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Entlastung für Online-Händler: Registrierungspflicht bei Verpackungsverordnung soll warten

Veröffentlicht: 08.09.2026
imgAktualisierung: 08.09.2026
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
08.09.2026
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ca. 2 Min.
Paketübergabe
franky242 / Depositphotos.com
Die Bundesregierung will Teile der umstrittenen EU-Verpackungsverordnung für kleinere Online-Händler aufschieben.


Im Streit um die EU-Verpackungsverordnung zeichnet sich eine mögliche Entlastung für kleinere Online-Händler:innen ab. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, will die Bundesregierung die Registrierungspflicht für den Versand von Paketen in andere EU-Staaten vorerst aufschieben. Zudem sollen Unternehmen, die weniger als zehn Tonnen Verpackungsmüll pro Jahr und EU-Land verursachen, von den weitreichendsten Anforderungen befreit werden. Der Händlerbund und der BVOH hatten sich gemeinsam vehement dafür eingesetzt, dass die Vorschriften an diesen Stellen gelockert werden, um kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten.

Die Registrierungspflicht soll so lange ausgesetzt werden, bis die EU-Kommission ein einheitliches Registrierungssystem geschaffen hat – frühestens Mitte 2028. Händler:innen müssten sich dann nicht mehr in jedem einzelnen EU-Staat separat registrieren. Kleinere Unternehmen sollen außerdem von der Pflicht befreit werden, in jedem EU-Land einen eigenen Bevollmächtigten zu benennen. Aus dem Bundesumweltministerium heißt es zur Begründung, die Kosten dafür würden bei geringen Verkaufsmengen häufig den Warenwert übersteigen.

Hoher bürokratischer und finanzieller Aufwand

Die seit dem 12. August geltende Verpackungsverordnung verpflichtet Unternehmen nach dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) dazu, für die Kosten der Entsorgung ihrer Verpackungen aufzukommen. Wer in einem anderen EU-Staat verkaufen will, muss sich dort registrieren und einen Bevollmächtigten benennen, der zusätzlich EPR-Gebühren abführt. Nach Angaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer belaufen sich allein Registrierung und Bevollmächtigten-Gebühren auf 300 bis 500 Euro je Land und Jahr – ohne die eigentlichen EPR-Gebühren. Marktplätze wie Ebay verlangen inzwischen Nachweise über die Einhaltung der Vorgaben, sonst werden Angebote nicht mehr angezeigt.

Wichtige Entlastung

Die SPD-Europaabgeordnete Delara Burkhardt hatte bereits im August vor den hohen Kosten für kleine Unternehmen gewarnt und bezeichnet den deutschen Vorstoß nun als wichtigen Impuls zur Entlastung. Ähnliche Aufschub-Vorschläge der EU-Kommission waren zuvor im Ministerrat gescheitert, auch mit deutscher Zustimmung. Ob sich Berlin diesmal durchsetzen kann, ist noch offen. Im Europäischen Parlament gilt eine Zustimmung als wahrscheinlicher. Unklar bleibt unterdessen die Situation für Händler:innen in der Übergangszeit: Eigentlich müssten die Mitgliedstaaten seit dem 12. August gegen Verstöße vorgehen, die EU-Kommission hatte den Staaten jedoch empfohlen, davon vorerst abzusehen.

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Artikelbild: https://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 08.09.2026
img Letzte Aktualisierung: 08.09.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

KOMMENTARE
23 Kommentare
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Bob Hannaby
29.09.2026

Antworten

Austria - Wir haben vorsichtshalbe AuthriseMe und Landbell.at gekündigt - schauen wir was best Ende des Jahres entschieden wird!
Dan
12.09.2026

