Die neue EU-Ökodesignverordnung (ESPR) soll ab 2026 schrittweise umweltfreundliche, ressourcenschonende Produkte im EU-Binnenmarkt zur Norm machen. Ziel ist es, Produkte langlebiger, reparierbarer und recyclingfähiger zu gestalten – mit klaren Vorgaben, Labels und einem Digitalen Produktpass.
Auch wenn zunächst Hersteller und Importeure in der Pflicht stehen, betrifft das Thema früher oder später auch Online-Händler:
- Sie müssen künftig transparente Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen.
- Sie sind oft erste Ansprechpartner für Verbraucher, die Produktinformationen oder Nachhaltigkeitskennzeichnungen erwarten.
- Durch erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und neue Gebührenmodelle können sich Kosten entlang der Lieferkette verändern.
Die wichtigsten Eckpunkte der ESPR-Verordnung
Ziel der Verordnung:
Die ESPR will die Umweltauswirkungen von Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus reduzieren – vom Design über die Nutzung bis zur Entsorgung. Dabei stehen zirkuläre Geschäftsmodelle und Transparenz im Fokus.
Zeitplan (Stand: Anfang 2026):
ab 2026: Eisen und Stahl
ab 2027: Textilien, Reifen, Aluminium
Zwei zentrale Elemente:
ESPR-Label:
- Zeigt Nachhaltigkeitsklasse (A–E oder ähnlich).
- Liefert visuell klare, leicht verständliche Infos für Verbraucher.
- Ergänzt durch den Digitalen Produktpass (DPP).
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben