Das EU-Parlament hat am Mittwoch Änderungen an der Mehrwertsteuerrichtlinie gebilligt. Die Handhabe der Mehrwertsteuer im Online-Handel wird sich damit künftig deutlich ändern. Bis 2030 soll die Richtlinie umgesetzt werden. Große Online-Marktplätze müssen dann die Mehrwertsteuer selbst abführen, wenn die Händler:innen dies nicht tun. Dies werde einer Marktverzerrung ein Ende setzen, da ähnliche Dienstleistungen in der traditionellen Wirtschaft bereits der Mehrwertsteuer unterliegen, heißt es in einer Mitteilung des Parlaments. Mit der Neuregelung ende der Preisvorteil von Marktplätzen durch Steuervermeidung.
Mit den Änderungen an der Richtlinie sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlastet werden. So wird den Mitgliedstaaten etwa die Möglichkeit eingeräumt, KMU von der neuen Mehrwertsteuerregelung zu befreien. Da allerdings die wenigsten Marktplätze kleine oder mittlere Unternehmen sind, dürfte diese Befreiung nicht viele betreffen.
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