EU-Kommission quittiert: TikTok-Design ist suchterzeugend

Veröffentlicht: 09.02.2026
imgAktualisierung: 09.02.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 1 Min.
09.02.2026
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Junge Frau nutzt TikTok auf Smartphone
irinashatilova / Depositphotos.com
Die EU-Kommission sieht im suchterzeugenden Design von TikTok einen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste und fordert Änderungen.


Die Europäische Kommission hat TikTok für sein suchterzeugendes Design kritisiert und einen vorläufigen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) festgestellt. Funktionen wie endloses Scrollen, Autoplay und ein stark personalisiertes Empfehlungssystem stünden laut der Untersuchung im Fokus. Die EU bemängelt, dass TikTok die Auswirkungen dieser Features auf die mentale Gesundheit von Nutzerinnen und Nutzern, insbesondere Minderjährigen, nicht ausreichend bewertet habe.  

Risikominderung unzureichend  

Laut den vorläufigen Ergebnissen habe die Plattform wichtige Indikatoren wie die nächtliche Nutzung durch Minderjährige oder die Häufigkeit, mit der Nutzer die App öffnen, außer Acht gelassen. Studien zufolge fördere das Belohnungssystem der App zwanghaftes Verhalten und reduziere die Selbstkontrolle der Nutzer.

TikToks aktuelle Maßnahmen wie Screentime-Management-Tools und elterliche Kontrollfunktionen hält die Kommission für ineffektiv. Diese seien leicht zu umgehen und verlangten von Eltern unverhältnismäßigen Aufwand. Die EU fordert grundlegende Anpassungen, darunter die Deaktivierung von Endlos-Scroll-Funktionen und eine stärkere Regulierung nächtlicher Nutzung.  

Die Plattform hat nun die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Sollte die Kommission ihre Einschätzung bestätigen, drohen TikTok Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 09.02.2026
img Letzte Aktualisierung: 09.02.2026
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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cf
09.02.2026

Antworten

Dann müssten youtube, etc. ja auch verboten werden. Die nutzen auch Endlos-Scrollen, personalisierte Werbung und blenden immer mehr ähnliche Videos ein....
Chris
10.02.2026
genau