Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) tritt wie bereits angekündigt später als geplant in Kraft. Große Unternehmen müssen die neuen Vorschriften erst ab dem 30. Dezember 2026 umsetzen, Kleinst- und Kleinunternehmen haben sogar bis zum 30. Juni 2027 Zeit. Das EU-Parlament hat die Verschiebung am 17. Dezember 2025 offiziell beschlossen.
Damit gelten die Pflichten der EUDR-Verordnung erst ab
- 30.12.2026 für Marktteilnehmer und
30.06.2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen.
Vereinfachte Anforderungen für Unternehmen
Neben der Fristverlängerung wird die Umsetzung der Vorgaben vereinfacht. Kleine und kleinste Primärerzeuger müssen künftig nur noch eine einmalige Erklärung abgeben, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Gedruckte Produkte fallen ganz aus dem Anwendungsbereich der Verordnung heraus.
Die Änderungen sollen den Unternehmen mehr Zeit für die Anpassung und die Entwicklung effizienter IT-Systeme geben. Bis Ende April 2026 plant die EU-Kommission zudem eine Bewertung der bisherigen Maßnahmen, um eventuell weitere Entlastungen für kleinere Unternehmen zu prüfen.
Woher erhalte ich weitere Informationen?
Hinweisblatt „FAQ zur entwaldungsfreien Lieferkette (EUDR-Verordnung)”
Muster für das Erstellen einer Sorgfaltserklärung als Marktteilnehmer
Checkliste zur Prüfung von Sorgfaltserklärungen nach der EUDR
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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