Im Streit um die EU-Verpackungsverordnung zeichnet sich eine mögliche Entlastung für kleinere Online-Händler:innen ab. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, will die Bundesregierung die Registrierungspflicht für den Versand von Paketen in andere EU-Staaten vorerst aufschieben. Zudem sollen Unternehmen, die weniger als zehn Tonnen Verpackungsmüll pro Jahr und EU-Land verursachen, von den weitreichendsten Anforderungen befreit werden. Der Händlerbund und der BVOH hatten sich gemeinsam vehement dafür eingesetzt, dass die Vorschriften an diesen Stellen gelockert werden, um kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten.
Die Registrierungspflicht soll so lange ausgesetzt werden, bis die EU-Kommission ein einheitliches Registrierungssystem geschaffen hat – frühestens Mitte 2028. Händler:innen müssten sich dann nicht mehr in jedem einzelnen EU-Staat separat registrieren. Kleinere Unternehmen sollen außerdem von der Pflicht befreit werden, in jedem EU-Land einen eigenen Bevollmächtigten zu benennen. Aus dem Bundesumweltministerium heißt es zur Begründung, die Kosten dafür würden bei geringen Verkaufsmengen häufig den Warenwert übersteigen.
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