2. Für wen gilt die Verordnung?
3. Wer ist Marktteilnehmer und wer Händler?
4. Für welche Produkte gelten die Regelungen?
5. Was besagt die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette?
6. Was sind „relevante Erzeugnisse“?
7. Wann gelten Produkte als „entwaldungsfrei“?
Mit der EU-Entwaldungsverordnung kommen weitreichende Pflichten auf Unternehmen zu, um eine nachhaltige Lieferkette und den Schutz vor Waldschädigung zu gewährleisten. Produkte, deren Rohstoffe oder Erzeugnisse mit Waldschädigung in Verbindung stehen, dürfen nicht mehr in die EU ein- oder ausgeführt werden. Bei der Umsetzung dieser Aufgaben ergeben sich zahlreiche Fragen, die wir zusammengefasst und beantwortet haben.
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