Antworten

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Ein Desaster für den MittelstandDie Kritik an der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist vollkommen berechtigt und deckt die bitteren Realitäten des Online-Handels auf. Was als Umweltschutzmaßnahme gedacht war, erweist sich in der Praxis als massiver Bürokratie-Overkill, der den Wettbewerb massiv verzerrt.1. Schutz für Tech-Riesen, Lähmung für den MittelstandGlobale Marktplätze wie Temu, Amazon oder Shein bewältigen die neuen Auflagen mühelos. Mit riesigen Rechtsabteilungen und unbegrenztem Kapital werden Registrierungen in allen 27 EU-Staaten im Handumdrehen erledigt. Für einheimische Kleinunternehmer und den handwerklichen Mittelstand hingegen bedeuten die extremen Dokumentationspflichten und das Fehlen von Bagatellgrenzen eine existenzbedrohende Belastung. Viele kleine Händler stellen aus Angst vor Fehlern den EU-weiten Versand komplett ein.2. Goldgräberstimmung für die AbmahnindustrieDas größte handwerkliche Versagen der EU-Politik ist die enorme Komplexität des Regelwerks. Da selbst kleinste formale Fehler – wie veraltete Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder fehlerhafte Verlinkungen – sofort abmahnbar sind, wurde ein künstlicher Markt für spezialisierte Abmahnkanzleien geschaffen. Anstatt Müll zu reduzieren, bereichern sich Abmahner systematisch an der Rechtsunsicherheit ehrlicher Unternehmer.3. Das Eingeständnis der PolitikDass das Gesetz ohne ausreichende Abwägung der Konsequenzen verabschiedet wurde, zeigt die aktuelle Reaktion der Politik. Nach massivem Protest aus der Wirtschaft versuchen das Bundesumweltministerium und die EU-Kommission nun hastig, Notbremsen und Ausnahmeregelungen für Kleinunternehmer einzuführen. Es ist das offizielle Eingeständnis, dass hier ein praxisfernes Monster erschaffen wurde, das den europäischen Binnenmarkt für die Kleinen zerstört.
TP
12.09.2026

Antworten

Das hätte man aber auch vorher ahnen können als Politiker. Kleine Händler werden doch systematisch benachteiligt und das ist nicht mehr hinnehmbar. Es ist für viele existenziell bedrohend und daher sollten solche Maßnahmen der EU mit allen Mitteln bekämpft werden. Es sitzen dort leute, die solche Maßnahmen beschliessen, die absolut überhaupt keine Ahnung von der Wirklichkeit der Händler haben. Setzt diese Leute ab und lasst sie mal ordentliche Jobs machen, so das sie die Wirklichkeit der Bürger mal wieder kennenlernen. Ich habe sowas von die Schnauze voll von der ständig ausufernden Bürokratie und ich sage das bewusst in diesem Ton.
lede
12.09.2026

Antworten

eigentlich genial: Jeder setzt sich für unsere Belange ein, es sind nur die unverständigen bösen Anderen, die es schwer machen. Als Kleinst-Versender mit ausschließlich gebrauchtem Verpackungsmaterial müsste ich mich eigentlich nur wundern - aber ich bin an dem Punkt, dass mich nichts mehr wundert. Mein Vater klagte einst über die hohe Steuerlast. Ich hätte gar keine Zeit mehr Geld und Steuern zu erwirtschaften wenn ich den ganzen Zirkus mitmachen würde.
Andreas
11.09.2026

Antworten

Das Problem liegt doch ganz woanders. Der Bevollmächtigte ist doch nur die Krönung des Ganzen. Auch ohne ihn musste man sich in den jeweiligen Ländern selbst registrieren und anschließend die entsprechenden Verpackungsmengen melden. Sinnvoller wäre es doch gewesen, wenn man beim Kauf von Verpackungsmaterial direkt einen entsprechenden Betrag für die Entsorgung mitbezahlt hätte, anstatt die Erfassung, Registrierung, Meldung usw. den Unternehmen aufzubürden. Dann wäre im Grunde alles erledigt gewesen. Und streng genommen könnte man Versandmaterial sogar wiederverwenden, ohne sich Gedanken darüber machen zu müssen, in welchem Land es ursprünglich in Verkehr gebracht wurde und wer dafür welche Registrierung oder Meldung abgeben muss. In manchen Ländern muss sogar eine Entsorgungs- bzw. Registrierungsnummer auf der Rechnung angegeben werden. Damit lässt sich also auch rückwirkend nachvollziehen, wer sich wo registriert hat. So viel also zum Abbau von Schranken innerhalb der EU.
Daisy
10.09.2026

