Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

EU-Ökodesignverordnung (ESPR): Was Online-Händler jetzt wissen sollten

Veröffentlicht: 13.01.2026
imgAktualisierung: 13.01.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
13.01.2026
img 13.01.2026
ca. 2 Min.
Holzwürfel mit Symbolen für Nachhaltigkeit, darunter Blatt, Globus, Mensch, Zahnrad und Energiepfeile.
Erstellt mit KI
Ab 2026 treten mit der EU-Ökodesignverordnung (ESPR) neue Pflichten für Händler in Kraft.


Die neue EU-Ökodesignverordnung (ESPR) soll ab 2026 schrittweise umweltfreundliche, ressourcenschonende Produkte im EU-Binnenmarkt zur Norm machen. Ziel ist es, Produkte langlebiger, reparierbarer und recyclingfähiger zu gestalten – mit klaren Vorgaben, Labels und einem Digitalen Produktpass.

Auch wenn zunächst Hersteller und Importeure in der Pflicht stehen, betrifft das Thema früher oder später auch Online-Händler:

  • Sie müssen künftig transparente Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen.
  • Sie sind oft erste Ansprechpartner für Verbraucher, die Produktinformationen oder Nachhaltigkeitskennzeichnungen erwarten.
  • Durch erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und neue Gebührenmodelle können sich Kosten entlang der Lieferkette verändern.

Die wichtigsten Eckpunkte der ESPR-Verordnung

Ziel der Verordnung:

Die ESPR will die Umweltauswirkungen von Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus reduzieren – vom Design über die Nutzung bis zur Entsorgung. Dabei stehen zirkuläre Geschäftsmodelle und Transparenz im Fokus.

Zeitplan (Stand: Anfang 2026):

ab 2026: Eisen und Stahl

ab 2027: Textilien, Reifen, Aluminium

Zwei zentrale Elemente:

ESPR-Label:

  • Zeigt Nachhaltigkeitsklasse (A–E oder ähnlich).
  • Liefert visuell klare, leicht verständliche Infos für Verbraucher.
  • Ergänzt durch den Digitalen Produktpass (DPP).

Digitaler Produktpass:

  • Enthält detaillierte Daten zu Umwelt- und Zirkularitätsaspekten.
  • Auch für Händler relevant: z. B. zur Bereitstellung auf der Produktdetailseite oder für Kundenservice-Anfragen.

Wie wird Nachhaltigkeit bewertet?

Das Joint Research Centre (JRC) der EU-Kommission hat eine Methodik veröffentlicht, die als Grundlage für künftige Regeln dient:

  • Es geht nicht um einen festen Katalog, sondern um ein flexibles Modell.
  • Produkte werden nach relevanten Kriterien bewertet, z. B.:
    • Langlebigkeit
    • Reparierbarkeit
    • Recyclingfähigkeit
    • Ressourceneffizienz
    • Umweltscore auf Basis des Product Environmental Footprint (PEF)

Was bedeutet das konkret für Online-Händler?

Kurzfristig (2026–2027):

  • Informiert bleiben: Welche Produktgruppen sind betroffen? Welche Anforderungen gelten?
  • Daten weitergeben: Herstellerinformationen wie Label- oder Passdaten müssen an den Kunden gelangen – etwa auf Produktseiten, Rechnungen oder beim Versand.

Mittelfristig:

  • Shop-Systeme vorbereiten: Integration von Label-Logiken, Anzeige des Digitalen Produktpasses oder Filteroptionen nach Nachhaltigkeitskriterien.
  • Zusätzliche Pflichten beachten: Je nach Ausgestaltung der EPR-Regelungen können neue Kosten oder Dokumentationspflichten entstehen.

Chancen und Risiken für den E-Commerce

Chancen:

  • Transparenz schafft Vertrauen bei Kunden.
  • Nachhaltige Produkte lassen sich gezielter vermarkten.
  • Differenzierung im Wettbewerb durch bessere Umweltwerte.

⚠️ Herausforderungen:

  • Mehraufwand durch neue Datenanforderungen.
  • Notwendigkeit technischer Anpassungen im Shop oder Warenwirtschaftssystem.
  • Mögliche finanzielle Auswirkungen durch EPR-Gebühren.

Fazit: Frühzeitig vorbereiten lohnt sich

Die ESPR bringt den Wandel hin zu einem nachhaltigen Produktdesign und mehr Transparenz im Online-Handel. Wer frühzeitig Prozesse und Systeme anpasst, kann nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite sein, sondern sich auch Wettbewerbsvorteile sichern.

