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden.
Neue Pflichten für Hersteller
Hersteller:innen müssen künftig eine Sicherheitsbewertung durchführen, bevor das Spielzeug auf den Markt gebracht wird. Dabei muss eine Sicherheitsbewertung aller möglichen Risiken durchgeführt werden. Darunter chemische, physikalische, mechanische und elektrische Gefahren. Bei der Bewertung muss auch die Entflammbarkeit, Hygiene und Radioaktivität des jeweiligen Spielzeugs geprüft werden. Auch bei digitalem Spielzeug muss eine Prüfung durchgeführt werden, etwa ob eine Gefahr für die geistige Gesundheit von Kindern ausgeht.
Das erinnert stark an die Risikobewertung der GPSR. In der Praxis wird es auch einige Überschneidungen geben, allerdings sind die Anforderungen für die neue Konformitätserklärung deutlich konkreter und strenger.
Digitaler Produktpass
Für jedes Produkt ist künftig ein digitaler Produktpass verpflichtend. So soll nachgewiesen werden können, dass das Produkt den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Produktpass soll eine effiziente Marktüberwachung möglich machen. Zollkontrollen sollen vereinfacht werden und die Rückverfolgbarkeit soll verbessert werden. Auch Verbraucher:innen sollen so die Sicherheitsinformationen, etwa mittels QR-Code, zugänglich gemacht werden.
Pflichten für Online-Shops und Marktplätze
Marktplatzbetreiber:innen sowie Online-Händler:innen mit eigenem Shop müssen künftig darauf achten, dass die Sicherheitsanforderungen und die Produktpässe im Shop angezeigt werden können. Spielzeuge, die nicht den Anforderungen entsprechen, gelten nach dem Digitale-Dienste-Gesetz als rechtswidrige Inhalte und dürfen nicht verkauft werden.
Die neuen Regeln müssen nun noch im Amtsblatt veröffentlicht werden. Ist dies geschehen, treten sie 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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