Antworten

Ich bin jetzt auch verunsichert. Wir haben einen Online Shop und verschicken nur innerhalb Deutschland. Dürfen wir jetzt doch wieder in die EU Staaten verschicken? Habt ihr eine klare Empfehlung?
Redaktion
14.09.2026
Hallo Daisy, bisher gilt die Bevollmächtigtenpflicht gilt zunächst weiterhin. Bisher handelt es sich lediglich um Pläne, diese Auszusetzen. Allerdings gibt es von der EU-Kommission die Empfehlung, Verstöße gegen diese Pflicht nicht zu sanktionieren. Ob sich die entsprechenden Behörden an diese Pflicht halten, können wir leider schlecht einschätzen. Viele Grüße die Redaktion
Olaf
10.09.2026

Antworten

Beim Marathonrennen der Onlinehändler wurden viele (kleine) Läufer kurz angehalten. Die (großen) konnten den Vorsprung nutzen und die Reichweite ausbauen ...
Elias K
11.09.2026
Sehr passend formuliert.
Jo Reisch
09.09.2026

Antworten

Nun befindet sich Brüssel in der Zwickmühle. Wird die PPWR-Verordnung verschoben, haben die Händler die sich registriert haben, Geld und Zeit vernichtet und Brüssel wäre wahrscheinlich dann durch das hin und her regresspflichtig. Deshalb schätze ich mal das die PPWR-Verordnung bleibt, evtl. schwach entschärft wird. Gewohnte politische Alibifunktion, damit gesagt werden kann, das man die kleinen Händler berücksichtigt habe. Bin selbst kleiner Händler und habe kein Vertrauen mehr in die Politik. Planungssicherheit gibt es seit Jahren nicht mehr. Sollten PPWR wirklich verschoben werden, dann hat man als kleiner Händler nur etwas mehr Zeit gewonnen, da die nächsten EU-Verordnungen in Anmarsch sind. Bin als Händler nur noch selbstständig, da im Sommer Nebenkosten reduziert. In kleineres Lager umgezogen, Aushilfe entlassen, Steuer/Buchhaltung wird jetzt selbst gemacht. Ohne EU hat mein Geschäft auf Dauer keine Zukunft. Aufhören bevor man Geld für das Geschäft verbrennt.
GB
09.09.2026

Antworten

Auch wenn die Eu Staaten ein Auge zudrücken. Was ist mit den Anwälten und Vereinen?? Mein Versand ins Ausland ist momentan still gelegt. Wäre nett mal ne Antwort zu bekommen in der Klarheit geschaffen wird wie es momentan noch aussieht.
Ralf
09.09.2026

Antworten

Auslandversand wurde von uns "pflichtgemäß" zum Inkrafttreten dieser "sinnvoll durchdachten" Regel eingestellt. Unsere ausländischen Stammkunden haben sich in den letzten Wochen bereits mit einem ‚Nimmerwiedersehen‘ bei uns verabschiedet. Umsatz und Gewinn gingen für uns für immer verloren. Und nun, nach 1 Monat … ah, "EINE EMPFEHLUNG" – was für ein Zugewinn. Vielleicht kommen die Damen und Herren in den entsprechenden Abteilungen mal so langsam in Gang. Und wenn diese Entscheidung so schwerfällt oder man gerade viel zu tun mit dem Entwickeln neuer sinnloser Gesetze und Verordnungen hat, dann am besten gleich das betreffende Formular zur "Beantragung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Bürokraten" an alle betroffenen Händler versenden. Der ganze Blödsinn hier ist kaum mehr zu toppen!
Jürgen Herold
09.09.2026

Antworten

Klingt ja erst mal gut. Und welche Empfehlung haben Sie jetzt ? Wir haben den Bevollmächtigten für AT über ihre Empfehlung (die Empfehlung kann ich nach unseren Erfahrungen nicht nachvollziehen) Lizenzero beauftragt. Seit 2 Wochen wird das nicht bearbeitet (zu viel Arbeit !). Hat uns bis jetzt ca. 450 Euro gekostet - Die Gebühr des Systems für die Verpackungsentsorgung im System kostet dann nochmal 150 Euro. Soll ich das jetzt rückfordern ? Danke.
Bob
09.09.2026
Uns ging es genauso, auch auf Empfehlung hin und Werbung durch und beim Händlerbund haben wir eine Lizenzierung bei Lizenzero gemacht das hat uns auch circa 400 € gekostet, dazu dann noch irgendwelche Notargebühren, weil man ja eine Beglaubigung der Unterschrift braucht. Was für ein Riesenaufwand, ich hätte mein Geld auch gerne wieder zurück Die Frage ist, ob LizenZero damit mitspielt. Da haben wir’s wieder, die Politik würde ja mitspielen, aber der ganze Abmahnwahnsinn ist ein absolut dämliches unnötiges deutsches Phänomen, so dass uns Amos wieder ein Knüppel zwischen die Beine geschmissen wurde.
Ellias K.
09.09.2026