Veröffentlicht: 13.01.2026
img Letzte Aktualisierung: 13.01.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
10 Kommentare
Kommentar schreiben

Tanja
17.01.2026

Antworten

Die EU reguliert sich zu Tode. Ein Wahnsinn.
dirk
14.01.2026

Antworten

Ein digitaler Produktpass für ein paar Socken für 1,99 €??? Echt jetzt? Wer denkt sich so was aus?
KL
14.01.2026

Antworten

Es reicht! Wie soll man sich noch auf das Geschäft konzentrieren mit all diesen dämlichen Vorgaben? Wird zeit sich aus dem System auszuklinken. Es macht einfach keinen Sinn mehr
Max Sonntag
14.01.2026

Antworten

So langsam können die mich mal. Barrierefreiheitsgesetz, Garantielabel, Widerrufsbutton, OSS und die däm... äh... neue Regelung für die Verpackungslizensierung, die zur Folge hat, dass wir den Versand in EU-Länder ab 2026 eingestellt haben, weil sich Beauftragte in den einzelnen Ländern gar nicht rechnen und schon kommen die Eurokraten mit der nächsten genialen Idee zur Weltenrettung um die Ecke. Zum Glück habe ich nur noch ein paar Jahre bis zur Rente und zur Not lasse ich mir eben schon mit 63 Geld aus der Rentenkasse zahlen, statt weiter freiwillig einzuzahlen. So geht's am Ende auch und ich liege dann am Strand und schlüfe einen Mojito in der Sonne. So langsam habe ich die Nase nämlich voll. 🤬
Dw
17.01.2026
Welten Rettung? 😂 Hier könnten die Eurokraten höchsten versuchen, Europa (vor sich selbst) zu retten. Die Europäer zahlen sich für ihre Rettung tot, weil mehr als Schikane und Gebühren sind es ja am Ende nicht und China läuft hier freudestrahlend mit Pauken und Trompeten ein und ūberrennt uns. Sie haben bestimmt jetzt schon eine “Freakshow” auf allen Plätzen auf GroßLeinwänden laufen wo sie die neuen “Regelungen” und “Verordnungen” zur Volksbelustigung laufen lassen. Und freuen sich natürlich, dass es immer schneller geht. Die, die jetzt schon alle nach Europa liefern umgehen doch sowieso all diese Schikanen bereits.
Frohnbachtaler Edelbrände
14.01.2026

Antworten

Frühzeitig vorbereiten lohnt sich. Wer viel Zeit hat, und wer hat das schon, sollte trotzdem nicht schon vorzeit Arbeit machen, die sich im Nachhinein als unnütz herausstellt. Wir haben immer mehr das Gefhl, dass der Händlerbund zur Panikmache neigt. Wir machen uns erst Gedanken, wenn das ganze mal spruchreif ist. Und das dauert bekanntlich und wird sicherlich noch des öfteren nachbereitet, damit die Mitarbeiter auch wissen, woführ sie bezahlt werden.
cf
15.01.2026
Schaut man sich die letzten Verordnungen an, dann sollte man tatsächlich erstmal abwarten. Es kommt immer öfter vor, dass solche Themen kurz vor knapp doch noch mal "anders gemacht" werden und irgendwelche Änderungen vorgenommen werden. Hier einige Beispiele: CSRD, Lieferkettenverordnung, Entwaldungsverordnung..... Rein in´s Beet, raus aus dem Beet und nochmal.
Max Sonntag
15.01.2026
Frühzeitig vorbereiten? Gegen solchen Unfug auf die Barrikaden gehen wäre m.E.n. sinnvoller, statt den Brüsseler Bürokraten nach dem Munde zu reden und jeden Schwachsinn mitzumachen. Hier sollte aber auch der Händlerbund - so er denn ein solcher wirklich ist - entsprechend aktiv werden. Aber gut, wir leben halt in Deutschland. Da gibts auch Automobilclubs, die gegen ihre Mitglieder arbeiten.
cf
14.01.2026

Antworten

Gemäß der Verordnung gilt diese ja für ALLE Produkte. Wir stellen einzelne Textilprodukte in Kleinstmengen her (3-4 Stück je Größe). Wenn wir für jedes Model einen digitalen Produktpass erstellen und bei einem Dienstleister langzeitarchivieren müssen, dann übersteigen die Kosten dafür jeden für die Produkte denkbaren Gewinn. Somit müssten wir unsere Kollektionen entweder komplett einstellen, oder die Preise derart erhöhen, dass wir auch direkt Insolvenz anmelden können.
Dh
17.01.2026
Ja, das scheint aber auch der Plan zu sein. Es gibt doch 100.000 Chinesen, die a ihren Platz sofort gern einnehmen und das Ganze OHNE diese “Verordnungen” und neuen Regeln. Es werden doch am Ende nur massig neue Stellen im Kontrollgremium der EU geschaffen, es braucht doch schließlich die gesamte Sippe und Verwandtschaft der Eurokraten noch Jobs. 😡