Folgefrage: Was wird mit „Vöner“, „Vurst“ und Co.?
Schon jetzt verwenden einige Unternehmen nicht die Bezeichnungen der Vorbilder. Da wird wie beim „Vöner“ oder der „Vurst“ einfach ein V dazu gemogelt; oder man findet gleich kreative Wortschöpfungen, wie etwa Cordon Bleuff (The Vegetarian Butcher).
Mit dem geplanten Verbot stellt sich daher zwangsläufig die Frage, wie solche Kunstwörter künftig bewertet werden. Im Verbraucherschutz geht es schließlich um den Schutz vor Irreführung – aber traut man Verbraucher:innen wirklich nicht zu, beim schnellen Einkauf ein „V“ nicht mit einem „W“ zu verwechseln? Schließlich möchte man ihnen offenbar nicht einmal zutrauen, Produkte, mit dem klaren Zusatz „vegetarisch“ oder „vegan“ als eben solche zu erkennen.
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