Antworten

Kann man nachträglich eine Sammelklage machen, um eine Entschädigung zu bekommen? Gibt es irgendwie Pläne oder jemanden, der so etwas organisieren kann?
Redaktion
09.09.2026
Hallo Ellias, in Deutschland ist streng geregelt, wer eine Sammelklage einreichen kann. Dabei muss es sich um eine qualifizierte Einrichtung handelt. Ein Unternehmen wie der Händlerbund kann keine Sammelklage organisieren oder aussprechen. Hinzu kommt, dass für eine Klageeinreichung überhaupt erst einmal eine Betroffenheit vorliegen muss. Bisher ist uns nicht bekannt, dass ein Händler überhaupt konkret wegen der PPWR Probleme (in Form von Bußgeldern, oder Abmahnungen) bekommen hat. Wir verstehen, dass die PPWR für viel Frust unter Händler:innen sorgt und setzen uns deshalb weiterhin für eine faire Durchsetzung der Regeln ein. Zudem sind wir im Rahmen unserer Rechtsdienstleistungen bereit Händler:innen bei einer Rechtsstreitigkeit zu verteidigen. Viele Grüße die Redaktion
Carsten Ranke
09.09.2026

Antworten

Tolle Nummer! Da die Verordnung am 12.08.2026 in Kraft getreten ist und erst danach von der Politik entschieden wurde, das erst mal auszusetzen, haben wir bereits jede Menge Geld in den jeweiligen Ländern ausgegeben! Und da sind wir wahrscheinlich nicht die einzigen!
Markus
09.09.2026
Wir zahlen seit Jahren Gebühren für einige Länder. Aber was viel schlimmer ist, wir haben zum 12.08.26 fast alle EU Länder aus dem Versand genommen - dieser Schaden ist weitaus größer, als eine jährliche Grundgebühr. Dies haben sicherlich Hunderttausende Unternehmen in der EU auch so gemacht. Der wirtschaftliche Schaden ist extrem... Aber wir haben so gewählt und die Entscheider in Ihre Ämter geholt... Wir können es nur bei den nächsten Wahlen (hoffentlich) ändern...
CH
09.09.2026

Antworten

Also bleibt vorerst alles beim Alten. Mit Empfehlungen kann ich nix anfangen. Der Versand in die EU bleibt geschlossen.
Klee
09.09.2026
Bei dem ganzen "heute HÜ" und morgen "HOTT" versenden auch wir nichts mehr ins EU-Ausland !
Peter B.
09.09.2026

Antworten

Hm, wirklich ändern tut sich erstmal nichts, oder? Selbst wenn die Länder Verstöße gegen z.B. die Bevollmächtigten-Pflicht derzeit nicht verfolgen, bleiben immer noch die Abmahnanwälte, die das trotzdem verfolgen können. Ziemlich unsicher das Ganze.
Robert Flachenaecker
09.09.2026

Antworten

Es lebe der Konjunktiv. Bis aus "könnte" und "sollte" ein "Ist so" wird, vergeht in Deutschland erfahrungsgemäß viel Zeit. Die politische Elite braucht ihre Ressourcen leider dafür, sich mit sich selbst zu beschäftigen, anstatt mit realen Problemen der Bürger:innen.
Sjaak
09.09.2026

Antworten

Bei diesem ständigen Hin und Her ist es kein Wunder, dass Betriebe nicht planen können. Die Regelgebung der EU – und manchmal auch Deutschlands – erscheint mir wie eine Person mit bipolarer Störung: heute links, morgen rechts.